Datum: 15.05.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.04.2019
2 Bürgeranfragen
3 Entscheidung über die Einrichtung einer Waldkindergartengruppe im Kindergarten St. Martin
4 Beschlussfassung über einen Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Obermair zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und des Nebengebäudes und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit PKW-Garagen, Thierseestr. 28, Fl.Nr. 276
5 Beschlussfassung über Breitbandausbau (Gebietsabgrenzung)
6 Beratung über erweiterte Nutzung der Sportplätze und der Schulanlage
7 Beschlussfassung über Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet "Kaiserreich - südlicher Teil"
8 Beschlussfassung über Antrag auf RÖFE-Förderung zur Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte für den Bauhof (Tourismusförderung)
9 Vorschläge für Kulturpreis, Kultursonderpreis sowie Kulturförderpreis für junge Kulturschaffende des Landkreises Rosenheim 2019
10 Änderung Widmung Ortsstraße "Am Buchzagl"
11 Anfragen und Anträge

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.04.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.04.2019 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö informativ 2
zum Seitenanfang

3. Entscheidung über die Einrichtung einer Waldkindergartengruppe im Kindergarten St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Bedarf für weitere Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen Kenntnis. Zur Deckung dieses zusätzlichen Bedarfes beschließt er die Einführung einer Waldkindergartengruppe, die dem Kindergarten St.  Martin örtlich und organisatorisch anzugliedern ist (Lageplan, Anlage 1 zu dieser Niederschrift). Die Verwaltung wird beauftragt, die baurechtlichen Voraussetzungen zu klären, einen Bauantrag vorzubereiten sowie die Betriebserlaubnis für diese Einrichtung beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen. Für das Vorhaben ist bei der Regierung von Oberbayern ein Antrag auf Investitionszuschuss zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Beschlussfassung über einen Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Obermair zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und des Nebengebäudes und Neubau von vier Einfamilienhäusern mit PKW-Garagen, Thierseestr. 28, Fl.Nr. 276

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 4

Beschluss

Die Baugrundstücke sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegen im Innenbereich. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Thierseestraße und die Straße Am Lager. Die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beschlussfassung über Breitbandausbau (Gebietsabgrenzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 5
zum Seitenanfang

6. Beratung über erweiterte Nutzung der Sportplätze und der Schulanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass Bedarf für weitere Sportanlagen, die der Nutzung durch die Allgemeinheit (Jugendliche) zu Verfügung stehen, besteht. 

Er beschließt deshalb folgende Maßnahmen:

a) Das kleine Kunstrasenspielfeld am Sportplatz an der Kufsteiner Straße soll in Absprache mit dem ASV Kiefersfelden täglich zur Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben werden. Zur Beaufsichtigung des Spielbetriebes, sowie der Öffnungszeiten, sollen ehrenamtliche Kräfte gewonnen werden.

b) Die bestehende Kugelstoßanlage auf dem Sportplatz an der Kufsteiner Straße soll in ein Spielfeld mit Mehrfachnutzung umgestaltet werden. Die Kosten für einen solchen Kleinfeldspielplatz belaufen sich auf ca. 25. – 30.000 € (10 x 20 m; Netzeinhausung, Bande, Asphaltfläche). Durch diese Umnutzung kann eine teilweise Rückzahlungsverpflichtung für die gewährte Zuwendung entstehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beschlussfassung über Vergabe eines Straßennamens im Baugebiet "Kaiserreich - südlicher Teil"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für die neu zu errichtende Ortsstraße im Gewerbe- und Sondergebiet „Kaiserreich“ (Bebauungsplangebiete „Kaiserreich – südlicher Teil“ und „Kaiserreich – nördlicher Teil“) den Namen „Kaiserreich-Straße“ zu vergeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

8. Beschlussfassung über Antrag auf RÖFE-Förderung zur Beschaffung neuer Fahrzeuge und Geräte für den Bauhof (Tourismusförderung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom dringenden Bedarf der Beschaffung von Wegepflege- und Loipenspurgerätschaften für den Unterhalt und die Pflege der touristischen Infrastruktur im gesamten Gemeindegebiet Kenntnis.

Er beschließt, die Gerätschaften und Anbauteile im erforderlichen Umfang grundsätzlich zu beschaffen. Voraussetzung hierfür ist die mögliche Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderung (RÖFE) durch die Regierung von Oberbayern.

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Regierung von Oberbayern einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Tourismusförderung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Vorschläge für Kulturpreis, Kultursonderpreis sowie Kulturförderpreis für junge Kulturschaffende des Landkreises Rosenheim 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 9
zum Seitenanfang

10. Änderung Widmung Ortsstraße "Am Buchzagl"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass auf Grund von Schilderungen der gemeindlichen Straßenmeisterei aus dem letzten Winter Bedarf zur Änderung der Widmungsverfügung vom 23.09.2016 über die Umstufung und Widmungsbeschränkung der Ortsstraße „Am Buchzagl“ besteht.  Bedingt durch die schmale und stark abschüssige Straßenführung am westlichen Ende des Straßenabschnittes, im Bereich des Anwesens „Am Buchzagl 1a“, ist dort ein ordnungsgemäßer Räumdienst, insbesondere bei größeren Neuschneemengen wie im letzten Winter, nicht möglich.

Um künftig eine Verkehrsgefährdung auszuschließen, beschließt der Gemeinderat eine Änderung der Widmung für die Ortsstraße „Am Buchzagl“ vom 23.09.2016. Der Geltungsbereich der Widmung für die Ortsstraße, einschließlich der Widmungsbeschränkung, soll in westliche Richtung um ca. 15 m ausgedehnt werden. Einer evtl. dadurch erforderlichen Anpassung der Widmung für die Ortsstraße „Oberer Buchbergweg“ (Reduzierung Geltungsbereich) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.05.2019 ö informativ 11
Datenstand vom 15.06.2023 10:00 Uhr