Datum: 14.10.2019
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Finanz- und Verwaltungsausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.06.2019
2 Vorstellung der neu erstellten Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kiefersfelden für den Kalkulationszeitraum 2019-2022
3 Vorberatung über den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kiefersfelden (EWS)
4 Vorberatung über den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kiefersfelden (BGS-EWS)
5 Vorberatung über Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kiefersfelden

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.06.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 14.10.2019 ö beschließend 1

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss genehmigt  die Niederschrift der letzten Sitzung (öffentlich) vom 03.06.2019.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der neu erstellten Gebührenkalkulation für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kiefersfelden für den Kalkulationszeitraum 2019-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 14.10.2019 ö informativ 2

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom Sachvortrag zur neu erstellten Gebührenkalkulation für den Zeitraum 2019 - 2022 von Frau Rechtsanwältin Bettina Radlbeck (Kommunalberatung Radlbeck, Straubing) Kenntnis.

Eine Abstimmung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vorberatung über den Neuerlass der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kiefersfelden (EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 14.10.2019 ö vorberatend 3

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der überarbeiteten Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Kiefersfelden (Entwässerungssatzung – EWS) Kenntnis.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Entwässerungssatzung (EWS), wie sie als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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4. Vorberatung über den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kiefersfelden (BGS-EWS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 14.10.2019 ö vorberatend 4

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt von der überarbeiteten Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Kiefersfelden (BGS-EWS) Kenntnis.

Der Finanz. und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS), wie sie als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt, zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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5. Vorberatung über Erlass der 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 14.10.2019 ö vorberatend 5

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss nimmt vom Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die 2. Änderungssatzung, wie sie als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt, zu beschließen.

Darüber hinaus wird die Verwaltung angewiesen, künftig zur Berechnung der Zweitwohnungssteuer bzw. zur Berechnung der Nettokaltmiete einen Quadratmeterpreis von 7,00 € anzusetzen (bisher 5,00 €).

Dieser Wert gilt als Grundlage für Schätzungen, 
  • wenn der Steuerpflichtige Eigentümer der Zweitwohnung ist oder
  • wenn der Steuerpflichtige trotz mehrfacher Aufforderung die Steuererklärung nicht abgibt oder keine Angaben zur Höhe der Miete macht.

Von diesem Wert kann jeweils nach oben + 10 % oder + 20 % sowie nach unten ./. 10 % oder ./. 20 % abgewichen werden, wenn auf Grund der Angaben eines Steuerpflichtigen in der Steuererklärung davon ausgegangen werden kann, dass die Wohnung über oder sogar erheblich über dem Durchschnitt bzw. unter oder sogar erheblich unter dem Durchschnitt der Mehrzahl der Wohnung liegt.

Der Wert von 7,00 € pro Quadratmeter ergibt sich aus Rückfragen bei ortsansässigen Immobilienbüros sowie der Haus- und Grundbesitzervereinigung. Zudem wurde der durchschnittliche Mietwert der vorhandenen angemieteten Zweitwohnungen hinzugezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 08:49 Uhr