Anfrage PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2018
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach" und im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 „Mühlbach“ Ergänzungsplan der Fl.Nrn 890 T und 882/20T (WA).
Die geplanten Bauvorhaben entsprechen nicht den Festsetzungen dieser Bebauungspläne.
Die Erschließung der Grundstücke ist gesichert.
Der Anfrage wird grundsätzlich zugestimmt.
Eine Änderung der Bebauungspläne wird in Aussicht gestellt. (Evtl. als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB). Die Möglichkeiten der Änderung sollen mit dem Landratsamt Rosenheim, Herrn Liepold, und dem Planer, Herr Florian Aicher abgestimmt werden.
Die Gemeinde Kiefersfelden weist darauf hin, dass das östliche Haus auf der Fl.Nr. 890/22 bzw. deren Garagenzufahrt nicht direkt vom Hubertusweg angefahren werden kann.
Eine rechtlich gesicherte Zufahrt kann nur über den westlichen Grundstücksteil erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.06.2023 09:41 Uhr