Datum: 09.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.12.2018
2 Bauantrag von Frau Ildiko Faber zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Kufsteiner Straße 85 a, Fl.Nr. 54/6
3 Bauantrag der Brunner Wohnbau GmbH & Co. KG zum Anbau eines 8-Familienhauses an das Wohn- und Geschäftshaus Kufsteiner Straße 19, Fl.Nrn. 99/18 und 99/43
4 Anfrage bzw. Antrag der Wohnungsbau-Gesellschaft des Landkreises Rosenheim mbH zum Neubau von 2 Wohnhäusern am Sonnenweg, Fl.Nr. 56/11
5 Bauantrag von Herrn Jan Schmitt zur Nutzungsänderung eines Kellergeschossanteils in eine Wohneinheit, Mühlauer Straße 25, Fl.Nr. 839
6 Bauantrag von Herrn Johannes Haidacher zum Anheben des Daches am Haus Thierseestraße 9, Fl.Nr. 279/4

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.12.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.01.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des technischen Ausschusses vom 06. Dezember 2918 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag von Frau Ildiko Faber zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage an der Kufsteiner Straße 85 a, Fl.Nr. 54/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.01.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Kufsteiner Straße und das Vorderliegergrundstück Fl.Nr. 54, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt ca. 17 m von der Eisenbahnlinie und ca. 48 m vom Inn entfernt.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hochwasserschutz: Der Katastrophenhochwasserspiegel der Innstaustufe Oberaudorf liegt bei Kote 476.00 über NN. Bei Neubauten, deren Kellersohle unter dieser Kote liegt, sind die Kellerumfassungen wasserdicht auszuführen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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3. Bauantrag der Brunner Wohnbau GmbH & Co. KG zum Anbau eines 8-Familienhauses an das Wohn- und Geschäftshaus Kufsteiner Straße 19, Fl.Nrn. 99/18 und 99/43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.01.2019 ö vorberatend 3

Beschluss

Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Kufsteiner Straße und die Blaahausstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: 
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Hinweis unserer Behindertenbeauftragten: 
Der Zugang zum Haus, Eingangsbereich keine Treppen sondern barrierefrei!
Strecke Stellplatz zum Haus barrierefrei!
Im Bad bodengleiche Dusche, zählt somit zur Wendekreisfläche!
Keine Schwellen, schwellenloser Zugang zur Terrasse!


Der technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Bauantrag. Der Antrag wird zur Beschlussfassung an den Gemeinderat weitergegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Anfrage bzw. Antrag der Wohnungsbau-Gesellschaft des Landkreises Rosenheim mbH zum Neubau von 2 Wohnhäusern am Sonnenweg, Fl.Nr. 56/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.01.2019 ö informativ 4

Beschluss

Die Anfrage bzw. der Antrag wurde zurückgestellt und wird in der nächsten Sitzung des Gemeinderats behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Jan Schmitt zur Nutzungsänderung eines Kellergeschossanteils in eine Wohneinheit, Mühlauer Straße 25, Fl.Nr. 839

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.01.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Mühlauer Straße und das Vorderliegergrundstück, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Ein Anschluss an das gemeindliche Gasleitungsnetz ist derzeit noch nicht möglich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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6. Bauantrag von Herrn Johannes Haidacher zum Anheben des Daches am Haus Thierseestraße 9, Fl.Nr. 279/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.01.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Die gesetzlichen Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO werden auf der NW-, SW und SO-Seite nicht eingehalten. 
Die Zustimmung der betroffenen Nachbarn liegt nicht vor.

Der Antrag auf Baugenehmigung wird mit Zustimmung des Antragstellers zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:44 Uhr