Prädikat Luftkurort; Beschlussfassung über Antrag auf Verlängerung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Überprüfung Prädikat Luftkurort;
Die Voraussetzung für die Verleihung des Prädikates „Luftkurort“ ist gem. 14 Bayerischer Anerkennungsverordnung (BayAnerkV) alle 10 Jahre durch die zuständige Regierung von Oberbayern zu überprüfen. Hierzu sind Gutachten bezüglich Luftqualität, Bioklima sowie Ortshygiene bei Wasser, Boden und Luft vorzulegen. Außerdem ist eine ärztliche Beurteilung des gesundheitsfördernden Aspekts des Klimas sowie die Ausweisung von mindestens zwei Terrain-Kurwegen nachzuweisen. Weitere Voraussetzung für die Verlängerung ist ein positiver Beschluss des Gemeinderates über die Verlängerung des Prädikates „Luftkurort“.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Fortbestand des Prädikates „Luftkurort“ für die Gemeinde Kiefersfelden bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2025 12:55 Uhr