Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.06.2024 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Formelle Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 22.04.2024 bis 24.05.2024.

Beschluss

  1. Eingegangene Stellungnahmen 

Verfasser
Datum
Art
1
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
23.04.2024
Keine Einwände
2
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim
14.05.2024
Keine Einwände
3
Bayerischer Bauernverband
22.04.2024
Keine Einwände
4
Bayernets GmbH
22.04.2024
Keine Einwände
5
Bayernwerk Netz GmbH
15.05.2024
Hinweise
6
Deutsche Transalpine Oelleitung GmbH
29.04.2024
Keine Einwände
7
Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern
22.05.2024
Hinweise
8
Eisenbahn Bundesamt
22.04.2024
Keine Einwände
9
INNenergie GmbH
22.04.2024
Keine Einwände
10
Landratsamt Rosenheim – Abteilung Hoch- und Tiefbau
30.04.2024
Keine Einwände
11
Landratsamt Rosenheim – SG-34 Wasserrecht
22.05.2024
Keine Einwände
12
Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde
14.05.2024
Einwände
13
Polizeiinspektion Brannenburg
23.04.2024
Keine Einwände
14
Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
23.04.2024
Hinweise
15
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
29.04.2024
Keine Einwände
16
Staatliches Bauamt Rosenheim
08.05.2024
Keine Einwände
17
Vodafone Deutschland GmbH
21.05.2024
Keine Einwände
18
Energienetze Bayern (ESB)
23.05.2024
Keine Einwände
19
Deutsche Bahn AG
22.05.2024
Keine Einwände

  1. Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Hinweise

5        Bayernwerk Netz GmbH

Abwägungsvorschlag
Die bereits enthaltene nachrichtliche Übernahme bzgl. der 110-kV-Freileitung wird hinsichtlich Anforderungen von Bepflanzungen und Einfriedungen ergänzt. Die Begründung wird hinsichtlich möglicher Geräusche ergänzt.

Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst. Die sonstigen Anforderungen sind auf Ebene der Baugenehmigungsplanung bzw. Ausführungsplanung entsprechend zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis:        18 : 0                :


7        Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern

Abwägungsvorschlag
Die Lage der nachrichtlich übernommenen Baubeschränkungszone wird entsprechend zur Klarstellung angepasst. Von der Aufnahme der Anbauverbotszone wird abgesehen, da diese innerhalb des Planausschnitts nicht sichtbar ist. 
Maßgebende vorgeschlagene zu übernehmende Textstellen zur Baubeschränkungszone werden entsprechend zur Klarstellung ergänzt. Hinweise bzgl. der Anbauverbotszone werden nicht aufgenommen, da das Vorhaben außerhalb der Anbauverbotszone liegt.

Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.

Abstimmungsergebnis:                18 : 0        :


12        Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde

Abwägungsvorschlag
Die Anforderungen des § 44 BNatSchG gelten grundsätzlich auch ohne Bebauungsplan. Der Gemeinde liegen keine Kenntnisse zu geschützten Arten bzgl. des Bestandsgebäudes vor. Daher wird statt der angeregten Festsetzung ein entsprechender Hinweis in den Bebauungsplan zur Klarstellung aufgenommen. 

Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.

Abstimmungsergebnis:                18 : 0        :



14        Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde

Abwägungsvorschlag
Von einer Beeinträchtigung der Ziele des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets ist aufgrund der Lage innerhalb eines bebauten Bereichs nicht auszugehen. Die Begründung wird dahingehend klarstellend ergänzt. Die Untere Naturschutzbehörde wurde dahingehend beteiligt, die Stellungnahme bezog sich jedoch nicht auf das landschaftliche Vorbehaltsgebiet.        
Hinsichtlich der weiteren vorgebrachten Punkte zum Immissionsschutz sowie der Wasserwirtschaft wurden die entsprechenden Fachbehörden ebenso beteiligt. Stellungnahmen wurden jedoch nicht abgegeben.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden gemäß Abwägung zur Klarstellung angepasst.

Abstimmungsergebnis:                18 : 0        :


C        Öffentlichkeit

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass aus der Öffentlichkeit keine Einwendungen, Hinweise oder Bedenken geäußert wurden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2024 08:39 Uhr