Datum: 20.01.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle am Mesnerweg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.12.2020
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.12.2020 (Technischer Ausschuss)
3 Bürgeranfragen
4 Bauantrag zum Neubau eines 34 m Schleuderbetonmastes, rund, konisch mit 6 m Systemaufsatzmast und einem 0,9 m Aufsatzrohr zur Aufnahme der Antenne der ABDSB und einer Outdoortechnik
5 Bauantrag zum Anbau einer Halle für Hackgut und Forstmaschinen, Ramsau 1, Fl.Nr. 994
6 Bauantrag zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Zementwerkstraße 2, Fl.Nr. 781/75
7 Bauantrag zur Errichtung eines Landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und eines Reitplatzes, Mühlauer Straße, Fl.Nrn. 1232 und 1184
8 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Am Neugrund 30, Fl.Nr. 348/9
9 Beschlussfassung über die Einrichtung/den Erhalt von 30 km/h-Zonen in der Gemeinde Kiefersfelden
10 Beschlussfassung - Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
11 Entscheidung über die Erhebung von Gebühren in Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der coronabedingten Schließung der Einrichtungen
12 Bekanntgaben der vorläufigen Jahresabschlussdaten durch den Kämmerer
13 Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kiefersfelden
14 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.12.2020 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.12.2020 (Technischer Ausschuss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung des Technischen Ausschusses vom 02.12.2020 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö informativ 3
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4. Bauantrag zum Neubau eines 34 m Schleuderbetonmastes, rund, konisch mit 6 m Systemaufsatzmast und einem 0,9 m Aufsatzrohr zur Aufnahme der Antenne der ABDSB und einer Outdoortechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 4
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5. Bauantrag zum Anbau einer Halle für Hackgut und Forstmaschinen, Ramsau 1, Fl.Nr. 994

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Brünnsteinstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Zementwerkstraße 2, Fl.Nr. 781/75

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö vorberatend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet /Flächen für Bahnanlagen/Grünflächen ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben überlagert die Grünfläche und ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Zementwerkstraße. Die Abwasserbeseitigung zur gemeindlichen Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage ist noch nicht vorhanden.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Bauantrag zur Errichtung eines Landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes und eines Reitplatzes, Mühlauer Straße, Fl.Nrn. 1232 und 1184

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet und im Wasserschutzgebiet.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist nicht gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind keine Stellplätze zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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8. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Am Neugrund 30, Fl.Nr. 348/9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Straße Am Neugrund, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. 

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Beschlussfassung über die Einrichtung/den Erhalt von 30 km/h-Zonen in der Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung neuer bzw. die Erweiterung bestehender 30-km/h Zonen für folgende Bereiche:

  1. Bereich zwischen Kufsteiner Straße (Staatstraße 2089), Kieferbach und Inn, ohne Wilhelm-Kröner-Straße, Bahnhofstraße, Kieferbachstraße (teilweise); zzgl. Bereich am Lohweg zwischen ehemaligem Umspannwerk und Kieferer See, ohne Einmündungsbereich Kranzhornstraße (Lageplan Nr. 1; Kiefersfelden – Südost und Kiefersfelden Südost –neu-)
  2. Bereich zwischen Rosenheimer Straße (Staatstraße 2089), Autobahnzubringer (Staatstraße 2589) und Kieferbach (Lageplan Nr. 2 – Kiefersfelden – Nordost)
  3. Bereich zwischen Kufsteiner Straße, Landesgrenze und Kieferbach, ohne Dorfstraße und König-Otto-Straße (Lageplan Nr. 3 – Kiefersfelden – Südwest)
  4. Bereich zwischen Thierseestraße/Rollbahn, Rosenheimer Straße, Bippenwald, Schöffauer Straße, ohne Kiefermühlstraße (Lageplan Nr. 4 – Kiefersfelden – Nordwest)
  5. Bereich zwischen Thierseestraße und Kieferbach (Lageplan Nr. 5; Kiefersfelden – Kohlstatt)
  6. Bereich zwischen Rosenheimer Straße, Franz-Huber-Straße (ab Einmündung Bergweg), Mühlauer Straße, südlicher Ortsrand; ohne Schusterweg (Lageplan Nr. 6 – Mühlbach-West)

Die Verwaltung wird beauftragt in Absprache mit der Polizei die Beschilderung vorzunehmen. Soweit erforderlich wird die Verwaltung ermächtigt für weitere Wohngebiete, die durch die Einführung der 30-km/h Zonen nicht erfasst werden (Steilnerjochstraße, Schusterweg, Brünnsteinstraße), weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen zu veranlassen. Weiter beschließt der Gemeinderat, im Rahmen künftiger Straßenbaumaßnahmen in den jeweiligen 30 km/h – Zonen, verkehrsberuhigende Baumaßnahmen vorzunehmen. Für jede der genannten 30 km/h-Zonen soll eine Geschwindigkeitsmessanlage angeschafft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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10. Beschlussfassung - Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“ zum 01.02.2021 wie sie als Anlage Nr. 7 dieser Satzung beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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11. Entscheidung über die Erhebung von Gebühren in Kindertagesstätten im Zusammenhang mit der coronabedingten Schließung der Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 11
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12. Bekanntgaben der vorläufigen Jahresabschlussdaten durch den Kämmerer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö informativ 12

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom vorläufigen Jahresrechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2020 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Bestellung eines Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö 13

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Verwaltungsamtsrat Sebastian Senftleben, in stets widerruflicher Weise, gemäß § 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 07.04.1975, zuletzt geändert am 08.05.2019, zum Standesbeamten für den Standesamtsbezirk Kiefersfelden zu bestellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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14. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.01.2021 ö informativ 14
Datenstand vom 24.08.2022 08:47 Uhr