Datum: 06.03.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.02.2019
2 Bauantrag von Herrn Yakup und Frau Saziye Ekrem zur energetischen Kernsanierung des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses und Neuerrichtung eines Carports, eines Balkons und eines Fahrrad- und Müllhauses mit Windfang, Innstraße 36, Fl.Nr. 133
3 Bauantrag von Frau Berta Hanker zur Nutzungsänderung eines Werkraums zu Räumlichkeiten für ein stilles Gewerbe, Klausfeldweg 28, Fl.Nr. 64/8
4 Information zur Dachsanierung der alten Turnhalle, Mesnerweg 9, Fl.Nr. 95/2
5 Bauantrag von Herrn Markus Wechselberger zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Ersatzgebäudes mit einer Garage und einer Werkstätte, Kölnerweg 31, Fl.Nr. 706
6 Bauantrag von Herrn Franz Haidacher zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Mühlenstraße 6b, Fl.Nr. 895/11
7 Information zur Genehmigungsfreistellung der Firma Josef Gschwendtner GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Lagerhalle, Kranzhornstraße 2, Fl.Nr. 370/21
8 Antrag der Firma PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22
9 Bauantrag von Frau Carina und Herrn Georg Wallner zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Thierseestraße 42b, Fl.Nr. 272

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.02.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 06.02.2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauantrag von Herrn Yakup und Frau Saziye Ekrem zur energetischen Kernsanierung des denkmalgeschützten Mehrfamilienhauses und Neuerrichtung eines Carports, eines Balkons und eines Fahrrad- und Müllhauses mit Windfang, Innstraße 36, Fl.Nr. 133

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld“ 2. Änderung (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in folgenden Punkten nicht eingehalten: Baufenster für Nebenanlagen und Balkone.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Innstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag von Frau Berta Hanker zur Nutzungsänderung eines Werkraums zu Räumlichkeiten für ein stilles Gewerbe, Klausfeldweg 28, Fl.Nr. 64/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Information zur Dachsanierung der alten Turnhalle, Mesnerweg 9, Fl.Nr. 95/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 4

Beschluss


In der Vorplanung war angedacht das Dach (ohne Stahlbetonbinder) zu erneuern.

Statische Überprüfung (IB Köppl) des Dachtragwerks (Jahr 2006)
max. Schneelast = 125 kg/m².

Anzurechnende Schneelast nach dem Stand der Technik (DIN 1055-5 - neu) beträgt ca. 190 kg/m² (abhängig von Höhe über NN, Dachneigung und Schneelastzone).

Rücksprache mit Statiker (Köppl): 
Lastabtragung der Schneelast ist über das Fundament möglich.
Eine Verstärkung der bestehen Stahlbetonbinder ist nicht möglich.


Baukosten für die neuen Leimbinder inkl. Abbruch und Entsorgung der alten Binder =
ca. 55.000 (Brutto).

Die Fördermöglichkeit dieser zusätzlichen Baumaßnahme wird mit Förderstelle noch abgeklärt.

Der Technische Ausschuss nimmt von der zusätzlich geplanten Baumaßnahme, nämlich dem Austausch der bestehen Stahlbetonbinder durch Holzleimbinder, der alten Schulsporthalle Kenntnis und stimmt der Baumaßnahme zu.

Der Einbau von stärkeren Leimbindern, sowie alternativ von Stahlbetonbindern, sollen von Ingenieur Horn geprüft werden. Für die zusätzliche Erhöhung der Schneelast werden 10.000, -- € zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Bauantrag von Herrn Markus Wechselberger zur Errichtung eines landwirtschaftlichen Ersatzgebäudes mit einer Garage und einer Werkstätte, Kölnerweg 31, Fl.Nr. 706

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.



Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

6. Bauantrag von Herrn Franz Haidacher zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Mühlenstraße 6b, Fl.Nr. 895/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 6

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wurde von der Sitzung abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Information zur Genehmigungsfreistellung der Firma Josef Gschwendtner GmbH & Co. KG zur Errichtung einer Lagerhalle, Kranzhornstraße 2, Fl.Nr. 370/21

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö informativ 7

Beschluss

Der technische Ausschuss wurde über den Neubau einer Lagerhall informiert. Die Genehmigungsfreistellung wurde durch die Gemeinde Kiefersfelden am 19.02.2019 erteilt. Eine Abstimmung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag der Firma PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt konnte nicht behandelt werden. Vom Planer waren die erforderlichen Unterlagen bis zum Beginn der Sitzung nicht eingegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Bauantrag von Frau Carina und Herrn Georg Wallner zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Thierseestraße 42b, Fl.Nr. 272

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.03.2019 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Schöffau" 14. Änderung (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Das Baufenster wurde nach Westen verschoben.
  • Die Dachneigung beträgt 25° (zulässig laut Bebauungsplan 24°)

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:50 Uhr