Datum: 03.05.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.04.2017 (Öffentlicher Teil)
2 42. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" Grundstücke Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18, Unterer Römerweg 26, 26a, 26b, 26c. Stellungnahmen und Anregungen, Satzungsbeschluss
3 Bauantrag von Herrn Gerhard Peters zur Errichtung eines Carports, Nußlbergweg 29, Fl.Nr. 589/6
4 Bauantrag von Herrn Stephan Hauser zum Gebäudeerhalt, Modernisierung, Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Rosenheimer Straße 135, Fl.Nr. 903/3
5 Bauantrag von Herrn Thomas und Frau Margit Dietz zum Neubau eines Carports, Wiesenweg 33, Fl.Nr. 724/4

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.04.2017 (Öffentlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift über die Sitzung des Technischen Ausschusses (öffentlicher Teil) vom 05. April 2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. 42. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" Grundstücke Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18, Unterer Römerweg 26, 26a, 26b, 26c. Stellungnahmen und Anregungen, Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird in der geänderten Form zugestimmt.

Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 42. Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 2 „Vom Klausfeld“ betreffend die Grundstücke Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18.

§ 1

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Vom Klausfeld“ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nrn. 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18, Unterer Römerweg 26, 26a, 26b, 26c.

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummern 82/8, 82/16, 82/17 und 82/18 soll die ganzjährige Nutzung der Terrasse als Wintergarten ermöglichen. Der Anbau ordnet sich dem Wohnhaus unter und wirkt sich dadurch nicht störend auf das städtebauliche Konzept der vorhandenen Bebauung aus.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag von Herrn Gerhard Peters zur Errichtung eines Carports, Nußlbergweg 29, Fl.Nr. 589/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" allgemeines Wohngebiet.
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Der geplante Carport liegt außerhalb der Baugrenzen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt. Das Abstandsflächenrecht der Bayerischen Bauordnung lässt nur eine Unterschreitung von 9 Meter Gesamtlänge je Grundstücksgrenze zu.
Dem Bauwerber wird empfohlen, die laut Bebauungsplan möglichen Flächen mit dem Nebengebäude zu überplanen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag von Herrn Stephan Hauser zum Gebäudeerhalt, Modernisierung, Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses Rosenheimer Straße 135, Fl.Nr. 903/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauförderung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Rosenheimer Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Thomas und Frau Margit Dietz zum Neubau eines Carports, Wiesenweg 33, Fl.Nr. 724/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.05.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Wiesenweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:35 Uhr