Anfrage zur Nutzung der Fläche "Kinderwelt" als "Jump-House" im Genusszentrum, Kaiserreich-Straße 4
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Firma InnImmobilien, als Vermieterin der Flächen im Genusszentrum, beabsichtigt, die im Durchführungsvertrag sowie im Vorhabens- und Erschließungsplan als „Kinderwelt“ bezeichneten Flächen zu vermieten. Der Mieter beabsichtigt, die Flächen als Trampolin- und Rutschenpark auszubauen.
Um das Mietverhältnis rechtssicher eingehen zu können, fragt der potentielle Mieter an, ob es von Seiten der Gemeinde baurechtliche oder andere Gründe gäbe, die gegen eine Nutzung der „Kinderwelt“ als Trampolin- und Rutschenpark sprechen würde und, ob gesonderte Genehmigungsverfahren notwendig seien.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom geschilderten Sachverhalt und der Anfrage der Fa. JUMP House Holding GmbH Kenntnis.
Gemäß den Erläuterungen der Verwaltung wird bestätigt, dass die Nutzung der festgesetzten Fläche für die „Kinderwelt“ als Fläche für einen Trampolin- und Rutschenpark ohne weitere baurechtlichen Genehmigungen möglich ist und dies der im Durchführungsvertrag vereinbarten Nutzung entspricht.
Gewerberechtliche Vorgaben und Anforderungen bleiben von diesem Beschluss unberührt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.09.2024 15:59 Uhr