Datum: 05.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 20:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.06.2017
2 Antrag von Herrn Fridolin Beitz auf Verlängerung des Vorbescheids zum Anbau von Läden und Büros bzw. Appartements an das bestehende Gebäude Kufsteiner Straße 24, Fl.Nr. 99/31
3 Antrag von Frau Anna Elisabeth Meyer auf Änderung des Bebauungsplanes "Beim Autobahnzubringer", Fl.Nr. 337/11
4 Antrag von Herrn Reinhold Reiger auf 1. Änderung des Bebauungsplanes "Thierseestraße", Fl.Nr. 1442/14; hier: Stellungnahme zu Einsprüchen und Satzungsbeschluss
5 Antrag von Herrn Anton Fuchs auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz, Fassadeninstandsetzung der Kapelle, Konservierung und Restaurierung, Trojer 1, Fl.Nr. 1469
6 Bauantrag des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband Rosenheim zur Errichtung eines Carports am Haus Thierseestraße 7, Fl.Nr. 317/26
7 Antrag von Herrn Daut Imeri zur Errichtung einer Trampolinhalle, eines Pensionsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, eines Ponystalls sowie eines Parkplatzes, Thierseestraße 182, Fl.Nr. 1421/10
8 Tekturbauantrag von Herrn Thomas Grillmeier zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses in ein Fitnessstudio im Haus Bahnhofstraße 32 (Bahnhof), Fl.Nr. 781/4
9 Bauantrag von Frau Katrin Weiss zum Anbau eines Balkons am Haus Franz-Huber-Straße 39, Fl.Nr. 861/6

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.06.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des technischen Ausschusses vom 07.06.2017 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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2. Antrag von Herrn Fridolin Beitz auf Verlängerung des Vorbescheids zum Anbau von Läden und Büros bzw. Appartements an das bestehende Gebäude Kufsteiner Straße 24, Fl.Nr. 99/31

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt
Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

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3. Antrag von Frau Anna Elisabeth Meyer auf Änderung des Bebauungsplanes "Beim Autobahnzubringer", Fl.Nr. 337/11

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet „Beim Autobahnzubringer“" (Gewerbegebiet).

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Straße Gewerbepark, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der Fl.Nr. 337/11 zur Errichtung einer Gewerbehalle mit ca. 200 m² wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. Antrag von Herrn Reinhold Reiger auf 1. Änderung des Bebauungsplanes "Thierseestraße", Fl.Nr. 1442/14; hier: Stellungnahme zu Einsprüchen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wurde am 05.04.2017 zugestimmt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Thierseestraße" Mischgebiet.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.


Keine Einwendungen zur Änderung hatten folgende Behörden:

Bayernnets
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
Regierung von Oberbayern
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Handwerkskammer für München und Oberbayern
Landesfischereiverband Bayern e.V.

Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Thierseestraße“ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 1442/14

§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Thierseestraße“ wird wie folgt geändert: Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nr. 1442/14, Thierseestraße

Begründung: 

Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 1442/14 ergibt eine Reduzierung der bebaubaren Fläche des Baufensters von 164 m² auf 161 m². Die leichte Verdrehung des Baukörpers parallel zur Thierseestraße verbessert die städtebauliche Situation. Die Grundzüge der Planung werden somit nicht berührt.
Die bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thierseestraße“ (Planzeichen, textliche Festsetzungen) bleiben unverändert. 

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Antrag von Herrn Anton Fuchs auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz, Fassadeninstandsetzung der Kapelle, Konservierung und Restaurierung, Trojer 1, Fl.Nr. 1469

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als forstwirtschaftliche Nutzfläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Dem Antrag auf Erlaubnis nach Art. 6 und 15 Denkmalschutzgesetz auf Fassadeninstandsetzung der Kapelle, Konservierung und Restaurierung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Bauantrag des Bayerischen Roten Kreuzes Kreisverband Rosenheim zur Errichtung eines Carports am Haus Thierseestraße 7, Fl.Nr. 317/26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö 6

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför¬derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er¬schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. 
Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt. 
1.        Die Zufahrt zum Carport ist in den Plänen nicht eingezeichnet.
2.        Eine Zufahrt über das gemeindliche Grundstück Fl.Nr. 317/10 kann nicht in Aussicht gestellt werden. Die Gemeinde plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses. Um die künftigen Planungen nicht einzuschränken, kann die Zufahrt über das Gemeindegrundstück nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Antrag von Herrn Daut Imeri zur Errichtung einer Trampolinhalle, eines Pensionsgebäudes mit Betriebsleiterwohnung, eines Ponystalls sowie eines Parkplatzes, Thierseestraße 182, Fl.Nr. 1421/10

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der technische Ausschuss nimmt Kenntnis vom Schreiben der Regierung von Oberbayern vom 19.06.2017.
Dem Antrag auf Vorbescheid wurde bereits am 07.12.2016 das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Eine Abstimmung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Tekturbauantrag von Herrn Thomas Grillmeier zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses in ein Fitnessstudio im Haus Bahnhofstraße 32 (Bahnhof), Fl.Nr. 781/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö 8

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Bahnhof ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Bahnhofstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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9. Bauantrag von Frau Katrin Weiss zum Anbau eines Balkons am Haus Franz-Huber-Straße 39, Fl.Nr. 861/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.07.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt
Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:37 Uhr