Datum: 01.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.06.2020
2 Tektur-Bauantrag zum Umbau des Wohnhauses, Anbau und Aufstockung um ein Dachgeschoss, Pendlingstraße 9, Fl.Nr. 64/35
3 Tektur-Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehemaligen Bäckerei Brunschmid, Mühlbach, Franz-Huber-Straße 26, Fl.Nr. 832/2
4 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses (DHH Nord) mit Carport und Geräteraum, Rosenheimer Straße 19, Fl.Nr. 302/1
5 Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses (DHH Süd) mit Carports und Geräteraum, Rosenheimer Straße 19, Fl.Nr. 302/1
6 Bauantrag zur Errichtung einer Traktorgarage mit Wagenremise und einer Ferienwohnung und Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes für eine Ferienwohnung, Schöffauer Straße 94, Fl.Nrn. 1396 und 1413
7 Antrag auf Baugenehmigung zur Auffüllung des Geländes (Boden), Windhag 1, Fl.Nr. 1447
8 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im EG - Teil Ost der ehemaligen Verkaufsräume, als Ferienwohnung. Abbruch der ehemaligen vorliegenden Auslagefenster und Ausbildung einer Veranda. Errichtung Fluchttreppe zur OG W, Dorfstraße 21, Fl.Nr. 93/7
9 Formloser Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Mühlbach Franz-Huber-Straße - Kölnerweg", Kölnerweg 18, Fl.Nr. 877/11
10 Tekturbauantrag zum Abbruch des bestehenden Gebäudes, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Höhenweg 7, Fl.Nr. 862/3
11 Antrag auf Baugenehmigung zur Erstellung eines Gartenschuppens, Kieferbachstraße 13, Fl.Nr. 103/14
12 Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für einen Teilbereich des bestehenden Nebengebäudes, Einbau einer Backstube in das ehem. Lager der Bäckerei Brunschmid, Franz-Huber-Straße 24, Fl.Nr. 832/2 u. 851
13 Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Bauernhaus, Lohweg 46, Fl.Nr. 398/4

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 03.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über die Sitzung des technischen Ausschusses (öffentlicher Teil) vom 03.06.2020 wird zugestimmt. Das Deckblatt wird geändert. Gemeinderat Josef Steigenberger war in der Sitzung anwesend und hat bei allen Tagesordnungspunkten abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Tektur-Bauantrag zum Umbau des Wohnhauses, Anbau und Aufstockung um ein Dachgeschoss, Pendlingstraße 9, Fl.Nr. 64/35

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung TEKTUR wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Tektur-Bauantrag zur Nutzungsänderung der ehemaligen Bäckerei Brunschmid, Mühlbach, Franz-Huber-Straße 26, Fl.Nr. 832/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Reschmühlbaches.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung TEKTUR wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses (DHH Nord) mit Carport und Geräteraum, Rosenheimer Straße 19, Fl.Nr. 302/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnhauses (DHH Süd) mit Carports und Geräteraum, Rosenheimer Straße 19, Fl.Nr. 302/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.
 
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung einer Traktorgarage mit Wagenremise und einer Ferienwohnung und Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes für eine Ferienwohnung, Schöffauer Straße 94, Fl.Nrn. 1396 und 1413

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau - Schöffau.

Die Privilegierung des Vorhabens muss vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim bescheinigt werden. Für das Grundstück wurde am 20.01.2020 ein Vorbescheid zum Neubau einer Traktorengarage mit Wagenremise und Ferienwohnung erteilt (VB-2019-1417 / Kiefersfelden).

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Für das Bauvorhaben sind Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu errichten.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Gemeinderat Sebastian Bleier nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung zur Auffüllung des Geländes (Boden), Windhag 1, Fl.Nr. 1447

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche (offene, vegetationsarme Fläche / Rohboden) ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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8. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im EG - Teil Ost der ehemaligen Verkaufsräume, als Ferienwohnung. Abbruch der ehemaligen vorliegenden Auslagefenster und Ausbildung einer Veranda. Errichtung Fluchttreppe zur OG W, Dorfstraße 21, Fl.Nr. 93/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Dorfgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind keine zusätzlichen Stellplätze notwendig.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Formloser Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes "Mühlbach Franz-Huber-Straße - Kölnerweg", Kölnerweg 18, Fl.Nr. 877/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö informativ 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Franz-Huber-Str. - Kölnerweg".
Die in der Planung eingezeichneten Bauvorhaben entsprechen nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Die geplanten Häuser liegen außerhalb der Baugrenzen.
  • Bestand:

  • Gültiger Bebauungsplan:

       
  • Antrag auf Änderung:


Die Erschließung des Grundstücks ist nicht gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung des Grundstücks erfolgt über den Kölnerweg, der im gemeindlichen Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege seit 1968 als Wanderweg eingetragen ist. Der Wanderweg bzw. das Grundstück Fl.Nr. 879 ist an der schmalsten Stelle nur 2,50 m breit.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird grundsätzlich zugestimmt. Bevor weitere Verfahrensschritte zur Bebauungsplanänderung eingeleitet werden, muss vom Antragsteller eine gesicherte straßenmäßige Erschließung nachgewiesen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Tekturbauantrag zum Abbruch des bestehenden Gebäudes, Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Höhenweg 7, Fl.Nr. 862/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 10

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Höhenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Tektur-Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung zur Erstellung eines Gartenschuppens, Kieferbachstraße 13, Fl.Nr. 103/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 11

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung für einen Teilbereich des bestehenden Nebengebäudes, Einbau einer Backstube in das ehem. Lager der Bäckerei Brunschmid, Franz-Huber-Straße 24, Fl.Nr. 832/2 u. 851

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 12

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen. 

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Reschmühlbaches.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Für das Bauvorhaben sind die erforderlichen Stellplätze zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses im bestehenden Bauernhaus, Lohweg 46, Fl.Nr. 398/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 01.07.2020 ö beschließend 13

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiese/Sumpf ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd.

Die Privilegierung des Vorhabens muss vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim bescheinigt werden. 

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Lohweg. Ein Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz ist derzeit nicht möglich. Die Abwasserentsorgung erfolgt über das bestehende 3-Kammer-Grubensystem. Das Überwasser wird in die landwirtschaftliche Gülleanlage verbracht.

Für das Bauvorhaben sind Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung zu errichten.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Bürgermeister Hajo Gruber nahm wegen persönlicher Beteiligung an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 09:12 Uhr