Datum: 14.02.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.01.2017 (ÖT)
2 Antrag auf Genehmigungsfreistellung von Herrn Robert und Frau Elisabeth Oswald zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Steinmetzstraße
3 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Anton Maier zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Bergweg (Fl.Nr. 906/5 und 906/11)
4 Bauantrag von Herrn Johann Bichler zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit unterkellerter Garage Am Neugrund (Fl.Nr. 343/11)
5 Bauantrag von Herrn Johann Jennerwein zum Anbau eines Badezimmers an das bestehende Wohnhaus Kohlenbrennerweg 11
6 Antrag auf Vorbescheid von Frau Maria Ohnrich zum Anbau von Garagen samt Nebenräumen an das Wohnhaus Blaahausstraße 14
7 Antrag von Herrn Günter und Frau Susanne Körner auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Am Rain" betreffend die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Grundstück Fl.Nr. 330/31 und Änderung der Firstrichtung für den Anbau, Franz-Larcher-Str. 14
8 Antrag von Herrn Karl Kerling auf vereinfachte Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" betreffend die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Grundstück Fl.Nr. 82/17 am Unteren Römerweg für den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung
9 Antrag von Herrn Isak Schilling auf Vorbescheid zur Bestandsrenovierung des Gebäudes Bahnhofstraße 34 und Umnutzung als Büro und Lager
10 Antrag auf Vorbescheid von Frau Gabriele Moll zur Bestandssanierung des Gebäudes Bahnhofstraße 34 und gewerbliche Nutzung als Lager, Werkstatt und Büro
11 Antrag der Bayerischen Massivhaus GmbH auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften für den Wohnhaus-Neubau auf Grundstück Fl.Nr. 240 an der Sportplatzstraße

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.01.2017 (ÖT)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 11.01.2017 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Genehmigungsfreistellung von Herrn Robert und Frau Elisabeth Oswald zum Neubau eines Einfamilienhauses an der Steinmetzstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 2

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 181/102 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“. Die Antragsteller haben erklärt, dass das Vorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes einhält. Die Gemeinde nimmt deshalb von der Erklärung Abstand, dass das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 

Die Verwaltung wird mit der Genehmigungsfreistellung beauftragt.

Entstehende Kosten für die Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherren zu tragen. 

Das Oberflächenwasser, (z.B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern. 

Wegen des Abstands (60-Meter-Bereich) zum Kieferbach ist von den Bauherren noch die wasserrechtliche Genehmigung einzuholen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Anton Maier zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Bergweg (Fl.Nr. 906/5 und 906/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Es liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Bebauungsplan existiert nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über den Bergweg (Gemeindestraße). 

Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal und die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen.

Das Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern. 

Entstehende Kosten für eine eventuelle Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Der durch das Grundstück verlaufende bestehende Fußweg ist uneingeschränkt zu erhalten bzw. auf Kosten des Bauherrn umzulegen.

Die in der Satzung über Örtliche Bauvorschriften normierten Mindestabstände von Haupt- und Nebengebäude zu öffentlichen Verkehrsflächen sind einzuhalten. Der Unterschreitung wird nicht zugestimmt.

Im Hinblick auf die beengten räumlichen Verhältnisse im Umgriff des Grundstücks und Bergwegs bedarf es der Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidantrag.

Die gemeindliche Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt bis das Ergebnis der Nachbarbeteiligung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Herrn Johann Bichler zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit unterkellerter Garage Am Neugrund (Fl.Nr. 343/11)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 4

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 343/11 ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Es liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB).

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über die Gemeindestraße Am Neugrund. Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal anzuschließen. Das Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zu versickern.

Der Wasserhausanschluss der Gemeindewerke Kiefersfelden für das bestehende rückwärtige Gebäude befindet sich in der zur Überbauung geplanten Fläche. Die Leitung ist im Einvernehmen mit den Gemeindewerken auf Kosten des Bauherrn zu verlegen. 

Entstehende Kosten für eine evtl. weitere Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind ebenfalls vom Bauherrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird erteilt. 


Hinweis

Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Johann Jennerwein zum Anbau eines Badezimmers an das bestehende Wohnhaus Kohlenbrennerweg 11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 5

Beschluss

Das Baugrundstück Fl.Nr. 235/4 ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.

Die Grundstückserschließung ist gesichert. Das anfallende Schmutzabwasser ist in den gemeindlichen Ortskanal einzuleiten. Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Baugrund-stück zu versickern.

Entstehende Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird erteilt. 

Ebenso wird der Abweichung von örtlichen Bauvorschriften bezüglich des Abstands des Badezimmers zum Kohlenbrennerweg (Gemeindestraße) zugestimmt.


Hinweise

Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid von Frau Maria Ohnrich zum Anbau von Garagen samt Nebenräumen an das Wohnhaus Blaahausstraße 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 6

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“ sowie im Sanierungsgebiet nach Sanierungssatzung der Gemeinde.

Es überschreitet die Baugrenzen geringfügig.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidantrag wird erteilt.

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird im Rahmen des Bauantragsverfahrens von der Gemeinde in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Antrag von Herrn Günter und Frau Susanne Körner auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplans "Am Rain" betreffend die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Grundstück Fl.Nr. 330/31 und Änderung der Firstrichtung für den Anbau, Franz-Larcher-Str. 14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 7

Beschluss

Der technische Ausschuss nimmt davon Kenntnis, dass das Landratsamt für die Genehmigung des Bauvorhabens eine Änderung des Bebauungsplans „Am Rain“ fordert. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes scheidet aus. Es wurde deshalb Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplans gestellt (§ 13 BauGB).

Das Bauvorhaben weicht vom Bebauungsplan hinsichtlich der Baugrenzen und der Firstrichtung des Anbaues ab. 

Die Gemeinde hat bereits am 06.11.2016 zum Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. 

Nach Beurteilung der Gemeinde berührt das Bauvorhaben die Grundzüge der Bebauungsplanung nicht. 

Der technische Ausschuss beschließt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. Die betreffenden Bürger und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Antrag von Herrn Karl Kerling auf vereinfachte Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" betreffend die Erweiterung der überbaubaren Fläche auf Grundstück Fl.Nr. 82/17 am Unteren Römerweg für den Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 8

Beschluss

Der technische Ausschuss nimmt vom Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 28.12.2016 sowie vom Antrag des Herrn Karl Kerling auf vereinfachte Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 2 „Vom Klausfeld“ vom 11.01.2017 Kenntnis.

Da eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht möglich ist, wurde vom Bauherrn Antrag auf vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes gestellt. 

Dem Bauvorhaben auf Anbau einer unbeheizten Terrassenverglasung an das Wohnhaus Unterer Römerweg 26 b hat die Gemeinde bereits am 7.12.2016 zugestimmt.

Nach Beurteilung der Gemeinde berührt das Bauvorhaben durch die Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen die Grundzüge der Bebauungsplanung nicht.

Der technische Ausschuss beschließt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gemäß § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betreffenden Bürger und Träger öffentlicher Belange werden beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Antrag von Herrn Isak Schilling auf Vorbescheid zur Bestandsrenovierung des Gebäudes Bahnhofstraße 34 und Umnutzung als Büro und Lager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 9

Beschluss

Das Grundstück Fl.Nr. 781/8 befindet sich im Gemeindeeigentum und soll verkauft werden.

Geplant ist, das Grundstück im in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche darzustellen. Es ist bereits eisenbahnrechtlich entwidmet und unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde.

Die Zufahrt zu Fl.Nr. 781/8 ist mit Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) am Grundstück Fl.Nr. 781/2 gesichert.

Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal sowie an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen. Kanal- und Wasserleitung sind noch mit Dienstbarkeit zu sichern.

Das Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern. 

Wohnnutzung wird im Hinblick auf die Lage bei der Bahnlinie ausgeschlossen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Mit diesem rein baurechtlichen Beschluss ist jedoch keine in Aussichtstellung oder Zusicherung für eine künftige Grundstücksvergabe an den Vorbescheid-Antragsteller verbunden. Die Gemeinde behält sich Eigennutzung bzw. die Vergabe an einen Dritten vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid von Frau Gabriele Moll zur Bestandssanierung des Gebäudes Bahnhofstraße 34 und gewerbliche Nutzung als Lager, Werkstatt und Büro

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 10

Beschluss

Das Grundstück Fl.Nr. 781/8 befindet sich im Gemeindeeigentum und soll verkauft werden.

Geplant ist, das Grundstück im in Neuaufstellung befindlichen Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche darzustellen. Es ist bereits eisenbahnrechtlich entwidmet und unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde.

Die Zufahrt zu Fl.Nr. 781/8 ist mit Dienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht) am Grundstück Fl.Nr. 781/2 gesichert.

Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal sowie an die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen. Kanal- und Wasserleitung sind noch mit Dienstbarkeit zu sichern.

Das Oberflächenwasser (z.B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern.

Wohnnutzung wird im Hinblick auf die Lage bei der Bahnlinie ausgeschlossen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Mit diesem rein baurechtlichen Beschluss ist jedoch keine in Aussichtstellung oder Zusicherung für eine künftige Grundstücksvergabe an den Vorbescheid-Antragsteller verbunden. Die Gemeinde behält sich Eigennutzung bzw. die Vergabe an einen Dritten vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Antrag der Bayerischen Massivhaus GmbH auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften für den Wohnhaus-Neubau auf Grundstück Fl.Nr. 240 an der Sportplatzstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö 11

Beschluss

Der beantragten Abweichung (Unterschreitung des Mindestabstands von 5 Meter zwischen Hauptgebäude und öffentlicher Verkehrsfläche) von § 8 Nr. 1b der Satzung über Örtliche Bauvorschriften wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:33 Uhr