Datum: 23.01.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.12.2018 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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informativ
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Fl.Nrn. 941/4 und 941/2 an der Mühlauer Straße (ehem. Pension Edelweiß)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Abwägung und Entscheidung über die im Rahmen der öffentlichen Planauslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Anregungen und Bedenken
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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3.1 |
Beschluss
A) Stellungnahmen o h n e Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange
- Landratsamt Rosenheim, SG Wasserrecht; vom 18.12.2018
- Staatliches Bauamt Rosenheim vom 19.12.2018
- Regionaler Planungsverband Südostoberbayern vom 12.11.2018
- Bayer. Wirtschaftsministerium; SG Grundsatzfragen Tourismus; vom 08.11.2018
- IHK München u. Oberbayern vom 20.11.2018
- Handwerkskammer für München u. Oberbayern vom 19.12.2018
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 07.11.2018
- Bayerischer Bauernverband; KV Rosenheim, vom 13.11.2018
- InnEnergie GmbH, Rosenheim, vom 14.11.2018
- Erzbischöfliches Ordinariat München, vom 11.12.2018
- Deutsche Bahn AG, vom 06.12.2018
- Eisenbahn Bundesamt, vom 29.11.2018
- Vodaphone GmbH, vom 18.12.2018
- TAL Oil GmbH, vom 7.11.2018
- Bayernets GmbH, vom 07.11.2018
- Bayernwerk GmbH, vom 08.11.2018
- Landesfischereiverband Bayern e.V. vom 17.12.2018
B) Stellungnahmen von Privatpersonen lagen nicht vor.
C) Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange
I. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, Stellungnahme vom 02.01.2019
In seiner Stellungnahme weist die Behörde auf die Lage des Plangebietes am Rande des LSG „Mühlau-Schöffau“ hin. Größere Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild sind deshalb zu vermeiden. Der Charakter des Landschaftsbildes ist zu erhalten. Zur Gewährleistung dieser Vorgaben ist ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmender Freiflächengestaltungsplan zu erstellen.
Der Gemeinderat stellt fest, dass der geforderte Freiflächengestaltungsplan zwischenzeitlich erstellt und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt ist. Zur Überwachung der angedachten Schutz- und Pflanzmaßnahmen ist der Vorhabenträger anzuhalten, eine ökologische Baubegleitung einzusetzen.
Abstimmung: 17 : 0
II. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde, Stellungnahme vom 08.11.2018
Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern als Höhere Landesplanungsbehörde vom 08.11.2018 wird zur Kenntnis genommen. Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme auf die Bewertung des Vorhabens im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und dem daraus resultierenden Abwägungsbeschluss des Gemeinderates vom 18.10.2017. Abschließend wird festgestellt, dass bei einer ausreichenden Würdigung der Belange von Natur und Landschaft die Bauleitplanung den Erfordernissen der Raumordnung grundsätzlich nicht entgegensteht. Der Gemeinderat stellt fest, dass alle Anforderungen aus den Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern als Höherer Landesplanungsbehörde unter Einschluss des Beschlusses unter Nr. I im vorliegenden Planentwurf (Stand: 01.01.2019) sowie im aktuellen Flächennutzungsplan ausreichend berücksichtigt wurden.
III. Landratsamt Rosenheim, SG Bauleitplanung, Stellungnahme vom 18.12.2018
Die Abteilung „Bauleitplanung“ des Landratsamtes Rosenheim übermittelte folgende Anmerkungen zum Planentwurf:
a) Die Planzeichen „Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen“ wird im Plan nicht verwendet und kann damit gestrichen werden.
b) Das LSG ist richtig unter Hinweise mit Planzeichen angegeben; unter Festsetzungen streichen.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die im Rahmen der Stellungnahme vom 18.12.2018 beschriebenen Anregungen zwischenzeitlich durch Überarbeitung des Planentwurfes erledigt wurden.
Abstimmung: 17 : 0
IV. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Stellungnahme vom 16.11.2018
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim Kenntnis. Hierin wird auf die aufgrund der örtlichen Verhältnissen bestehenden Gefahr von wild abfließendem Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen hingewiesen. Zur Gefahrenabwehr wird eine Festsetzung der maximalen Höhenlage des Fertigfußbodens (Oberkante Rohfußboden 25 cm über Geländeoberkante) gefordert. Der Gemeinderat stellt fest, dass diese Forderung im aktuellen Planentwurf (Stand: 01.01.2019) als Hinweis aufgenommen wurde. Zusätzlich wird der Abschluss einer Elementarversicherung sowie der Einsatz mobiler Hochwasserschutzeinrichtungen angeraten.
Mit Schreiben vom 04.01.2019 berichtete das Planungsbüro Mentschel, Großkarolinenfeld, zu dieser Stellungnahme weiter, dass vorsorglich unter dem Gebäude drei Rohre zur Ableitung von eventuell anfallenden Hang- und Regenwasser verlegt wurden. Davon wurde zwischenzeitlich auch das WWA Rosenheim unterrichtet, das auf Grund dieser Maßnahme keine Bedenken mehr bezüglich der Festsetzung des Fertigfußbodens hat.
Abstimmung: 17 : 0
V. Bayerisches Landesamt für Umwelt; Stellungnahme vom 21.11.2018
In seiner Stellungnahme vom 21.11.2018 weist das Bayerische Landesamt für Umwelt darauf hin, dass die mit Schreiben vom 16.08.2017 gemachten Feststellungen zum Planentwurf weiterhin Gültigkeit hätten. Der Gemeinderat stellt fest, dass mit GR-Beschluss vom 18.10.2017 (Nr. 5.1, Buchstabe „a“ Nummer 2) die Belange des Landesamtes ausreichend berücksichtigt wurden. Die Hinweise zur Einleitung von Niederschlagswasser wurden in den aktuellen Planentwurf aufgenommen.
Abstimmung: 17 : 0
VI. Landratsamt Rosenheim, Kreisbrandrat; Stellungnahme vom 12.11.2018
In seiner Stellungnahme vom 12.11.2018 stellt der Kreisbrandrat fest, dass die Tagesalarmsicherheit der örtlichen zuständigen Feuerwehr Mühlbach sichergestellt ist. Er rät dennoch an zu überprüfen, ob auf Grund der Anfahrtsweglänge von 1,7 km die Hilfsfrist auch bei winterlichen Straßenverhältnissen eingehalten werden kann. Weiter rät er zur Überprüfung der erforderlichen Löschwasserversorgung sowie der Aufstellflächen für die Feuerwehr. Mit Schreiben vom 04.01.2019 bestätigte Herr Kuhlmann, dass es eine vertragliche Regelung zur Ertüchtigung der beiden Brücken mit der Gemeinde Oberaudorf gibt. Diese weisen danach eine Tragfähigkeit von 30 Tonnen aus, damit ist die Zufahrt auch für große Löschfahrzeuge gewährleistet. Durch notarielle Vereinbarung mit dem Eigentümer der zu befahrenden Grundstücke wurde auch die Ablagerung von Schnee geregelt, so dass die ordnungsgemäße Durchführung der Räum- und Streupflicht gewährleistet ist. Die Errichtung einer Löschwasserzisterne mit einem Fassungsvermögen von 100 m³ wurde bereits im Durchführungsvertrag vom 22.06.2017 vereinbart, gleiches gilt für die Zufahrtsregelung und die Brückenertüchtigung. Die Löschwasserentnahmestelle an der Löschwasserzisterne ist nach Absprache mit der Ortsfeuerwehr als solche zu kennzeichnen.
Abstimmung: 17 : 0
VII. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim; Stellungnahme vom 19.12.2018
In seiner Stellungnahme stellt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten fest, dass sich der bereits errichtete Ersatzbau im Osten und Westen im Gefahrenbereich durch umstürzende Bäume befindet. Grundsätzlich ergeht in solchen Situationen die Empfehlung, durch eine entsprechende Verstärkung des Dachstuhles das Gefährdungspotential für die im Haus befindlichen Personen zu reduzieren. Nachdem der Ersatzbau, einschließlich Dachstuhl, bereits errichtet wurde ist diese Schutzmaßnahme vermutlich nicht mehr umsetzbar. Das Amt weist allerdings auch darauf hin, dass durch den Ersatzbau keine neue bzw. erhöhte Gefährdungslage entstanden ist. Abschließend stellt das Amt fest, dass mit zunehmenden Bestandsalter auch vom Waldbestand im Norden eine ansteigende Gefahr ausgehen wird. Der Gemeinderat beschließt, den Vorhabenträger auf diese Gefährdungslage hinzuweisen. Mit Schreiben vom 04.01.2019 informiert das Planungsbüro Mentschel, Großkarolinenfeld, hierzu, dass bei der Errichtung des Dachstuhles im östlichen Gebäudekörper, der bisher noch nicht erstellt wurde, durch Verstärkung der Dachkonstruktion die Empfehlungen berücksichtigt werden können. Im bereits erstellten Bereich befinden sich im Dachgeschoss größtenteils Abstellräume, wodurch von einem geringeren Gefahrenpotenzial auszugehen ist. Diese Maßnahme wurde mit dem Forstamt abgestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.2. Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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3.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, unter Beachtung des Durchführungsvertrags vom 22.06.2017, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung und Grünordnungsplan von Dipl.-Ing. Franz Fuchs, Kolbermoor, für die Flurnummern 941/2 und 941/4 an der Mühlauer Straße (ehem. Pension Edelweiß) in der Fassung vom 18.10.2017 mit Vorhaben- und Erschließungsplan und Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung, unter der Maßgabe, dass die unter 3.1 beschlossenen redaktionellen Änderungen und Klarstellungen in den Bebauungsplan eingearbeitet werden. Dieser liegt als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei und ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3.3. Zusammenfassende Erklärung (§ 10 a BauGB)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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3.3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 a BauGB, wie sie als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Antrag der Fa. Projektentwicklungsgesellschaft "Am Kieferbach" auf Änderung des Bebauungsplanes "Marmorwerk-Nord" (3. Änderung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Antrag von Herrn Georg Brosig auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Schöffau" (Dachneigung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Schöffau" 13. Änderung (Wohnbaufläche).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieser Bebauungsplanänderung.
Die geplante Dachneigung beträgt 20°. Der Bebauungsplan sieht 24° vor.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Schöffau“ bezüglich der Dachneigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. Bauantrag der Brunner Wohnbau GmbH & Co.KG zum Anbau eines 8-Familienhauses an das Wohn- und Geschäftshaus Kufsteiner Straße 19, Fl.Nrn. 99/18 und 99/43
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
|
ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauförderung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Kufsteiner Straße und die Blaahausstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.
Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Hinweis der Behindertenbeauftragten:
Zugang zum Haus und Eingangsbereich ohne Treppen, damit barrierefrei!
Strecke Stellplatz - Haus barrierefrei!
Im Bad bodengleiche Dusche, zählt somit zur Wendekreisfläche!
Keine Schwellen!
Schwellenloser Zugang zur Terrasse!
Dem Bauantrag wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Bekanntgabe Schreiben des Bayer. Staatsministers für Wohnen, Bau u. Verkehr zur Grenzkontrollstelle auf der A 93; Entscheidung zum weiteren Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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informativ
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7 |
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8. Beschlussfassung über Antrag auf Aufnahme in das Bayerische Mobilfunk-Förderprogramm
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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beschließend
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8 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie vom 04.01.2019 (Anlage 4) über das Mobilfunk-Förderprogramm zum Ausbau der Mobilfunkversorgung Kenntnis. Er beschließt, eine diesbezügliche Interessenbekundung beim Bayerischen Mobilfunkzentrum in Regensburg abzugeben. Im Anschluss daran wird durch dieses eine Markterkundung durchgeführt. Wenn im nächsten Schritt ein geeigneter Senderstandort gefunden wird, kann die Gemeinde einen Förderantrag beim Mobilfunkzentrum stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Gemeinderatsbeschlüssen, für die der Grund der Geheimhaltung entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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9 |
zum Seitenanfang
10. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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23.01.2019
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ö
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informativ
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10 |
Datenstand vom 15.06.2023 09:45 Uhr