Datum: 11.01.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.12.2016 (öffentlicher Teil)
2 Antrag von Herrn Günther Titz auf Zustimmung zur Höhe der bestehenden Sichtschutzwand und Hecke auf Grundstück Schildmühlestr. 3
3 Bauvoranfrage der Bayerischen Massivhaus GmbH zur Errichtung einer Garage mit Carport auf Grundstück Fl.Nr. 364/24 an der Geigelsteinstraße
4 Antrag auf Baugenehmigung von Herrn und Frau Ralf und Heike Kriechbaum zur Errichtung von 2 Carports auf Grundstück Fl.Nr. 31/3 an der Dorfstraße
5 Antrag auf Vorbescheid der Medichemia GmbH auf Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbehalle Thierseestraße 198 auf Grundstück Fl.Nr. 1446/4 in eine Produktionsstätte für Sporternährung und diätische Lebensmittel
6 Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz zum Einbau eines Personenaufzugs sowie barrierefreier Umbauarbeiten im Baudenkmal Blaahaus, Innstraße 52

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.12.2016 (öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift über die Sitzung des Technischen Ausschusses vom 07.12 .2016 (öffentlicher Teil) wird genehmigt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Antrag von Herrn Günther Titz auf Zustimmung zur Höhe der bestehenden Sichtschutzwand und Hecke auf Grundstück Schildmühlestr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 2

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt sowohl vom Antrag des Herrn Günther Titz vom 23.11.2016 als auch vom Einspruch des Nachbarn Christoph Hilger vom 04.12.2016 Kenntnis.

Der Sichtschutzzaun widerspricht in seiner Ausführungsart den Festsetzungen des Teilbebauungsplans Nr. 5 „Mühlbach“.

Außerdem widerspricht dessen Höhe der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde.

Zu einer Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans bzw. einer Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird sowohl für die Sichtschutzwand als auch für die Hecke das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.


Hinweis:
Dem Grundstücksnachbarn Christoph Hilger bleibt es unbenommen, privatrechtlich wegen der eventuellen Überbauung seines Grundstücks mit der Sichtschutzwand bzw. dem evtl. Überhang der Hecke auf sein Grundstück rechtliche Schritte zu unternehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauvoranfrage der Bayerischen Massivhaus GmbH zur Errichtung einer Garage mit Carport auf Grundstück Fl.Nr. 364/24 an der Geigelsteinstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 3

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kieferer Wiesen“ und ist nach
§ 30 BauGB zu beurteilen. Es entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Baugrenzen werden nicht eingehalten.

Außerdem wird nach der Satzung über örtliche Bauvorschriften der Gemeinde der Mindestabstand zur Geigelsteinstraße nicht eingehalten.

Das anfallende Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Die entstehenden Kosten für eine evtl. notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Unter dem geplanten Bauvorhaben befindet sich der Wasser-Hausanschluss für das Wohngebäude. Die Lage des Hausanschlusses kann unverändert bleiben. Sollten jedoch künftig für dessen Erneuerung, Reparatur oder Unterhaltung Kosten entstehen, sind diese vom Grundeigentümer zu tragen bzw. von diesem der Gemeinde/Gemeindewerken zu erstatten.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans für das Bauvorhaben wird in Verbindung mit einem Bauantrag in Aussicht gestellt. Vor Einreichung des Bauantrags wird dem Bauherrn jedoch empfohlen, sich beim Landratsamt zu erkundigen, ob dieses die Befreiung zulässt oder die vereinfachte Änderung des Bebauungsplans verlangt.

Ebenso wird die Zustimmung zu einer Abweichung von der Satzung über örtliche Bauvorschriften (Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche) für das Bauvorhaben in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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4. Antrag auf Baugenehmigung von Herrn und Frau Ralf und Heike Kriechbaum zur Errichtung von 2 Carports auf Grundstück Fl.Nr. 31/3 an der Dorfstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 4

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich, im Mischgebiet und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Es fügt sich in die Umgebung ein. Die Grundstücksnachbarn haben dem Bauvorhaben zugestimmt. Der Mindestabstand von 3 Meter nach der Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Dorfstraße ist eingehalten. Das Dachwasser ist auf dem Baugrundstück zu versichern.

Die entstehenden Kosten für die evtl. notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Hinweis:
Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid der Medichemia GmbH auf Nutzungsänderung der bestehenden Gewerbehalle Thierseestraße 198 auf Grundstück Fl.Nr. 1446/4 in eine Produktionsstätte für Sporternährung und diätische Lebensmittel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 5

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 1446/4 ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als gewerbliche Baufläche dargestellt. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die gewerbliche Umnutzung der genehmigten bestehenden Lagerhalle (Thierseestraße 198) in eine Produktionsstätte.

Die Erschließung durch eine öffentliche Zufahrt (Thierseestraße) ist gesichert.

Das anfallende Schmutzabwasser ist in den Schmutzwasserkanal der Gemeinde einzuleiten.

Die Wasserversorgung erfolgt durch die Gemeindewerke Kiefersfelden.

Die notwendigen Kfz-Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Kosten für die eventuelle notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherren zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz zum Einbau eines Personenaufzugs sowie barrierefreier Umbauarbeiten im Baudenkmal Blaahaus, Innstraße 52

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.01.2017 ö 6

Beschluss

Die Gemeinde Kiefersfelden ist Eigentümerin des Baudenkmals „Blaahaus“. In diesem befindet sich das öffentliche Heimatmuseum der Gemeinde. Es ist im öffentlichen Interesse notwendig, die Geschossebenen miteinander zu verbinden und Barrierefreiheit zu schaffen.

Im Antrag der Gemeinde Kiefersfelden auf Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2017 08:03 Uhr