Bauantrag von Frau Marion Schmidt zur Errichtung einer Garage und zur Erweiterung der Terrasse, Franz-Prantl-Straße 20, Fl.Nr. 847/5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.04.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
- Überbaubare Fläche: Die Garage wurde von der Grenze abgerückt. Die Terrasse überschreitet die Baugrenzen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.
Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Mühlbachs. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten
Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird einer Befreiung zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.06.2023 08:47 Uhr