Datum: 03.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.02.2021
2 Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines 3er Reihenhauses, Sudetenlandstraße 3, Fl.Nr. 1302/14
3 Tekturbauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Mühlauerstraße 21 a, Fl.Nr. 840/5
4 Vorberatung Satzungsänderung; Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe
5 Beschluss über die Erneuerung der Sportplatzbeleuchtung der Sportanlage an der Kufsteiner Straße
6 Information Straßensanierung 2021

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.02.2021 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zum Abbruch des bestehenden Gebäudes und Neubau eines 3er Reihenhauses, Sudetenlandstraße 3, Fl.Nr. 1302/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Der geplante Dreispänner überschreitet die Baulinie/Baugrenzen. Das Baufenster hat eine Länge von ca. 15,50 m bis 16 m. Der Dreispänner ist mit einer Länge von 16,50 m geplant (pro Reihenhaus Außenmaß 5,50 m!).
  • Die drei geplanten Garagen liegen außerhalb der Baulinie/Baugrenzen.
  • Es ist ein Dachgeschoss (über dem OG) geplant. Im Bebauungsplan ist die zulässige Höhe für das Haus festgesetzt: OG mindestens 1,20 m Kniestockhöhe bis 2 Vollgeschosse (Höchstgrenze)

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.
Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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3. Tekturbauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage, Mühlauerstraße 21 a, Fl.Nr. 840/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung (TEKTUR) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Vorberatung Satzungsänderung; Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö vorberatend 4

Beschluss

Der Technische Ausschuss berät über die Möglichkeiten der Änderung des festzusetzenden Höhenmaßes H im Gemeindegebiet. Hierbei werden verschiedene Varianten zum Vortrag gebracht. Zudem wird von den Ausführungen von Herrn Berchtold (Planungsverband München) Kenntnis genommen.

Nach eingehender Diskussion wird die Fortführung der Diskussion in den kommenden Sitzungen des Technischen Ausschusses vereinbart.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. Beschluss über die Erneuerung der Sportplatzbeleuchtung der Sportanlage an der Kufsteiner Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö 5

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von der Notwendigkeit des Austauschs der Leuchtmittel der Sportplatzbeleuchtung an der Sportanlage „Kufsteiner Straße“ Kenntnis.

Er beschließt, die vorhandenen Leuchtmittel nach Durchführung einer Windlastmessung gegen energetisch ausgereiftere LED-Leuchtmittel auszutauschen. Hierzu sind entsprechende Angebote durch die Verwaltung einzuholen. Zur Auftragserteilung ist der Bürgermeister gemäß der Geschäftsordnung der Gemeinde Kiefersfelden ermächtigt.

Der Technische Ausschuss nimmt des weiteren davon Kenntnis, dass der Austausch gegen energieeffiziente Leuchtmittel nicht bezuschusst wird. Eine erste Kostenschätzung belief sich auf 25.000 €. Die Haushaltsmittel wurden im Vermögenshaushalt 2021 unter der Haushaltsstelle  5600.9401 eingeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Information Straßensanierung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 03.03.2021 ö informativ 6

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von den geplanten Straßensanierungen im Jahr 2021 Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:18 Uhr