Beschlussfassung über die Verlängerung der Veränderungssperre für die Grundstücke Fl.Nrn. 370/23 und 370/24 zur Sicherung der Planung des Änderungsverfahrens für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Autobahn-West"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 21.05.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Autobahn-West“ für die Flurstücke 370/23 und 370/24, Gemarkung Kiefersfelden, vom 24.05.2023 (Teilaufhebung).

Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre nach § 14 BauGB zur Sicherung der Planung im vorgesehenen Geltungsbereich am 24.05.2023.

Bekanntmachung und Inkrafttreten der Satzung über die Veränderungssperre am 01.06.2023. Die Veränderungssperre tritt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB nach zwei Jahren außer Kraft. Für die Gemeinde besteht gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB die Möglichkeit, zur weiteren Sicherung der künftigen Planung des sich noch im Verfahren befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Autobahn-West (Teilaufhebung)“, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom geschilderten Sachverhalt und der Notwendigkeit der Verlängerung der Gültigkeitsfrist der Veränderungssperre für die Fl.Nrn. 370/23 und 370/24, Gemarkung Kiefersfelden, sowie dem vorgelegten Entwurf der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre Kenntnis.

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den geplanten Geltungsbereich des sich im Teilaufhebungsverfahren befindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Autobahn-West“, wie sie als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt.

Die Satzung ist auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt zum 1.06.2025 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Datenstand vom 26.05.2025 15:05 Uhr