Datum: 05.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 19:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.01.2020
2 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Stellplätzen zur Nutzung als Physio/Ostheopathiepraxis, Steilnerjochstraße 3a, Fl.Nr. 1301/13
3 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" hier: Errichtung eines Einfamilienhauses, Nußlbergweg 28, Fl.Nr. 588/6
4 Antrag auf Errichtung einer Außentreppe und Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss, Auweg 24, Fl.Nr. 404
5 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Gamsbockweg 13, Fl.Nr. 899/4
6 Antrag auf Wiederverfüllung und Einebnung einer alten Kippe zur Herstellung einer Mähwiese, Brünnsteinstraße, Fl.Nrn. 1385, 1387, 1388 und 1394
7 neue BV Technischer Ausschuss

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über die Sitzung des technischen Ausschusses vom 08.01.2020 (öffentlicher Teil) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Stellplätzen zur Nutzung als Physio/Ostheopathiepraxis, Steilnerjochstraße 3a, Fl.Nr. 1301/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Schöffau-West" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
       Das geplante Nebengebäude liegt außerhalb der Baugrenzen!

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Für den technischen Ausschuss wäre eine Bebauung des nördlich Restgrundstückes denkbar.

Ob die geplante Grundstücksbebauung mit einer „Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes“ möglich wäre, ober ob der Bebauungsplan geändert werden müsste, soll der Planer mit dem Landratsamt Rosenheim -Bauleitplanung-, klären.

Anschließend sind die weiteren Schritte, mit detaillierten Plänen, einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" hier: Errichtung eines Einfamilienhauses, Nußlbergweg 28, Fl.Nr. 588/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Schöffau“ wurde auf Wunsch des Antragstellers von der Tagesordnung abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Errichtung einer Außentreppe und Errichtung einer Wohnung im Dachgeschoss, Auweg 24, Fl.Nr. 404

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö 4

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Für den Einbau der Wohnung sind mindestens zwei Stellplätze zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Gamsbockweg 13, Fl.Nr. 899/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö vorberatend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Reschmühlbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit (Bestand und Neubau) zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!
Der technische Ausschuss nimmt vom Antrag auf Vorbescheid Kenntnis.
Der Antrag wird zur Beschlussfassung an den Gemeinderat Kiefersfelden weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Wiederverfüllung und Einebnung einer alten Kippe zur Herstellung einer Mähwiese, Brünnsteinstraße, Fl.Nrn. 1385, 1387, 1388 und 1394

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö vorberatend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet „Mühlau-Schöffau“.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. neue BV Technischer Ausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.02.2020 ö 7
Datenstand vom 24.08.2022 09:00 Uhr