Datum: 19.02.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.01.2020
2 Bürgeranfragen
3 Behandlung von Anfragen aus der Bürgerversammlung 2019
4 Vorstellung Betreiberkonzept YourDome und Kinderwelt (Genusszentrum - Kaiserreich-südlicher Teil)
5 Beschlussfassung über Antrag der Fa. Inn Immobilien GmbH auf 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kaiserreich-südlicher Teil"
6 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Gamsbockweg 13, Fl.Nr. 899/4
7 Beschlussfassung über die Schaffung eines Glasfaseranschlusses für das Rathaus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für die öffentlichen Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR)
8 Anfragen und Anträge

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.01.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.01.2020 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 2
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3. Behandlung von Anfragen aus der Bürgerversammlung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 3
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4. Vorstellung Betreiberkonzept YourDome und Kinderwelt (Genusszentrum - Kaiserreich-südlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschließend 4
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5. Beschlussfassung über Antrag der Fa. Inn Immobilien GmbH auf 1. Änderung des Bebauungsplanes "Kaiserreich-südlicher Teil"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Antrag der Fa. INN Immobilien GmbH, Kufsteiner Str. 40, Kiefersfelden auf 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Kaiserreich-südlicher Teil“ Kenntnis und erteilt hierzu seine Zustimmung.

Folgende wesentliche Änderungen sind geplant:

  • GE 1; der ursprünglich geplante freistehende Baukörper im nördlichen Plangebiet (Classic-Car) wird mit dem Vorhaben „Genusszentrum“ verbunden und in diesen integriert. Die Wandhöhe dieses Gebäudes wird auf 20 m erhöht (bisher 15m / 19m). Für eine Teilfläche des Daches ist anstatt der bisher vorgesehenen Dachbegrünung eine Photovoltaikanlage vorgesehen.

  • GE 5; Auf Grund geänderter Anforderungen durch den Tankstellenbetreiber wird die Fläche des GE 5 reduziert. Zusätzlich festgesetzt werden eine Fertigteilgarage als Lagerraum sowie eine Fläche für eine Staubsaugeranlage. Weiter werden zusätzliche Flächen für Bodentanks und Stellplätze dargestellt.

  • Elektromobilität: Ergänzt wurde bei den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes, dass auf den geplanten Parkplätzen Ladesäulen für die Elektromobilität zulässig sind.

  • Werbeanlagen; Im GE 5 (Tankstelle) soll künftig eine Werbestele (Preistafel) mit einer maximalen Breite von 2,9 m und maximalen Höhe von 7 m (bisher 2,5 m bzw. 8 m) zugelassen werden. Weiter werden je Bauparzelle max. 3 Fahnenmast mit einer Höhe bis zu 8 Meter (für GE 1 - 6 Fahnenmasten) zugelassen. Der für das Hotel vorgesehene Werbewürfel entfällt.

  • Dachbegrünung; der Bereich unter den Photovoltaikanlagen wird von der gem. § 7 Abs. 7 der Satzung vorgesehenen zwingenden Begrünung ausgenommen.

Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf für die 1. Änderung von Reg.-Baumeister, Architekt Klaus Immich, Gmund, vom 12.02.2020 zu. Dem Entwurf für die Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplan des Büro ATP, Innsbruck, vom 06.02.2020 wird ebenfalls zugestimmt. Der Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung sowie der Entwurf über den geänderten Vorhaben- und Erschließungsplan liegen als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift bei.

Der Gemeinderat beschließt weiter, auf Grundlage dieser Planungsunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 und 4 a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung der geänderten Planunterlagen mit Begründung sowie des geänderten Vorhaben- und Erschließungsplanes im Rathaus und Veröffentlichung im Internet unter www.kiefersfelden.de/rathaus Rubrik „Bürgerservice - Bauleitplanung“. Dabei besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.




 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses, Gamsbockweg 13, Fl.Nr. 899/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö 6

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Reschmühlbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit (Bestand und Neubau) zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Die Firstrichtung ist wie beim Bestandsgebäude in Nord-Süd-Richtung auszuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Beschlussfassung über die Schaffung eines Glasfaseranschlusses für das Rathaus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für die öffentlichen Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Möglichkeit der Schaffung eines Glasfaseranschlusses für das Rathaus im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für die öffentlichen Schulen, Plankrankenhäuser und Rathäuser (GWLANR) Kenntnis.

Er beschließt, das Rathaus im Rahmen der GWLANR an das Glasfasernetz anzuschließen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Angebotseinholung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.02.2020 ö informativ 8
Datenstand vom 14.01.2021 16:16 Uhr