Datum: 11.05.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 27.04.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
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beschließend
|
1 |
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 27.04.2022 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
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informativ
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2 |
zum Seitenanfang
3. Vorberatung über den Erlass einer Einfriedungssatzung für die Gemeinde Kiefersfelden
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
vorberatend
|
3 |
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4. Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung der Bebauungspläne der Gemeinde Kiefersfelden hinsichtlich der Gültigkeit der Dachaufbautensatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
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beschließend
|
4 |
zum Seitenanfang
4.1. 4. Änderung des Bebauungsplan "Am Buchzagl" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Am Buchzagl“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 3 wird Satz 3 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.2. 13. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
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beschließend
|
4.2 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Kieferer Wiesen“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Die textliche Festsetzung Nr. 10 wird ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.3. 19. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.3 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Schöffau“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 1.630 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.4. 9. Änderung des Bebauungsplans "Häuselfeld" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
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beschließend
|
4.4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Häuselfeld“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Buchstabe D Absatz 2 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.5. 12. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Mühlbach“ (Ur-Plan sowie die 5. Änderung als Ergänzungsplan zum Bebauungsplan) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 1.630 wird Satz 3 ersatzlos gestrichen.
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 5.3 wird Satz 7 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie der 5. Bebauungsplanänderung (Ergänzungsplan) bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.6. 44. Änderung des Bebauungsplans "Vom Klausfeld" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Vom Klausfeld“ (Ur-Plan sowie die 13. Änderung des Bebauungsplans) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 1.2 wird Satz 1 (Absatz 1) ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie der 13. Änderung bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.7. 8. Änderung des Bebauungsplans "Schöffau-West" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
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beschließend
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4.7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Schöffau-West“ (Ur-Plan sowie die 4. Änderung des Bebauungsplans) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 1.50 des Urplans werden die Sätze 3 und 4 ersatzlos gestrichen.
Die sonstige textliche Festsetzung Nr. 2 der 4. Änderung des Bebauungsplans wird ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie der 4. Bebauungsplanänderung bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.8. 6. Änderung des Bebauungsplans "Beim Klausfeldweg" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.8 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Beim Klausfeldweg“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung § 11 wird der fünfte Absatz ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.9. 1. Änderung des Bebauungsplans "Bei der Stettiner Straße" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
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11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.9 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Bei der Stettiner Straße“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung § 9 wird der Satz 2 im fünften Absatz ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.10. 2. Änderung des Bebauungsplans "Franz-Huber-Straße - Kölner Weg" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.10 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Franz-Huber-Straße - Kölner Weg“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 5.3 wird der Absatz 7 bzw. Satz 7 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.11. 2. Änderung des Bebbauungsplans "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.11 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 1 wird Absatz 2 bzw. Satz 2 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.12. 4. Änderung des Bebauungsplans "Am Rain" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.12 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Am Rain“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 2.5.2 wird Satz 6 („Dachgauben und Dacheinschnitte sind nicht zulässig“) ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.13. 1. Änderung des Bebauungplans "Mischgebiet Kufsteiner Straße" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.13 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Mischgebiet Kufsteiner Straße“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 3 werden die Sätze 6 und 7 („Dacheinschnitte und Dachaufbauten sind unzulässig. Solarzellen und Sonnenkollektoren in der Dachfläche sind in gleicher Neigung wie die Dachfläche zu installieren.“) ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.14. 2. Änderung des Bebauungsplans "Am Sonnenweg" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.14 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Am Sonnenweg“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung Nr. 2.5.2 werden in Satz 6 die Worte „Dachgauben, Quergiebel und Dacheinschnitte“ ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.15. 1. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - nördlicher Ortsrand" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.15 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Mühlbach – nördlicher Ortsrand“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung A Nr. 5 werden die Festsetzungen 5.3, 5.4 und 5.5 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.16. 1. Änderung des Bebauungsplans "Grafenburg" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.16 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Grafenburg“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung A Nr. 6 werden die Festsetzungen 6.3 und 6.4 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.17. 6. Änderung des Bebauungsplans "Mühlbach - südlicher Ortsrand" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.17 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Mühlbach – südlicher Ortsrand“ (Ur-Plan sowie die 5. Änderung des Bebauungsplans) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 5.3 des Urplans wird Absatz 7 bzw. Satz 7 ersatzlos gestrichen.
Unter der textlichen Festsetzung B Nr. 5.3 der 5. Änderung des Bebauungsplans wird Satz 7 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans sowie der 5. Bebauungsplanänderung bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4.18. 4. Änderung des Bebauungsplans "Marmorwerk - Nord" - Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
beschließend
|
4.18 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan „Marmorwerk - Nord“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in folgenden Punkten zu ändern:
Unter der textlichen Festsetzung C § 5 Absatz 5 werden die Sätze 1, 3, 4, 5 und 6 ersatzlos gestrichen.
Alle weiteren Festsetzungen des gültigen Bebauungsplans bleiben bestehen und behalten ihre Gültigkeit.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem Lageplan, welcher als Anlage diesem Beschluss beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB erfolgt keine frühzeitige Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung. Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet werden.
Dieser Beschluss sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Vorstellung Sachstand "Neugestaltung Ausstellung im Blaahaus" und weitere Vorgehensweise
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
informativ
|
5 |
zum Seitenanfang
6. Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
11.05.2022
|
ö
|
informativ
|
6 |
Datenstand vom 17.01.2023 09:14 Uhr