Datum: 07.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.06.2021
2 Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur energetischen Sanierung und Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses sowie Anbau eines Erkers und Neubau eines Pkw-Carports, Egerlandstraße 14, Fl.Nr. 1302/26
3 Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit einer kleinen Faßsauna, Marblingstraße 6 c, Fl.Nr. 1295/13
4 Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau an ein Einfamilienhaus, Schusterweg 16, FlNr. 882/36
5 Antrag auf Baugenehmigung -Tektur- zur Unterkellerung der bestehenden Terrasse, Schöffauer Straße 53, Fl.Nr. 1302/30
6 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Gestaltung der Balkonbrüstungen, Naunspitzstr. 14, FlNr. 106/17
7 Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan zur Montagehöhe von Werbeanlagen, Kaiserreich-Straße 19, FlNr. 396/16
8 Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 "Schöffau-West" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Aufstellungsbeschluss)

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 02.06.2021 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur energetischen Sanierung und Aufstockung des bestehenden Einfamilienhauses sowie Anbau eines Erkers und Neubau eines Pkw-Carports, Egerlandstraße 14, Fl.Nr. 1302/26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Vor Beginn der Sitzung hat am Baugrundstück eine Ortsbesichtigung stattgefunden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau"(allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • der geplante Carport liegt außerhalb der Baugrenzen

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zur Errichtung eines Gartengerätehauses mit einer kleinen Faßsauna, Marblingstraße 6 c, Fl.Nr. 1295/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3a "Kohlstatt – West, Änderung westl. Teil" (Mischgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes:

  • das geplante Vorhaben liegt außerhalb der vorhandenen Baugrenzen.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Etwaige wasserrechtliche Prüfungen werden durch die Gemeinde nicht veranlasst.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau an ein Einfamilienhaus, Schusterweg 16, FlNr. 882/36

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mühlbach – südlicher Ortsrand" 3. Änderung (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Die geplante Außentreppe liegt außerhalb der festgesetzten Baugrenzen
  • Als Dachform ist ein Satteldach festgesetzt. Der Anbau ist mit einem Flachdach geplant.

Für die zusätzliche Wohneinheit sind zwei Stellplätze auszuweisen. Die Anzahl der Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Dem Bauantrag sowie der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Außentreppe sowie der Dachform des Anbaus wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung -Tektur- zur Unterkellerung der bestehenden Terrasse, Schöffauer Straße 53, Fl.Nr. 1302/30

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 1 "Schöffau" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Die überbaubare Fläche wird durch die Terrassenüberdachung überschritten.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung TEKTUR wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Gestaltung der Balkonbrüstungen, Naunspitzstr. 14, FlNr. 106/17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr.2 "Vom Klausfeld" 2. Änderung (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes:

  • die geplante Gestaltung der Balkonbrüstungen entspricht nicht den textlichen Festsetzungen.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen der örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 10 der Satzung zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Antrag auf isolierte Befreiung von Festsetzungen im Bebauungsplan zur Montagehöhe von Werbeanlagen, Kaiserreich-Straße 19, FlNr. 396/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Kaiserreich – südlicher Teil" 1. Änderung 

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes:

  • die Werbeflächen wurden nicht in der in § 6 Abs. 4 der textlichen Festsetzung genannten Höhe angebracht.

Die Maße der angebrachten Werbeflächen entsprechen den Festsetzungen.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Montagehöhe der Werbeflächen wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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8. Beschlussfassung über einen Antrag auf Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 "Schöffau-West" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (Aufstellungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom Antrag von Herrn Georg Fuchs, Brünnsteinstr. 13, auf Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 „Schöffau-West“ für das Flurstück Nr. 1264/2 Kenntnis.

Begründet wird der Antrag mit der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes, was mit den bisher geltenden Festsetzungen des Teilbebauungsplans nicht in der geplanten Form möglich ist.

Konkret wird die Änderung folgender Festsetzungen beantragt:

  • Erhöhung der überbaubaren Fläche auf 200 m² (derzeit festgesetzt 135 m²) und entsprechende Aufweitung der Baugrenzen

  • Änderung der Festsetzung „Kniestockhöhe max. 25 cm von OK fertiger Fußboden“ auf „max. 85 cm von OK fertiger Fußboden“

  • „zulässige Dachneigung 21° - 26°“ erhöhen auf „21° - 28°“

  • „Dachgauben sind zulässig bis max. 45 % der Gesamtgebäudelänge. Quergiebel sind erst ab einer Dachneigung von 25° zulässig.“

Der Technische Ausschuss beschließt, die Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 4 „Schöffau-West“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

Die Planungsarbeiten sind durch ein fachkundiges Planungsbüro auszuführen, welches durch den Antragsteller zu beauftragen ist. Die Kosten des Änderungsverfahrens sind durch den Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:24 Uhr