Datum: 18.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.09.2017
2 Bürgeranfragen
3 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
3.1 I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB)
3.2 II. Feststellungsbeschluss
3.3 III. Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB)
3.4 IV. Genehmigungsantrag
4 1. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“; Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB)
4.1 I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
4.2 II. Satzungsbeschluss
4.3 III. Zusammenfassende Erklärung
5 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nr. 941/4 und 941/2 an der Mühlauer Straße; Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 BauGB)
5.1 I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
5.2 II. Stellungnahmen von Privatpersonen
5.3 III. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 Entscheidung über Mitwirkung beim Solarpotenzialkataster für den Landkreis und die Stadt Rosenheim
7 Anfragen und Anträge

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.09.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.09.2017 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö informativ 2
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3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 3
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3.1. I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 3.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen o h n e Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  • Regierung von Oberbayern, Gewerbeaufsichtsamt
Schreiben vom 10.08.2017

  • Regierung von Oberbayern, Bergamt Südbayern
Schreiben vom 02.08.2017

  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Schreiben vom 31.07.2017

  • Bayerischer Bauernverband
Schreiben vom 16.08.2017

  • Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle München
Schreiben vom 03.08.2017

  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 10.08.2017

  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Schreiben vom 12.07.2017

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Schreiben vom 12.07.2017

  • Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Schreiben vom 11.07.2017

  • Landesfischereiverband e. V.
Schreiben vom 18.08.2017

  • Bayernwerk Netz GmbH
Schreiben vom 26.07.2017

  • Bayernets GmbH

  • Erdgas Südbayern GmbH
Schreiben vom 14.08.2017

  • Erzbischöfliches Ordinariat Ressort Grundsatzfragen und Strategie
Schreiben vom 07.09.2017

  • Gemeinde Oberaudorf
Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 12.09.2017

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.


  1. Stellungnahmen m i t Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  1. Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
Schreiben vom 03.08.2017
und Regionaler Planungsverband Südostoberbayern
Schreiben vom 08.08.2017

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass der Verzicht auf die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Camping“ beim Kreuthsee von der Regierung von Oberbayern begrüßt wird und die Bestandsdarstellung des Hotels Grafenburg als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Tourismus“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Die Darstellung einer Sonderbaufläche südlich Kurzensag stützt sich auf den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wachtl“ vom 15.01.2017 mit dem ein Sondergebiet (Abenteuerpark) festgesetzt wurde. Diese geplante Nutzung wurde inzwischen baulich realisiert und ist in Betrieb. Diese Zweckbestimmung wird noch in der Begründung erwähnt.

Die Sonderbaufläche westlich der A93 wird unter Berücksichtigung der Auflagen im Zielabweichungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat vom 11.09.2015 so entwickelt, dass sie mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht wird. Die Planung, insbesondere der Bebauungsplan dafür, wird mit der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt Rosenheim) abgestimmt.

Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen für den Eingriff in den Waldbestand im Bereich des geplanten Wanderparkplatzes auf dem Gemeindegrundstück Fl.Nr. 1421/14 an der Thierseestraße werden mit der Unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt Rosenheim) und der Forstbehörde Rosenheim festgelegt.

In der Begründung wird das LEP 2013 (anstelle 2006) zitiert.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Landratsamt Rosenheim Bauabteilung – Bauleitplanung
Schreiben vom 17.08.2017

Beschluss:
Die Darstellung im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 1442/7 im Bereich Wachtl an der Thierseestraße stützt sich auf den Bebauungsplan „Thierseestraße“. Die dargestellte das Gebäude umgebende Grünfläche betrifft teils eine im Bebauungsplan festgesetzte ökologische Ausgleichsfläche, teils sichert die Grünfläche die Durchfahrt für das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim zur Uferpflege am Kieferbach und im Notfall bei Verklausungen.

Mit der Darstellung der Grünfläche im Bereich bebauter Grundstücke beim Sportplatz verfolgt die Gemeinde das städtebauliche Ziel, dort keine weitere bauliche Entwicklung am Ortsrand im Ortsteil „Kohlstatt“ zuzulassen.

Die Erhaltung von Grüninseln im Ortsgebiet dient hauptsächlich der Wahrung des ländlichen Ortscharakters, der Vermeidung von Bodenversiegelungen, der Wohnqualität (Grundwasserneubildung) und der Sicherung eines gesunden Mikroklimas, u. a. zur Wahrung und Wiedererlangung des Prädikats Luftkurort.

Die Angabe der Zweckbestimmung für die Sondergebietsdarstellung westlich der A93 ist in Ziffer 7.4.5 der Begründung enthalten. Sie resultiert aus dem Zielabweichungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.09.2015 sowie der 32. Änderung des bisherigen Flächennutzungsplans.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 07.08.2017

Beschluss:
Die an der Thierseestraße dargestellte Gewerbe- und Mischgebietsfläche wird so entsprechend genutzt (Bestand). Es handelt sich um einen Gewerbebetrieb mit Wohnung bzw. um ein Natursteinlager. Im Zuge der angestrebten Aktualisierung der Kreisverordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Mühlau-Schöffau“ soll das dargestellte MI und GE an der Thierseestraße aus dem räumlichen Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung herausgenommen werden.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Staatliches Bauamt Rosenheim
Schreiben vom 31.07.2017

Beschluss:
Die Gemeinde strebt den dargestellten Kreisverkehrsplatz im Verknüpfungsbereich der Ortsdurchfahrt (St 2089) und der Bahnhofstraße (Gemeindestraße) aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs an. Voraussetzung ist u. a., dass sich die dafür notwendigen Grundabtretungen realisieren lassen. Die erforderliche Ausführungsplanung wird zu gegebener Zeit mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim als Baulastträgerin der    St 2089 abgestimmt. Der Gemeinde ist bewusst, dass für das Vorhaben zu gegebener Zeit eine Vereinbarung zwischen ihr und dem Staatlichen Bauamt Rosenheim abzuschließen ist.

Die Gemeinde nimmt davon Kenntnis, dass entlang der freien Strecken der Staatsstraßen gemäß Art. 23 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz für bauliche Anlagen bis 20 m Abstand vom äußeren Rand der Fahrbahndecke ein Bauverbot gilt und künftige Forderungen auf Kostenerstattung für Lärmsanierungsmaßnahmen, ausgehend von Immissionen der St 2089 und St 2589, gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden können.

Für die Pflanzung von Bäumen an den Staatsstraßen werden die Hinweise des Staatlichen Bauamts Rosenheim beachtet. Baumpflanzungen wird die Gemeinde mit diesem abstimmen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt
Schreiben vom 01.08.2017

Beschluss:
Der Themenkarte „Alpine Naturgefahren“ werden anstelle des „Informationsdienstes alpine Naturgefahren“ die Daten der Gefahrenhinweiskarte des Bayerischen Landesamts für Umwelt zu Grunde gelegt.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Bürgermeister Hajo Gruber war bei diesem Punkt abwesend. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Christian König.


  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schreiben vom 25.08.2017

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass grundsätzlich weder aus landwirtschaftlicher noch aus forstfachlicher Sicht Einwendungen gegen den Entwurf des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans bestehen. Die Gemeinde wird die Empfehlungen aus dem Bereich Forsten (Stellungnahme vom 28.07.2017) beachten, insbesondere die Themenkarte „Forstwirtschaft-Schutzwald“ gemäß den amtlichen Schutzwaldkarten und dem Schutzwaldverzeichnis aktualisieren.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Bürgermeister Hajo Gruber war bei diesem Punkt abwesend. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Christian König.


  1. Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 21.08.2017

Beschluss:

  • Die Gemeinde wird bei Ihrer Ortsentwicklung darauf achten, dass Betriebserweiterungen am Betriebsstandort ermöglicht bleiben.

  • Weiter wird die Gemeinde darauf achten, dass in dargestellten Mischgebieten in diesem nicht nur Wohnnutzungen stattfinden, sondern auch Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 BauNVO).

  • Supermärkte und Discounter außerhalb der geschlossenen Ortslage will die Gemeinde verhindern, um die innerörtlichen Nahversorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Dies trifft insbesondere auf das dargestellte Sonder- und Gewerbegebiet am Autobahnzubringer zu.

  • Die Erreichbarkeit der Betriebsstandorte im Gewerbe- und Mischgebiet an der Marmorwerkstraße ist nicht eingeschränkt. Die Verkehrserschließung ist durch öffentliche Gemeindestraßen ausreichend gesichert.

  • Der Hinweis wird beachtet, dass es durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu keinen Einschränkungen für ansässige bestandskräftig genehmigte Betriebe kommen darf.

  • Außerdem wird die Gemeinde darauf achten, dass bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Betrieb und Wirtschaften nicht durch heranrückende Wohnbebauung eingeschränkt werden.

  • Wenn aufgrund betriebsüblicher Immissionen i. V. mit dem geringen Abstand zu geplanten Wohngebieten eine Lärmbelästigung nicht ausgeschlossen werden kann, werden in konkretisierenden Planverfahren Festsetzungen zu Schutzmaßnahmen im betreffenden Plangebiet getroffen, die nicht zu Lasten der Betriebe gehen.

Abstimmungsergebnis: 13 : 0
Bürgermeister Hajo Gruber war bei diesem Punkt abwesend. Den Vorsitz übernahm 2. Bürgermeister Christian König.


  1. Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH
Schreiben vom 08.08.2017

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt vom absoluten Bauverbot innerhalb des 10 m breiten Schutzstreifens der Öl-Fernleitung erneut Kenntnis. Durch den neuen Flächennutzungsplan ist der Bestand und Betrieb der Anlagen und Einrichtungen ohne Einschränkungen gewährleistet. Geplante Maßnahmen innerhalb der Schutzstreifen werden mit der Deutschen Transalpinen Ölleitung GmbH abgestimmt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0



  1. Stellungnahmen m i t Anregungen und Bedenken von Privatpersonen


  1. Graf von Grafenburg AG und Cie KG
Schreiben vom 23.08.2017 i. V. m. Schreiben vom 10.07.2017

Beschluss:
Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist, u. a. der Innenverdichtung Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben. Damit wird die Gemeinde auch dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerecht. Der dörflich geprägte Ortsteil Mühlbach mit der weit ins Inntal wirkenden Hanglage (u. a. der Grundstücke Fl.Nrn. 912/27, 906/11, 906/5) zwischen der Mühlauer Straße, dem Bergweg und der Franz-Huber-Straße ist ein besonders sensibler Bereich in peripherer Lage, der deshalb keiner Bebauung zugeführt werden soll. Die Gemeinde will diesen dörflichen Charakter von Mühlbach auch in Zukunft erhalten, weshalb bisher als Mischgebiet im Umgriff des Anwesens Grafenburg dargestellte Flächen als Außenbereichsflächen (Grünflächen) dargestellt werden.

Nur das mit dem Anwesen Grafenburg bebaute Grundstück Fl.Nr. 912/5 an der Mühlauer Straße wird als Sondergebiet (SO) im Flächennutzungsplan dargestellt. Dessen Nutzung für den fluktuierenden Fremdenverkehr (keine Zweitwohnungen) ist im gemeindlichen Interesse. Der Betrieb von Ferienwohnungen mit fluktuierender Nutzung wird mit der Darstellung SO nicht beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Anton Maier
Schreiben vom 23.08.2017

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass derzeit keine bestandskräftige Baugenehmigung des Landratsamts Rosenheim für die beantragte Wohnbebauung am Bergweg auf den Grundstücken Fl.Nrn. 906/14 und 906/15 vorliegt. An der dort im Flächennutzungsplanentwurf dargestellten landwirtschaftlichen Grünfläche wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Anton und Angela Fuchs
Schreiben vom 20.08.2017

Beschluss:
Die beim Gebäude „Trojerhaus Nr. 1“ im Landschaftsplanentwurf als Streuobstbestand dargestellte Fläche wird entsprechend ihres tatsächlichen Zustands als landwirtschaftliche Fläche dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Erbengemeinschaft Gruber
Schreiben vom 21.08.2017

Beschluss:
Das Grundstück Fl.Nr. 104/2 bei der Innstraße wird als Gewerbegebiet (GE), dargestellt, wie es den Festsetzungen des Teilbebauungsplanes Nr. 2 „Vom Klausfeld“ entspricht.

Auf Empfehlung des Landratsamtes Rosenheim wird nicht mehr zwischen allgemeinem Wohngebiet (WA) und reinem Wohngebiet (WR) unterschieden. Es werden nur Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.2. II. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass mit den Beschlüssen unter Ziffer I die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und es sich im Wesentlichen um redaktionelle Klarstellungen handelt.

Der Gemeinderat stellt den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 04.05.2017 unter Berücksichtigung der Beschlüsse in Ziffer I fest.

Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegen als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei und sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.3. III. Zusammenfassende Erklärung (§ 6 Abs. 5 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 3.3

Beschluss

Der neue Flächennutzungsplan tritt an die Stelle des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1966. Erstmals wurde ein Landschaftsplan aufgestellt, der in den Flächennutzungsplan integriert ist. Das Aufstellungsverfahren basiert auf den Vorschriften des Baugesetzbuches. Die Beschlüsse, insbesondere die Abwägungsentscheidungen, wurden vom Gemeinderat in öffentlichen Sitzungen getroffen. Die Auswirkungen auf Schutzgüter wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft, was im Umweltbericht enthalten ist. Der ökologische Ausgleichsbedarf für künftige bauliche Eingriffe wurde ungefähr ermittelt. Die konkrete Ermittlung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Besondere Beachtung findet dabei der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Vorrang wurde der Innenverdichtung vor der Außenentwicklung bei den Wohnbauflächen eingeräumt. Ziel ist, noch unbebaute Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten und Baulücken sowie die Nachverdichtung durch Anbau bzw. Aufstockungen im Innenbereich zu nutzen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden dadurch geschont. Die Wohnbaulandreserven decken den Wohnbedarf bis in das Jahr 2030 ab. Weiter stand bei den Abwägungen die Sicherung der Grünachse im Ortskern zwischen der Dorfstraße, der Pfarrkirche, dem Kurpark, dem Rathaus und dem Kieferbach als städtebauliches Ziel der Gemeinde im Mittelpunkt, was besonders der Wahrung des ländlichen Ortsbilds und der guten Luftqualität im Ortsgebiet dient (Prädikat Luftkurort). Dem selben Zweck kommen weitere Grüninseln im Ortsgebiet zu Gute, was im öffentlichen Interesse liegt. Von hervorragender Wichtigkeit war und ist der Gemeinde auch die Erhaltung des ländlich dörflichen Charakters des Ortsteils Mühlbach, der von peripheren baulichen Entwicklungen verschont bleiben soll, weil u. a. dessen Hanglagen weit in das Inntal hineinwirken. Die enge Tallage der Gemeinde und die überregionalen Verkehrsachsen von Autobahn (A93) und Bahn erfordern den Schutz der Anwohner vor Immissionen. Berücksichtigt wurde dies besonders durch die Darstellung von Lärmschutzanlagen entlang der Bahnlinie in Kiefersfelden und Mühlbach. Im Verfahren berücksichtigt wurden ebenso die Sicherheitsinteressen der Betreiber der Ölpipeline, der Erdgashochdruckleitung und der Starkstromfreileitungen (Schutzabstände). Wegen fehlender Siedlungsanbindung und der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“ wurde ersatzlos auf die Darstellung eines Campingplatzes im Außenbereich beim Kreuthsee verzichtet. Weiter legt die Gemeinde besonderes Augenmerk darauf, Supermärkte und Discounter außerhalb der geschlossenen Ortslage zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3.4. IV. Genehmigungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 3.4

Beschluss

Die Genehmigung für den festgestellten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk-Nord“; Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 4
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4.1. I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 4.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange/Behörden ohne Anregungen/ Bedenken
  1. Regierung von Oberbayern; Höhere Landesplanungsbehörde
  2. Landratsamt Rosenheim; Abteilung Bauleitplanung
  3. Landratsamt Rosenheim; Untere Naturschutzbehörde
  4. Landratsamt Rosenheim; Untere Denkmalschutzbehörde
  5. Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern; München
  6. Staatliches Bauamt Rosenheim; Abteilung Hochbau/Straßenbau
  7. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Rosenheim
  8. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
  9. Bayerisches Landesamt für Umwelt; München
  10. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern; Altötting
  11. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Rosenheim
  12. Handwerkskammer für München und Oberbayern; München
  13. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; München
  14. Landesfischereiverband Bayern e.V.; Oberschleißheim
  15. Stadtwerke Rosenheim (Innergie); Rosenheim
  16. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Bonn
  17. Bayernets GmbH; München
  18. Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH; München
  19. Erzbischöfliches Ordinariat München
  20. DB Immobilien, Region Süd, München



  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange/Behörden mit Anregungen/ Bedenken

  1. Grenzkraftwerke GmbH; Simbach a. Inn (ÖBK / Verbund)
Die Grenzkraftwerke weisen in ihrer Stellungnahme vom 22.08.2017 als Betriebsführungsgesellschaft der Österreichisch-Bayerischen Kraftwerke AG darauf hin, dass für die Verpflichtung zum Gewässerunterhalt eine durchgehende LKW-befahrbare Zufahrt am rechten Kieferbachufer zwischen Kufsteiner Straße und Eisenbahnbrücke erforderlich ist.
Der Gemeinderat stellt fest, dass die neu geschaffene Uferpromenade (rechtes Ufer) auf dem Abschnitt zwischen Eisenbahnbrücke und ca. 50 Meter vor Einmündung der Uferpromenade in die Kufsteiner Straße für Lastkraftwagen bis 30 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht befahrbar ist. Auf der Reststrecke liegt die Uferpromenade nicht mehr unmittelbar an den Uferbereich an. Die Planung für diese Uferpromenade wurde vorab mit dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim sowie dem Gewässerunterhaltpflichtigen (ÖBK) abgestimmt. Dabei wurden die Anforderungen für den Gewässerunterhalt berücksichtigt. Die LKW-Befahrbarkeit der Reststrecke von ca. 50 Metern ist für den Gewässerunterhalt nicht zwingend erforderlich, da dieser im betreffenden Abschnitt auch von der Wasserseite aus erfolgen kann. An der bestehenden Planung wird deshalb weiter festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. II. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 4.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Marmorwerk-Nord“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.07.2017 als Satzung.

Sie liegt als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift bei und ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.3. III. Zusammenfassende Erklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 4.3

Beschluss

Mit der Beifügung der folgenden zusammenfassenden Erklärung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Marmorwerk-Nord besteht Einverständnis.

Zum Bebauungsplan wurde im Rahmen der Begründung ein Umweltbericht erstellt. Durchgeführt wurden die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach §§ 3,4 und 4 a BauGB mit öffentlicher Planauslegung und Auslegung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen, insbesondere der umweltbezogenen Stellungnahmen. Über die in diesen Verfahrensschritten eingegangenen Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken wurde nach Abwägung vom Gemeinderat in öffentlichen Sitzungen entschieden. Danach erfolgten in öffentlichen Sitzungen der Billigungs- bzw. der Auslegungsbeschluss. Als Ausgleich für den baulichen Eingriff wurden ökologische Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet dargestellt.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nr. 941/4 und 941/2 an der Mühlauer Straße; Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 0241.4 5
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5.1. I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 5.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange/Behörden ohne Anregungen/ Bedenken

  1. Landratsamt Rosenheim; Abteilung Bauleitplanung
  2. Gemeinde Oberaudorf
  3. Polizeiinspektion Kiefersfelden
  4. Staatliches Bauamt Rosenheim
  5. Amt für ländliche Entwicklung; München
  6. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Rosenheim
  7. Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Rosenheim
  8. Regionaler Planungsverband Südostoberbayern; Altötting
  9. Handwerkskammer für München und Oberbayern; München
  10. Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern; München
  11. Bayernwerk Netz GmbH; Kolbermoor

  1. Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange/Behörden mit Anregungen/ Bedenken

  1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde; München

In ihrer Stellungnahme stellt die Höhere Landesplanungsbehörde als Gesamtbewertung fest, dass das Vorhaben grundsätzlich bei einer Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde bezüglich der Lage im landschaftlichen Vorbehaltsgebiet und im Randbereich eines Landschaftsschutzgebietes mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Voraussetzung ist aber die Darstellung des Planungsbereiches im Flächennutzungsplan entsprechend seiner Nutzung als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung. Weiter ist durch Festsetzungen im Bebauungsplan das Entstehen von Zweitwohnungen auszuschließen.
Der Gemeinderat stellt hierzu fest, dass bereits durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit auf dem Grundstück die Entstehung von Zweitwohnungen ausgeschlossen ist (Ausschluss einer Nutzung von mehr als 5 Wochen/Jahr durch die gleiche Person). Eine gleichlautende Festsetzung ist im vorhabenbezogenen Bebauungsplan einzufügen. Weiter beschließt der Gemeinderat im Rahmen der 1. Änderung des neuen Flächennutzungsplanes, das Plangebiet als sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Fremdenverkehr“ gem. § 11 Abs. 2 BauNVO festzusetzen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0



  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt

Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) stellt in ihrer Beteiligung fest, dass für das Plangebiet keine Geogefahren bekannt sind. Wegen der Anfälligkeit für Hanganbrüche am Unterhang sollte von konzentrierter Wassereinleitung abgesehen werden.
Der Gemeinderat stellt fest, dass im Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Versickerung der Niederschlagswasser von Dach- und Hofflächen über eine belebte Bodenzone (Flächen- / Muldenversicherung) vorgesehen ist. Der Vorhabenträger ist zusätzlich über die in der Stellungnahme beschriebenen Risiken zu unterrichten und zu deren Beachtung bei der Umsetzung des Vorhabens anzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht unterliegen und der Fund unverzüglich anzuzeigen ist.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das Plangebiet unmittelbar an ein qualifiziertes Bodendenkmal (Wüst gefallenes Mühlenanwesen des Mittelalters und der frühen Neuzeit „Gfallermühle“; D-1-8339-0026) angrenzt. Der Vorhabenträger ist auf diese Gegebenheiten und auf die Stellungnahme des BLfD hinzuweisen.

Abstimmungsergebnis: 14 : 0


  1. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim

Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim trifft folgende Stellungnahmen:
  • Ziele der Raumordnung und Landesplanung, die eine Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB auslösen, sind zu beachten.
  • Es dürfen keine Geländeveränderungen (Auffüllungen, Aufkantungen etc.) durchgeführt werden, die wild abfließendes Wasser aufstauen oder schädlich umlenken können.
  • Die Brücke über den Reschmühlbach entspricht nicht den hydraulischen Anforderungen (prov. Abstützung im Bachbett)
  • Empfehlung zur Errichtung wasserdichter Keller u.ä. um zu verhindern, dass wild abfließendes Wasser in das Gebäude eindringen kann.

Der Gemeinderat trifft hierzu folgende Feststellung:

Der Vorhabenträger hat sich im Vorhaben- u. Erschließungsplan dazu verpflichtet, auf eigene Kosten die Brücke über den Reschmühlbach bis zum Abschluss der Bauarbeiten mit einer Tragkraft bis 30 Tonnen zu erneuern. Weiter beschließt der Gemeinderat, die Empfehlungen zur Vermeidung von Schäden durch wild abfließende Wasser in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzunehmen. Bezüglich der Anpassungspflicht gem. § 1 Abs. 4 BauGB verweist er auf den Beschluss unter I b) lfd. Nr. 1 (Stellung der Reg. v. Obb).

Abstimmungsergebnis: 14 : 0



  1. Deutsche Telekom Technik GmbH

Die Deutsche Telekom weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass sich im Plangebiet Telekommunikationsleitungen befinden, die durch die geplante Baumaßnahme möglicherweise berührt werden. Diese dürfen nicht verändert bzw. beschädigt werden. Weiter bittet sie um Beachtung des Merkblattes „Bäume, unterirdische Leitungen u. Kanäle“.

Der Gemeinderat beschließt, diese Stellungnahme mit der Bitte um Beachtung an den Vorhabenträger weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5.2. II. Stellungnahmen von Privatpersonen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 5.2
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5.3. III. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 5.3

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Fl.Nrn. 941/2 und 941/2 an der Mühlauer Straße (ehem. Pension Edelweiß) einschließlich Begründung des Architekturbüro Fuchs, Kolbermoor und des Umweltberichtes von Landschaftsarchitekt Manfred Huprich, Rosenheim unter Berücksichtigung der Entscheidungen unter I b lfd. Nr. 1 – 4.

Er beschließt den aktualisierten Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht im Rathaus Kiefersfelden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen und die Behörden zu beteiligen (Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Entscheidung über Mitwirkung beim Solarpotenzialkataster für den Landkreis und die Stadt Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö 6
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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2017 ö informativ 7
Datenstand vom 14.09.2018 10:47 Uhr