Datum: 03.04.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2019
2 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian und Herrn Josef Anker zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Mühlenstraße 37 und 39, Fl.Nr. 796 und 795
3 Bauantrag von Herrn Alexander Städtler zum Anbau eines Wirtschaftsgebäudes mit Einliegerwohnung, Laiminger Weg 21, Fl.Nr. 545/2
4 Antrag der Firma PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22
5 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Johann Obermair zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und des Nebengebäudes und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit PKW-Garagen, Thierseestraße 28, Fl.Nr. 276

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.03.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.04.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über die Sitzung vom 06.03.2019 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Florian und Herrn Josef Anker zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit Garagen und Stellplätzen, Mühlenstraße 37 und 39, Fl.Nr. 796 und 795

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.04.2019 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Mühlenstraße und über die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nrn. 803 und 791. Dazu ist mit der Gemeinde Kiefersfelden noch eine Vereinbarung zum Befahren des Grundstücks notwendig. 
Die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Ein Anschluss an das gemeindliche Gasleitungsnetz ist derzeit noch nicht möglich. Jedoch kann übergangsweise die Gasversorgung durch Flüssiggas erfolgen. Bei einer Flüssiggaszwischenversor­gung beteiligen sich die Gemeindewerke Kiefersfelden mit der Hälfte an den Kosten für die Aufstellung des Gastanks und der Tankmiete. Weitere Fragen zur Erdgasversorgung können jeder­zeit mit den Gemeindewerken besprochen werden.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Mühlbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Bauantrag von Herrn Alexander Städtler zum Anbau eines Wirtschaftsgebäudes mit Einliegerwohnung, Laiminger Weg 21, Fl.Nr. 545/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.04.2019 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag der Firma PLAN A auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach", Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.04.2019 ö 4

Beschluss

Die Baugrundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegen im Innenbereich.

Die Baugrundstücke liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mühlbach" (allgemeines Wohngebiet).

Die Erschließung der Grundstücke ist gesichert.

Die Grundstückseigentümer haben die Änderung des Bebauungsplanes "Mühlbach" (allgemeines Wohngebiet) für die Grundstücke Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22 beantragt.

BEGRÜNDUNG:

Auf Grund der geänderten Grundstücksaufteilung und Nachbarbebauung gegenüber dem ursprünglichen Bebauungsplan, werden die Baufenster und die Firstrichtungen den vorhandenen Gegebenheiten angepasst.

Um bei den Räumen im Obergeschoss eine ausreichende Belichtung durch die traufseitigen Fenster zu erlangen, wird der Kniestock nicht mehr mit 1,60 m von der OK Rohdecke festgesetzt, sondern es wird eine maximale Wandhöhe (5,80 m) gem. BayBO Art 6 Abs. 4 mit zwei Vollgeschossen als Höchstgrenze festgelegt.
Dadurch kann auf den Einbau von Dachflächenfenstern verzichtet werden und es entstehen, wie gefordert, ruhige und geschlossene Dachformen.

Angesichts der enorm gestiegenen Baukosten seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes vor mehr als 25 Jahren sollten die Räume im Obergeschoss über die komplette Fläche voll genutzt werden können.

Der technische Ausschuss beschließt, den Bebauungsplan „Mühlbach“ im Bereich der Fl.Nrn. 890, 890/20, 890/21 und 890/22 auf Grundlage der Planung von Ing. M.Eng. Florian Aicher, Oberaudorf zu ändern. Die Planzeichnung ist zu ergänzen bzw. zu ändern: Es sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.



Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Johann Obermair zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und des Nebengebäudes und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit PKW-Garagen, Thierseestraße 28, Fl.Nr. 276

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.04.2019 ö vorberatend 5

Beschluss

Die Baugrundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegen im Innenbereich. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Thierseestraße und die Straße Am Lager. Die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 09:53 Uhr