Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 395/7 und 396 zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie (nördlicher Teil)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurnummern 396 und 395/7, Gemarkung Kiefersfelden (Fläche ca. 2,28 ha) aufzustellen. Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet:

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird umgrenzt:

a) im Norden: von unbebauten landwirtschaftlich genutzten Flächen (Fl.Nr. 395/6)
b) im Osten: von der Bundesautobahn A93 (Inntalautobahn)
c) im Westen: vom Auweg
d) im Süden: vom Gewerbe- und Sondergebiet der Fl.Nr. 745/6, 447/2, 396/3 und 396/2

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in zwei Teilgebiete, GE 7 und GE 8 unterteilt. Im Teilgebiet 7 sollen Bauvorhaben verwirklicht werden, die von einem oder mehreren Vorhabenträgern erarbeitet werden. Die Bebauung des Teilgebiet 8 soll ebenfalls durch einen Vorhabenträger erfolgen, dieser beabsichtigt, die Planung auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs durchzuführen, der bis Ende 2018 entschieden werden soll.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfs mit Begründung wird Reg.-Baumeister, Architekt, Klaus Immich, Gmund, beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichtes wird das Büro Umwelt und Planung, Rosenheim, beauftragt.


Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:26 Uhr