Datum: 03.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.03.2020
2 Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports an eine bestehende Garage, Stettiner Straße 4, Fl.Nr. 322/9
3 Bauantrag zur Erstellung eines Geräteschuppens, Sportplatzstraße 49, Fl.Nr. 239
4 Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides zur Errichtung eines Gebäudes, Unterer Buchbergweg 12, Fl.Nr. 95/41
5 Bauantrag zum Anbau an das bestehende Gebäude, Errichtung eines Carports und Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus, Gartenweg 20, Fl.Nr. 354/2
6 Antrag auf eine Fahrbahnerhöhung/Bremsschwelle am Egelseeweg auf Höhe der Häuser 8a/8b
7 Bauantrag zum Neubau einer Total Tankstelle, Kaiserreich-Straße 1, Fl.Nr. 447/8
8 Bauantrag zur Errichtung einer Total Tankstelle, hier: Werbeanlagen, Kaiserreich-Straße 1, Fl.Nr. 447/8
9 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Ferienwohnung und Garage, Schwaighoferweg 31, Fl.Nr. 584
10 Widmung der neuen Verkehrswege im Bebauungsplangebiet „Kaiserreich“ gem. Bayer. Straßen- und Wegegesetz
11 Antrag auf B-Plan-Änderung im Bereich Bebauungsplan „Marmorwerk-Nord“, Kufsteiner Straße 19, Fl.Nr. 99/18 und 99/43
12 Information über Unterstützungsleistungen für das Klärwerk Oberaudorf

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 04.03.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des technischen Ausschusses vom 04.03.2020 wurde bereits in der Corona-Sitzung am 22.04.2020 zugestimmt. Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports an eine bestehende Garage, Stettiner Straße 4, Fl.Nr. 322/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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3. Bauantrag zur Erstellung eines Geräteschuppens, Sportplatzstraße 49, Fl.Nr. 239

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Sportplatzstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides zur Errichtung eines Gebäudes, Unterer Buchbergweg 12, Fl.Nr. 95/41

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheides wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zum Anbau an das bestehende Gebäude, Errichtung eines Carports und Nutzungsänderung zum Zweifamilienhaus, Gartenweg 20, Fl.Nr. 354/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Gartenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf eine Fahrbahnerhöhung/Bremsschwelle am Egelseeweg auf Höhe der Häuser 8a/8b

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö 6

Beschluss

Herr Ugur Cetinkaya hat mit Schreiben vom 12.05.2020 (Eingang 18.05.20202) beantragt, dass auf dem Egelseeweg in Höhe des Hauses 8 eine Fahrbahnerhöhung/Bremsschwelle errichtet wird.

Die Grundstücke am Egelseeweg sind im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche oder Mischgebiet ausgewiesen und liegen im Innenbereich.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Fahrbahnerhöhung/Bremsschwelle wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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7. Bauantrag zum Neubau einer Total Tankstelle, Kaiserreich-Straße 1, Fl.Nr. 447/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiserreich – südlicher Teil“ Gewerbegebiet.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes. Diese Bebauungsplanänderung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Kaiserreichstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Die Festsetzungen der (noch nicht rechtskräftigen) 1. Bebauungsplanänderung werden eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Bauantrag zur Errichtung einer Total Tankstelle, hier: Werbeanlagen, Kaiserreich-Straße 1, Fl.Nr. 447/8

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kaiserreich – südlicher Teil“ Gewerbegebiet.
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes. Diese Bebauungsplanänderung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Kaiserreichstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Die Festsetzungen der (noch nicht rechtskräftigen) 1. Bebauungsplanänderung werden eingehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Ferienwohnung und Garage, Schwaighoferweg 31, Fl.Nr. 584

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau

An der Hofstelle wurde am 15.01.1998 der „Anbau einer Austragswohnung mit Garage an das landwirtschaftliche Nebengebäude“ genehmigt (2102-97-26). 

Mit Bescheid vom 03.04.2019 wurde die „Nutzungsänderung einer Austragswohnung mit Garage in zwei Ferienwohnungen und zwei Gästezimmer“ genehmigt (BG-2017-1295 / Kiefersfelden).

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Schöffauer Straße / Schwaighoferweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Vom Antragsteller ist die erforderliche Privilegierung des Betriebsleiterhauses durch eine Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Widmung der neuen Verkehrswege im Bebauungsplangebiet „Kaiserreich“ gem. Bayer. Straßen- und Wegegesetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Erschließungsstraße (Fl.Nrn. 447/9 und 754/7) im neuen Sonder- und Gewerbegebiet „Kaiserreich“ zwischen der Staatsstraße 2589 und der Einmündung der Straße in den Auweg (sowohl Hauptachse als auch Ostspange) gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 Bayer. Straßen- u. Wegegesetz) zu widmen. Die die Widmung betreffende Strecke ist

mit lila Farbe gekennzeichnet. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kiefersfelden. Gemäß GR-Beschluss vom 15.05.2019 erhält die Straße den Namen „Kaiserreich-Straße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf B-Plan-Änderung im Bereich Bebauungsplan „Marmorwerk-Nord“, Kufsteiner Straße 19, Fl.Nr. 99/18 und 99/43

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Marmorwerk-Nord" 2. Änderung (Mischgebiet).

Das geplante Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Die erforderliche Fläche für den Einbau eines sowohl für den Altbau als auch den Neubau nutzbaren Personenaufzuges überschreitet das Baufenster.
  • Die Dachneigung soll an das Bestandsgebäude angepasst werden (18°)
  • Die Wandhöhe des Neubaus soll an den Bestand angeglichen werden (7,55 m)
  • Die GFZ erhöht sich von 0,80 auf 0,96 (DG wird knapp Vollgeschoß)

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Marmorwerk-Nord“ auf den Flurnummern 99/18 und 99/43 wird zugestimmt.
Voraussetzung dafür ist, dass der Bauherr drei Duplexgaragen errichtet und dafür drei oberirdische Stellplätze entfallen.
Weiter sind die erforderlichen Stellplätze den einzelnen Wohnungen grundbuchrechtlich zuzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Information über Unterstützungsleistungen für das Klärwerk Oberaudorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.06.2020 ö informativ 12

Beschluss

3. Bürgermeister Josef Goldmann informiert den technischen Ausschuss darüber, dass die Kläranlage Kiefersfelden derzeit Schlämme der Kläranlage Oberaudorf annimmt und verarbeitet. Die Kläranlage Oberaudorf wird momentan umgebaut/generalsaniert. 

Die Annahme von Klärschlämmen geschieht nur, wenn die eigenen betrieblichen Abläufe in der Kläranlage Kiefersfelden nicht negativ beeinflusst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:09 Uhr