Datum: 03.07.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.06.2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 26.06.2019 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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informativ
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2 |
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3. Beschlussfassung über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nr. 56/11 (Verfahren nach § 13 a BauGB) - Wohnbauprojekt Sonnenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 56/11 (Teilfläche) und 56/14 der Gemarkung Kiefersfelden (Fläche: ca. 0,35 ha). Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, mit roter Farbe gekennzeichnet. Ziel der Bauleitplanung ist die Verwirklichung eines Wohnbauprojektes mit 21 Wohneinheiten, davon 11 Sozialwohnungen, das zur Deckung des Wohnungsbedarfes in Kiefersfelden, insbesondere im unteren Mietpreisbereich, dringend erforderlich ist und damit im öffentlichen Interesse liegt. Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß §13 b i.V.m. § 13 a BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen) durchgeführt werden. Im Verfahren soll von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Anstatt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 b i.V.m. § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist mit Bekanntgabe der Ziele der Bauleitplanung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt wird und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung äußern kann.
Mit der Planerstellung einschließlich Begründung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, beauftragt.
Dem weiteren Verfahren ist die Variante A (Anlage Nr. 2 zu diesem Beschluss) zu Grunde zu legen.
Anlage 1 
Anlage 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.Nr. 317/10 (Verfahren nach § 13 a BauGB) - Neubau Feuerwehrhaus Kiefersfelden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl.Nr. 317/10 der Gemarkung Kiefersfelden (Fläche: ca. 0,21 ha). Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt, mit roter Farbe gekennzeichnet. Ziel der Bauleitplanung ist die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses für die Freiwillige Feuerwehr Kiefersfelden um deren Einsatzfähigkeit für die Zukunft sicherzustellen. Das Bauleitverfahren soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) durchgeführt werden. Im Verfahren soll von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen werden. Anstatt der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet.
Der Aufstellungsbeschluss ist mit Bekanntgabe der Ziele der Bauleitplanung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von vier Wochen zur Planung äußern kann.
Mit der Planerstellung einschl. Begründung wurde der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, beauftragt.
Anlage 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Antrag von Herrn Daniel und Frau Julia Gauer auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Schöffau" zum Neubau einer Garage und eines Carports, Gachenweg 10 b, Fl.Nr. 594/15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 „Schöffau“ 9. Änderung (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
- Die Garage und das Carport liegen außerhalb der besonders ausgewiesenen Flächen bzw. außerhalb der Baugrenzen.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Gachenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen.
Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Die gesetzlichen Abstandsflächen gemäß Art. 6 BayBO werden auf der Westseite des Grundstücks zwar eingehalten, aber die Familie Hainzl (Eigentümer des Grundstücks auf der Westseite) hat den Antrag auf isolierte Befreiung nicht unterschrieben!
Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Einrichtung einer Waldkindergartengruppe am Kindergarten St. Martin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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6 |
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6.1. Bauantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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6.1 |
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Baumgruppe, Feldgehölz, Gewässerbegleitgehölz ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Buchbergstraße.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.
Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Stellplätze sind nicht erforderlich bzw. am Kindergarten St. Martin – zum Bringen und Abholen der Kinder - bereits vorhanden.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.2. Konzeption
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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6.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Inhalt der künftigen Konzeption für den Betrieb der Waldkindergartengruppe Kenntnis und genehmigt diese. Die vorläufige Konzeption liegt als Anlage Nr. 4
dieser Niederschrift bei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6.3. Haushaltsmittelzuweisung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
|
ö
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6.3 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt von dem unter Punkt 6.1 vorgestellten Bauantrag zustimmend Kenntnis. Zur Finanzierung dieses Vorhabens stellt er Haushaltsmittel in Höhe von 65.000 € (Kostenschätzung Dipl.-Ing. Andreas Horn vom
03.07.19) zur Verfügung. Diese Haushaltsmittel werden aus nicht benötigten Haushaltsmitteln der Haushaltsstelle 7000.9557 (Neubau Ortskanal Wirtschaftspark Kiefersfelden; 200.000 €) finanziert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Beschlussfassung 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindlichen Kindertagesstätten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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7 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Inhalt der 7. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die gemeindlichen Kindertagesstätten Kenntnis. Er beschließt die 7. Änderung wie sie als Anlage Nr. 5
dieser Niederschrift beiliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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8. Beschlussfassung über Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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8 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom Sachvortrag von Herrn Gspan (Asfinag) zu geplanten Lärmschutzmaßnahmen auf der A12 (Inntalautobahn) im Bereich Ebbs/Kufstein und zur Möglichkeit, durch Kostenbeteiligung der Gemeinde Kiefersfelden, einen erhöhten Lärmschutz zu verwirklichen, Kenntnis. Weiter nimmt er von der Stellungnahme der Autobahndirektion Südbayern vom 03.06.2019 zur Kostenübernahme für diese Maßnahme sowie der Möglichkeit weiterer Lärmschutzmaßnahmen an der Autobahn Kenntnis. Er beschließt zur Reduzierung der Lärmbeeinträchtigung der Bewohner der angrenzenden Wohngebiete der Gemeinde Kiefersfelden einer Erhöhung der geplanten
Lärmschutzwand von zwei auf drei Metern zuzustimmen. Die Kosten für die Maßnahme, die von der Gemeinde Kiefersfelden zu tragen sind, belaufen sich nach einer vorläufigen Schätzung auf 140.000 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
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9. Beschlussfassung über die Beschaffung von regenerativen Strom
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, für die gesamte Strommenge 2019 Herkunftsnachweise zu beschaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 10
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10. Anfragen und Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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03.07.2019
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ö
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informativ
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10 |
Datenstand vom 12.08.2019 16:14 Uhr