Datum: 27.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.03.2022
2 Bürgeranfragen
3 Vorstellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kiefersfelden
4 Erneute Beschlussfassung Haushaltssatzung
5 Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2020
5.1 Vorstellung des Berichtes zur Örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2020
5.2 Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020
5.3 Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung
6 43. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 2 "Vom Klausfeld" - Aufstellungsbeschluss
7 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" - Aufstellungsbeschluss
8 Vorstellung des Projektes "Mehrgenerationenpark - Naturpark Kohlstatt" durch GR Weingart und GRin Klosterhuber
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.03.2022 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö informativ 2
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3. Vorstellung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 3
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4. Erneute Beschlussfassung Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, § 2 (2) der Haushaltssatzung der Gemeinde Kiefersfelden (Landkreis Rosenheim) für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt zu ändern:
„Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen bei den Eigenbetrieben wird im Wirtschaftsjahr 2022 auf 399.100,00 € festgesetzt.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 5
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5.1. Vorstellung des Berichtes zur Örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 5.1
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5.2. Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 5.2

Beschluss

Nach Vorlage des Berichts durch den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss beschließt der Gemeinderat, die Jahresrechnung 2020 gemäß Artikel 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO) festzustellen.

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2020 sowie die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 liegen als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei und sind Bestandteil dieses Beschlusses. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Jahresrechnung 2020 werden genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.3. Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 5.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nach bereits erfolgter Feststellung der Jahresrechnung 2020 die Entlastung des 1. Bürgermeisters und der Gemeindeverwaltung im Sinne des Artikel 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. 43. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 2 "Vom Klausfeld" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Vom Klausfeld“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 82/25 gemäß beiliegender Planzeichnung in folgenden Punkten zu ändern:

  • Ausweitung der zulässigen überbaubaren Flächen (von 150 m² auf 220 m²)
  • Anhebung der zulässigen Geschosszahl von ID auf II, sowie Anhebung der zulässigen Kniestockhöhe von 1,40 m auf 2,20 m
  • Zulassung von vier, anstelle zwei Wohneinheiten
  • Errichtung einer Tiefgarage mit entsprechend auszuweisenden Nebenanlagen für die Zufahrt

Die Entwurfsplanung vom 06.04.2022 des Planers Florian Aicher (Plan A Ingenieurbüro), Oberaudorf, ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage 2 bei.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der oben genannten Punkte ermöglicht es dem Eigentümer, auf dem vorhandenen Grundstück (1.342 m²) notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Größe des Grundstücks hierfür optimal auszunutzen.

Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Das Angebot des Planungsverbands München über die rechtliche Betreuung und Erarbeitung der Bebauungsplanänderung vom 21.04.2022 wird angenommen und der Auftrag erteilt.
Die Kosten der Planungsleistungen hat der Antragsteller vollumfänglich zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. 18. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 "Schöffau" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 1302 (Schöffauer Str. 59) auf Grundlage beiliegender Planzeichnung in folgenden Punkten zu ändern:

  • Ausweisung eines zusätzlichen Baufensters

Die Entwurfsplanung vom 5.4.2022 des Planers Rainer Küblbeck (Pumpfer GmbH & co. KG), Aschau, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans ermöglicht es dem Antragsteller, aufgrund der angespannten Wohnraumsituation und der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche, im Rahmen der Innenverdichtung ein Eigenheim für eine Familie zu schaffen.

Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Das Angebot des Planungsverbands München über die rechtliche Betreuung und Erarbeitung der Bebauungsplanänderung vom 21.4.2022 wird angenommen und der Auftrag erteilt. Das Angebot liegt als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift bei.
Die Kosten der Planungsleistungen hat der Antragsteller vollumfänglich zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Vorstellung des Projektes "Mehrgenerationenpark - Naturpark Kohlstatt" durch GR Weingart und GRin Klosterhuber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö 8
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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.04.2022 ö informativ 9
Datenstand vom 17.01.2023 09:11 Uhr