Widmung Uferpromenade (rechter Uferbereich) zwischen Marmorwerkstr. 1 und Einmündung in bestehende Marmorwerkstraße einschl. Verbindung zur Blaahausstraße als Geh- und Radweg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 25.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Uferpromenade am rechten Kieferbachufer (in Fließrichtung) zwischen der Fl.Nr. 182 und  der  Einmündung der Uferpromenade in die neue Verbindungsstraße zwischen Blaahausstraße und Marmorwerkstraße auf Fl.Nr. 181/111, einschließlich der Querverbindung zwischen der Uferpromenade und der Blaahausstraße auf Fl.Nr. 181/111,  auf einer Länge von ca. 380 m gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße mit der Widmungsbeschränkung für Fußgänger und Radfahrer zu widmen. Die die Widmung betreffende Strecke ist in dem dieser Niederschrift als Anlage Nr. 4 beiliegendem Lageplan mit roter Farbe gekennzeichnet. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kiefersfelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:26 Uhr