Datum: 06.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.07.2017
2 Bebauungsplan Sonnenweg 1. Änderung
3 Antrag von Herrn Fridolin Beitz auf Verlängerung des Vorbescheides, Anbau von Läden und Büros bzw. Appartements an das bestehende Gebäude, Kufsteiner Straße 24
4 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Christian Schulz zum Bau einer Garage mit Lagerraum an der König-Otto-Straße
5 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Julian Holder zum Abbruch von drei Blechgaragen und einem Holzschuppen, Entsiegelung des Hofraums, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage
6 Bauantrag von Frau Analena Beitz und Philipp von Vopelius-Feldt zum Anbau eines Wintergartens am Haus Kufsteiner Straße 24
7 Antrag von Herrn Georg Brosig auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" im Bereich der Fl.Nrn. 271/8 und 271/116, Thierseestraße
8 Formlose Bauvoranfrage von Herrn Dr. Oliver Funk zur Errichtung eines Carports für zwei PKW-Stellplätze am Kölnerweg 2
9 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Georg Wallner zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Thierseestraße 42
10 Antrag auf Baugenehmigung von Frau Waltraud Hospach zur Sanierung des Einfamilienhauses mit Errichtung von zwei Dachgauben, Am Rain 29
11 Bauantrag der Gemeinde Kiefersfelden zur Erweiterung des Kinder-Horts mit einer Gruppe im Dachgeschoß, Dorfstraße 23, Fl.Nr. 92

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 05.07.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift vom 05.07.2017 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Sonnenweg 1. Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 2

Beschluss

1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Sonnenweg“ betreffend das Grundstück Flst.Nr. 57 im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch

Änderungsbeschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Sonnenweg“ im Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 57 in folgenden Punkten zu ändern: 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 57 wird die Möglichkeit geschaffen, dass auf dem südlichen Teil des Grundstücks ein Haus mit Garage und Stellplätzen gebaut werden kann.
a)        Neufestsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen
b)        Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung

Der Änderungsplan vom 25.04.2016 des Planers Dipl.Ing. Franz Fuchs, Kolbermoor, ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift).
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger, sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag von Herrn Fridolin Beitz auf Verlängerung des Vorbescheides, Anbau von Läden und Büros bzw. Appartements an das bestehende Gebäude, Kufsteiner Straße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Aufgrund der Beschlusslage, dass keine Abstandsfläche auf das angrenzende Gemeindegrundstück Fl.Nr. 102/5 für den geplanten Anbau auf Fl.Nr. 99/31 und Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 102/5 zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Aussicht darauf, dass der Antragsteller dem Bauvorbescheid vom 14.07.2010 Buchstabe B Nummer 2 enthaltenen Auflagen erfüllen kann. Die vom Landratsamt vom Antragsteller verlangten Nachweise können deshalb von diesem nicht vorgelegt werden.

Beabsichtigt ist, den Bebauungsplan Häuslfeld (Änderungsplan vom 30.01./15.04.2009) zu ändern und den Hinweis „Neubau“ auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 99/31 außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans zu streichen.

Das gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung des Vorbescheids wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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4. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Christian Schulz zum Bau einer Garage mit Lagerraum an der König-Otto-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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5. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Julian Holder zum Abbruch von drei Blechgaragen und einem Holzschuppen, Entsiegelung des Hofraums, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde (alt) als forstwirtschaftliche Nutzfläche im Flächennutzungsplan der Gemeinde (neu) als Gewerbegebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Frau Analena Beitz und Philipp von Vopelius-Feldt zum Anbau eines Wintergartens am Haus Kufsteiner Straße 24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag von Herrn Georg Brosig auf Änderung des Bebauungsplanes "Schöffau" im Bereich der Fl.Nrn. 271/8 und 271/116, Thierseestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Der technische Ausschuss beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Schöffau“ im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 271/8 und 271/116 an der Thierseestraße in folgenden Punkten zu ändern:

Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung. Auf dem Grundstück werden vier Mehrfamilienhäuser mit Tiefgarage gemäß dem vorliegenden Plan der Firma Planwerker Holzerber GmbH, A-6352 Ellmau, vom 17.08.2017 möglich.

Begründung:

Die Planung für das Grundstück stammt aus dem Jahre 1967. Mit der Änderung wird dem Wunsch des Eigentümers entsprochen.

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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8. Formlose Bauvoranfrage von Herrn Dr. Oliver Funk zur Errichtung eines Carports für zwei PKW-Stellplätze am Kölnerweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach" Änderung des Ergänzungsplanes der Fl.Nr. 821, 824 und 824/1 (Dorfgebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Der geplante Carport liegt außerhalb der überbaubaren Flächen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zur formlosen Anfrage wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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9. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Georg Wallner zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern, Thierseestraße 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 9

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Baugrenzen werden überschritten!

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteig­absenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Baugenehmigung von Frau Waltraud Hospach zur Sanierung des Einfamilienhauses mit Errichtung von zwei Dachgauben, Am Rain 29

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 10

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohngebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Bauantrag der Gemeinde Kiefersfelden zur Erweiterung des Kinder-Horts mit einer Gruppe im Dachgeschoß, Dorfstraße 23, Fl.Nr. 92

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.09.2017 ö beschließend 11

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Sanierungssatzung zur Städtebauför­derung und im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:38 Uhr