Datum: 07.12.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (öffentlicher Teil)
2 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Daut Imeri zur Errichtung einer Trampolinhalle, Cafe/Snackbar, Pensionszimmer, Betreiberwohnung, Ponystall mit Koppel, Pkw- und Wohnmobilparkplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1421/7, 1421/10, 1421/9 und 1446/7 an der Thierseestraße
3 Bauantrag von Herrn Josef Herfurtner zur Erweiterung der Küche und Neubau eines Almstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 1568/4 Schopperalm
3.1 Bauantrag von Herrn Josef Herfurtner zur Erweiterung der Küche und Kühlung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1568/4 Schopperalm
3.2 Bauantrag von Herrn Josef Herfurtner zum Neubau eines Almstalls auf Grundstück Fl.Nr. 1568/4 Schopperalm
4 Bauantrag von Herrn und Frau Wilhelm und Susanne Mayerl zum Anbau an das Gebäude Sportplatzstraße 16
5 Bauantrag von Herrn Günther Kuhlmann zum Neubau eines Ersatzgebäudes mit Ferienwohnungen in bestandsgleicher Größe auf Grundstück Fl.Nr. 941/4 Mühlau
6 Bauvoranfrage von Herrn Johann Bichler zur Errichtung eines Wohnhauses (Bungalow) mit Garage und Carport auf Grundstück Fl.Nr. 343/11 T Am Neugrund mit Grundstücksteilung
7 Antrag von Herrn Heiko König auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Schöffau-West" und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung eines Carports an der Brünnsteinstraße
8 Antrag von Herrn Karl Kerling auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Teilbebauungsplans "Vom Klausfeld" für den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Grundstück Fl.Nr. 82/17 am Unteren Römerweg
9 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Thilo Adelhof zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.Nr. 781/8 bei der Innstraße
10 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Isak Schilling zur Renovierung des Gebäudes Bahnhofstraße 34 (bei der Innstraße) und Nutzung als Büro und Lager
11 Bauvoranfrage der Hausgemeinschaft Schucker/Otto zur Dachverlängerung an der Garage Pendlingstraße 17
12 Antrag von Herrn Günter Titz auf Zustimmung zur Höhe der bestehenden Sichtschutzwand und Hecke auf Grundstück Schildmühlestraße 3
13 Bauantrag von Frau Silvia Förg zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.Nr. 353/2 am Gartenweg

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift über die Sitzung des Technischen Ausschusses (öffentlicher Teil) vom 09.11.2016 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Daut Imeri zur Errichtung einer Trampolinhalle, Cafe/Snackbar, Pensionszimmer, Betreiberwohnung, Ponystall mit Koppel, Pkw- und Wohnmobilparkplätzen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1421/7, 1421/10, 1421/9 und 1446/7 an der Thierseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 2

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht priviligiert.

Außerdem liegt das Bauvorhaben im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Bauvorbescheid wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 4

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3. Bauantrag von Herrn Josef Herfurtner zur Erweiterung der Küche und Neubau eines Almstalls auf dem Grundstück Fl.Nr. 1568/4 Schopperalm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 3
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3.1. Bauantrag von Herrn Josef Herfurtner zur Erweiterung der Küche und Kühlung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1568/4 Schopperalm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö 3.1

Beschluss

Auf den vom Landratsamt Rosenheim erlassenen Bauvorbescheid vom 16.11.2016 Aktz. VB-2015-85/Kiefersfelden wird Bezug genommen.

Das Bauvorhaben beschränkt sich auf den Gebäudebestand.

Die beantragte Nutzungsänderung Stall zu Küche mit Kühlzelle ist bauplanungsrechtlich zulässig.

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Gemeinde erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3.2. Bauantrag von Herrn Josef Herfurtner zum Neubau eines Almstalls auf Grundstück Fl.Nr. 1568/4 Schopperalm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö 3.2

Beschluss

Auf den vom Landratsamt Rosenheim erlassenen Bauvorbescheid vom 16.11.2016 wird Bezug genommen.

Das landwirtschaftliche Bauvorhaben im Außenbereich ist priviligiert.

Die Zufahrt erfolgt über die Gießenbachstraße. Die Strom- und Wasserversorgung sind gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Wasserschutzgebiets Gießenbach der Gemeinde Kiefersfelden.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Herrn und Frau Wilhelm und Susanne Mayerl zum Anbau an das Gebäude Sportplatzstraße 16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 249 liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im in Neuaufstellung, bisher Mischgebiet, befindlichen Flächennutzungsplanentwurf der Gemeinde als allgemeines Wohngebiet, dargestellt.

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über die Sportplatzstraße (Gemeindestraße).

Die Wasser- und Stromversorgung ist durch die Gemeindewerke Kiefersfelden gesichert.

Das Schmutzabwasser ist durch Anschluss an den gemeindlichen Ortskanal zu entsorgen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das Bauvorhaben wird durch eine Wasserversorgungsleitung der Gemeindewerke Kiefersfelden gekreuzt. Die Leitungsverlegung hat auf Kosten der Bauherren im Einvernehmen mit den Gemeindewerken zu erfolgen. Die Überbauung der Leitung is unzulässig.

Außerdem wird das Bauvorhaben von der Erdgasleitung der Gemeindewerke Kiefersfelden berührt. Auch diese ist auf Kosten der Bauherren im Einvernehmen mit den Gemeindewerken so zu verlegen, dass künftige Maßnahmen an der Gasleitung ohne Behinderung möglich sind.

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Günther Kuhlmann zum Neubau eines Ersatzgebäudes mit Ferienwohnungen in bestandsgleicher Größe auf Grundstück Fl.Nr. 941/4 Mühlau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht priviligiert (gewerbliche Nutzung).

Vom Landratsamt Rosenheim wird nach Absprache mit der Regierung von Oberbayern die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Bauvorhaben verlangt. Der Bauherr hat den betreffenden Antrag bei der Gemeinde Kiefersfelden am 24.11.2016 gestellt, zuvor am 23.11.2016 den Bauantrag für das Bauvorhaben eingereicht.

Der Technische Ausschuss stellt fest, das für die Entscheidung, ob die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen will, der Gemeinderat zuständig ist.

Mangels der derzeit bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit des Bauvorhabens wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nich erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

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6. Bauvoranfrage von Herrn Johann Bichler zur Errichtung eines Wohnhauses (Bungalow) mit Garage und Carport auf Grundstück Fl.Nr. 343/11 T Am Neugrund mit Grundstücksteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 343/11 ist im in Neuaufstellung des Flächennutzungsplans enthaltenen Entwurf wie bisher als Mischgebiet dargestellt. Es liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB).

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans geht vom Grundsatz der Innenverdichtung vor der baulichen Außenentwicklung sowie vom sparsamen Umgang mit Grund- und Boden aus. Das gegenständliche Bauvorhaben entspricht dem.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße Am Neugrund. Für das geplante Einfamilienhaus sind zwei Stellplätze auf dem Baugrundstück erforderlich. Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Das Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern.

Der Wasserhausanschluss der Gemeindewerke Kiefersfelden für das bestehende rückwertige Gebäude befindet sich in der zur Überbauung geplanten Fläche. Die Leitung ist im Einvernehmen mit den Gemeindewerken auf Kosten des Bauherrn zu verlegen.

Entstehende Kosten für eine eventuell weitere Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind ebenfalls vom Bauherrrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtung entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Antrag von Herrn Heiko König auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans "Schöffau-West" und isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zur Errichtung eines Carports an der Brünnsteinstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 7

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt außerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans „Schöffau-West“ sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Außerdem widerspricht die Lage des geplanten Bauvorhabens der Satzung der Gemeinde Kiefersfelden über Örtliche Bauvorschriften.

Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird nicht zugestimmt.

Außerdem wird das gemeindliche Einvernehmen zu einer Abweichung von der Satzung über Örtliche Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

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8. Antrag von Herrn Karl Kerling auf isolierte Befreiung von Festsetzungen des Teilbebauungsplans "Vom Klausfeld" für den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung auf Grundstück Fl.Nr. 82/17 am Unteren Römerweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 8

Beschluss

Nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe g Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das Bauvorhaben verfahrensfrei.

Es liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplans „Vom Klausfeld“, jedoch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Die Erschließung ist gesichert.

Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Thilo Adelhof zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Grundstück Fl.Nr. 781/8 bei der Innstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö 9

Beschluss

Die Lage des Grundstücks Fl.Nr. 781/8 bei der Innstraße (nähe Schallschutzwand an der Bahnlinie) ist aus Gründen des Immissionsschutzes nicht für eine Wohnnutzung geeignet.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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10. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Isak Schilling zur Renovierung des Gebäudes Bahnhofstraße 34 (bei der Innstraße) und Nutzung als Büro und Lager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö 10

Beschluss

Das Grundstück Fl.Nr. 781/8 befindet sich im Gemeindeeigentum und soll verkauft werden.

Das Bauvorhaben wird im in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kiefersfelden als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Die Zufahrt zu Fl.Nr. 781/8 ist mit Dienstbarkeit (Geh- un d Fahrtrecht) am Grundstück Fl.Nr. 781/2 gesichert.

Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal sowie an die öffentliche Wasserversorgung anzuschließen. Kanal- und Wasserleitung sind mit Dienstbarkeit zu sichern.

Das Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern.

Wohnnutzung wird im Hinblick auf die Lage bei der Bahnlinie ausgeschlossen.

Mit diesem rein baurechtlichen Beschluss ist keine in Aussichtstellung oder Zusicherung für eine künftige Grundstücksvergabe an den Vorbescheid-Antragsteller verbunden. Die Gemeinde behält sich das Recht auf Eigennutzung bzw. Vergabe an einen Dritten vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Bauvoranfrage der Hausgemeinschaft Schucker/Otto zur Dachverlängerung an der Garage Pendlingstraße 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 11

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Für das Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt, wenn die bestehende Flachdachgarage in das Bauvorhaben in Pultdach-Ausführung mit einbezogen und das Gesamtobjekt dadurch ein einheitliches Erscheinungsbild ergibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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12. Antrag von Herrn Günter Titz auf Zustimmung zur Höhe der bestehenden Sichtschutzwand und Hecke auf Grundstück Schildmühlestraße 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 12

Beschluss 1

Der Technische Ausschuss nimmt vom Antrag Kenntnis.

Die Entscheidung wird zurückgestellt. Zuvor wird eine Ortsbesichtigung vorgenommen.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Technische Ausschuss nimmt vom Antrag Kenntnis.

Die Entscheidung wird zurückgestellt. Zuvor wird eine Ortsbesichtigung vorgenommen.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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13. Bauantrag von Frau Silvia Förg zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Grundstück Fl.Nr. 353/2 am Gartenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö 13

Beschluss

Das Baugrundstück ist im in Aufstellung befindlichen Entwurf des Flächennutzungsplans wie bisher als Mischgebiet dargestellt und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es fügt sich in die Umgebung ein.

Ein gültiger Bauvorbescheid liegt vor.

Die Erschließung ist gesichert.

Die Zufahrt erfolgt über den Gartenweg (Gemeindestraße). Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal und die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Für das Bauvorhaben (Einfamilienhaus) sind zwei Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück notwendig.

Kosten für die eventuelle notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 21.04.2017 08:08 Uhr