Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Am Neugrund, Fl.Nrn. 317/18, 317/41


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Gegenstand des Vorbescheidsantrags ist die Frage nach der Möglichkeit zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Teilstück des bisher zur Rosenheimer Str. 2 gehörenden Gartengrundstücks. Es soll ein Einfamilienhaus mit einer Wandhöhe von 6,25 m, 80 m² Grundfläche, einem Walmdach sowie einer Garage und einem Carport errichtet werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Weiter wird die Ge­nehmigung gemäß § 145 BauGB (Sanierungssatzung) erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2025 16:32 Uhr