A Eingegangene Stellungnahmen
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Verfasser
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Datum
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Art
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1
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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim
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15.04.2025
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Keine Einwände
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2
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Bayerischer Bauernverband
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07.04.2025
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Keine Einwände
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3
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Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
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14.04.2025
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Hinweise
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4
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Bayernets GmbH
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27.03.2025
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Keine Einwände
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5
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Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
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08.04.2025
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Keine Einwände
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6
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Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
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15.04.2025
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Hinweise
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7
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Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern
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25.04.2025
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Hinweise
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8
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Eisenbahn Bundesamt
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07.04.2025
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Hinweise
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9
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Energienetzte Bayern GmbH & Co. KG
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25.04.2025
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Keine Einwände
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10
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Handwerkskammer für München und Oberbayern
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31.03.2025
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Keine Einwände
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11
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Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
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28.04.2025
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Keine Einwände
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12
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INNenergie GmbH
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28.03.2025
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Keine Einwände
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13
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Landratsamt Rosenheim – Abteilung Hoch- und Tiefbau
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22.04.2025
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Keine Einwände
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14
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Landratsamt Rosenheim – Kreisbauamt, Bauleitplanung
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23.04.2025
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Keine Einwände
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15
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Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde
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15.04.2025
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Keine Einwände
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16
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Polizeiinspektion Brannenburg
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28.03.2025
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Keine Einwände
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17
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Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
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27.03.2025
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Hinweise
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18
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Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
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31.03.2025
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Keine Einwände
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19
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Staatlichen Bauamtes Rosenheim
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11.04.2025
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Keine Einwände
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20
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Vodafone Deutschland GmbH
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17.04.2025
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Keine Einwände
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B Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken, Einwendungen oder Hinweisen
3 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. In der Begründung der gegenständlichen 1. Änderung sowie in den Hinweisen des nach wie vor gültigen Urplans sind bereits entsprechende Hinweise auf § 8 BayDSchG enthalten. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Beschlussfassung: 13 : 0
6 Deutsche Bahn AG – DB Immobilien
Abwägungsvorschlag
-/-
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Beschlussfassung: 13 : 0
7 Die Autobahn GmbH des Bundes – Südbayern
Abwägungsvorschlag
Im Rahmen des Aufstellung-Verfahrens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ in der Fassung vom 17.03.2021 (sowie der 1. Änderung des Bebauungsplans Kaiserreich - südlicher Teil) wurde die Autobahndirektion Südbayern bzw. Die Autobahn GmbH des Bundes i.V.m. dem Fernstraßen-Bundesamt beteiligt (gem. Stellungnahmen vom 23.03.2020 und 27.01.2021/28.01.2021): Dabei wurde im Ergebnis eine Reduzierung der Anbauverbotszone der Anschlussstellen-Äste von 40 m auf 30 m für Hochbauten (hinsichtlich des geplanten Restaurants/Cafés) und auf 20 m für Parkplätze zugestanden.
Im Rahmen des Bebauungsplans „Kaiserreich - nordöstlicher Teil“ wurde in der Planzeichnung eine „30m Linie – reduzierte Bauverbotszone entlang der Ein- und Ausfahrtsäste der Autobahn“ eingezeichnet.
In Abstimmung mit der Außenstelle Kempten der Autobahn GmbH des Bundes wird die in der Planzeichnung enthaltene 30 m Linie umbenannt und somit klargestellt, dass die Reduzierung der Anbauverbotszone ausschließlich für die o.g. Vorhaben gilt (Restaurant, Café/Bistro und Parkplätze). Von Einzeichnung der 20 m Linie hinsichtlich Parkplätze wird abgesehen, da die Parkplätze im Plangebiet weiter als 30 m von der Autobahn entfernt sind. Zusätzlich wird die 40 m Anbauverbotszone der Anschlussstellen-Äste nachrichtlich übernommen.
Der angeregten Aufnahme von Ausführungshinweisen wird gefolgt, die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Einer Ergänzung der Legende hinsichtlich der 100 m Anbaubeschränkungszone wird nicht entsprochen, da die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans keine selbstständige Änderung ist, der Urplan mit entsprechendem Legendeintrag gilt weiterhin. Die nachrichtliche Übernahme ist dort textlich erläutert, ein Verweis auf § 9 FStrG ist dort bereits enthalten. Eine zusätzliche Ergänzung im Rahmen der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist daher nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag
Der Stellungnahme wird gemäß Abwägung gefolgt. Die Planunterlagen werden zur Klarstellung angepasst.
Beschlussfassung: 13 : 0
8 Eisenbahn-Bundesamt
Abwägungsvorschlag
Die Stellungnahme verweist auf ältere Stellungnahmen zum Urplan des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 14.01.2020 und 03.02.2021. Dabei wurden insbesondere allgemeine Belange bzgl. der Nähe zur Bahnlinie Nr. 5702 Rosenheim-Kiefersfelden vorgebracht. Diese Belange sind grundsätzlich weiterhin zu beachten.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Beschlussfassung: 13 : 0
17 Regierung von Oberbayern – Höhere Landesplanungsbehörde
Abwägungsvorschlag
Von einer Beeinträchtigung der Ziele des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets ist aufgrund der geringfügigen Änderung des Bebauungsplans nicht auszugehen. Die Untere Naturschutzbehörde wurde dahingehend beteiligt, Einwände, Hinweise oder Anregungen wurden nicht vorgebracht.
Hinsichtlich der Wasserwirtschaft wurden die entsprechenden Fachbehörden ebenso beteiligt. Stellungnahmen wurden jedoch nicht abgegeben.
Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht veranlasst.
Beschlussfassung: 13 : 0
C Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Beschlussvorschlag
Aus der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der Beteiligungsfrist keine Stellungnahmen ein.
Der Gemeinderat nimmt hiervon Kenntnis.