Datum: 06.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.11.2017
2 Tekturbauantrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co. KG zur Erweiterung des bestehenden Tanklagers durch Installation von 1 Zwischentank 250 m³ für die hydraulische Entkopplung der Eisenbahnkesselwagenentleerung und der Tankwagenbefüllung bei einer Revision der Haupttanks für Bio-Diesel und Gasöl, Am Neugrund, Fl.Nr. 423 u. 423/3
3 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sonnenweg" betreffend das Grundstück Fl.Nr. 57, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
4 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer" betreffend das Grundstück Gewerbepark 5, Fl.Nr. 337/11, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
5 Bauantrag von Herrn Dirk Schwarzer zum Neubau eines Carports mit Nebengebäude, Breitenau 5, Fl.Nr. 1511
6 Bauantrag von Frau Bettina Anagnostopoulos zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen, hier: Tektur zu Haus 2, Holzständer-Carport mit Fahrradraum anstelle der Fertiggarage, Blütenweg 4
7 Tekturbauantrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co KG zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohnungen, Stellplätzen, Radunterstand und Kinderspielplatz, Am Neugrund, Fl.Nr. 345/1

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.11.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.11.2017 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Tekturbauantrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co. KG zur Erweiterung des bestehenden Tanklagers durch Installation von 1 Zwischentank 250 m³ für die hydraulische Entkopplung der Eisenbahnkesselwagenentleerung und der Tankwagenbefüllung bei einer Revision der Haupttanks für Bio-Diesel und Gasöl, Am Neugrund, Fl.Nr. 423 u. 423/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sonnenweg" betreffend das Grundstück Fl.Nr. 57, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat am 06.09.2017 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Sonnenweg“ im Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 57 in folgenden Punkten zu ändern:
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 57 wird die Möglichkeit geschaffen, dass auf dem südlichen Teil des Grundstücks ein Haus mit Garage und Stellplätzen gebaut werden kann.

a)        Neufestsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen
b)        Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung

Der Änderungsplan vom 25.04.2016 des Planers Dipl.Ing. Franz Fuchs, Kolbermoor, war Bestandteil dieses Beschlusses.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange waren zu den Änderungen zu hören.

Zur Bebauungsplanänderung haben sich von den Trägern öffentlicher Belange ohne Einwendungen geäußert:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Bayerisches Landesamt für Umwelt,
Handwerkskammer für München und Oberbayern,
Erzbischöfliche Finanzkammer,
Bayernwerk,
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim,
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.,
Landesfischereiverband Bayern e.V.,
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Süd,
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern,

Zur Bebauungsplanänderung hat sich von den Nachbarn niemand geäußert:

Satzungsbeschluss:

§ 1
Von der Änderung betroffene Grundstücke:

Fl.Nr. 57, Ecke König-Otto-Straße/Sonnenweg

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 57 soll die Möglichkeit schaffen, ein Einfamilienhaus im Gartengrundstück zu erstellen.
Das städtebauliche Konzept wird durch das zusätzlich geschaffene Baurecht, das in seiner Größe zur bestehenden Bebauung untergeordnet ist, nicht geändert.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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4. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer" betreffend das Grundstück Gewerbepark 5, Fl.Nr. 337/11, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 4

Beschluss

Zur Bebauungsplanänderung haben sich von den Trägern öffentlicher Belange ohne Einwendungen geäußert:

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,
Regierung von Oberbayern,
Bayerisches Landesamt für Umwelt,
IHK München und Oberbayern,
bayernets erdgas transport systeme,
Bayernwerk,
Landratsamt Rosenheim, 
Eisenbahn-Bundesamt,
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Süd,
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern

Zur Bebauungsplanänderung hat sich von den Nachbarn niemand geäußert.

Satzungsbeschluss:

Aufgrund der §§ 13 und 10 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 
4. Änderung des Bebauungsplanes 
„Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer “ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 337/11
  
§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer “ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffene Grundstücke:
Fl.Nr. 337/11, Gewerbepark 5

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 337/11 soll für einen heimischen Betrieb die Möglichkeit schaffen, ein eigenes Betriebsgebäude zu erstellen.
Das städtebauliche Konzept wird durch das zusätzlich
geschaffene Baurecht, das in seiner Größe zur bestehenden Bebauung untergeordnet ist, nicht geändert.

§ 2
Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Bauantrag von Herrn Dirk Schwarzer zum Neubau eines Carports mit Nebengebäude, Breitenau 5, Fl.Nr. 1511

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich sowie im Landschaftsschutzgebiet „Mühlau-Schöffau“
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) nicht privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB nicht erteilt.
  • Das Vorhaben ist gemäß § 35 BauGB nicht privilegiert. 
  • Die zulässige Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m wird überschritten (Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO). 
  • Das Baugrundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Hinweis:        Das Landratsamt Rosenheim wird gebeten, die geänderte Nutzung des Wohnhauses (evtl. gewerbliche Nutzung), die Außentreppe (Nordseite), die Überdachung im OG (Westseite) und die Umzäunung des Grundstücks zu überprüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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6. Bauantrag von Frau Bettina Anagnostopoulos zum Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen, hier: Tektur zu Haus 2, Holzständer-Carport mit Fahrradraum anstelle der Fertiggarage, Blütenweg 4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

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7. Tekturbauantrag der Dettendorfer Immobilien GmbH & Co KG zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 18 Wohnungen, Stellplätzen, Radunterstand und Kinderspielplatz, Am Neugrund, Fl.Nr. 345/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 345/1 sind dinglich zu sichern.
 
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Der technische Ausschuss nimmt Kenntnis von der Tektur und empfiehlt dem Gemeinderat der Änderung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:42 Uhr