Datum: 05.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.04.2021
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten mit Errichtung von 4 Doppelcarports, König-Otto-Straße, Fl.Nr. 47/28
3 Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Garage, Oberer Römerweg 4, Fl.Nr. 43/1
4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Thierseestraße", Thierseestr. 203, Fl.Nrn. 1442/3 und 1442/15
5 Vorberatung Satzungsänderung; Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen
6 Beschlussfassung über grundsätzlichen Umgang mit Anträgen auf Errichtung von Einfriedungen aus Solarpanelen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.04.2021 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohngebäudes mit 4 Wohneinheiten mit Errichtung von 4 Doppelcarports, König-Otto-Straße, Fl.Nr. 47/28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.05.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Die Frage nach Abweichung von den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung wird positiv beantwortet.

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

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3. Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle mit Garage, Oberer Römerweg 4, Fl.Nr. 43/1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.05.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch den Oberen Römerweg, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens drei Stellplätze (pro 80 m² ein Stellplatz) zu errichten.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.     

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Thierseestraße", Thierseestr. 203, Fl.Nrn. 1442/3 und 1442/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.05.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bauungsplanes Nr. 20 "Thierseestraße" (Mischgebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Grünfläche ohne Zweckbestimmung ausgewiesen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. 

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Vorberatung Satzungsänderung; Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.05.2021 ö vorberatend 5

Beschluss

Der Technische Ausschuss übergibt die Entscheidung über die Änderung der gemeindlichen Satzung über abweichenden Abstandsflächen mit den Festsetzungen „0,8 H und 16-Meter-Privileg“ an den Gemeinderat.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Beschlussfassung über grundsätzlichen Umgang mit Anträgen auf Errichtung von Einfriedungen aus Solarpanelen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.05.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von der Notwendigkeit der Klärung der grundsätzlichen Frage Kenntnis, wie mit Anträgen auf Errichtung von Einfriedungen aus Solarpanelen umgegangen werden soll.

Der Technische Ausschuss beauftragt die Verwaltung, künftige Anträge auf isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften im Zusammenhang mit der Errichtung von Einfriedungen aus Solarpanelen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 BayBO in Verbindung mit § 11 Abs. 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung der Gemeinde Kiefersfelden, positiv zu verbescheiden. Von der Festsetzung des § 9 Abs. 1 der Satzung über örtliche Bauvorschriften (maximal zulässige Höhe) soll hingegen nicht abgewichen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:21 Uhr