Datum: 04.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.07.2021
2 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports, Rosenheimer Straße 7a, FlNr. 288/24
3 Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Ferienwohnung und Garage, Schwaighoferweg 31, Fl.Nr. 584
4 Antrag auf Baugenehmigung zur brandschutztechnischen Neuordnung des bestehenden Einzelhandelsgeschäfts, Zubringerstraße Autobahn 31, FlNrn. 495/2, 495/5, 495/3, 495/4
5 Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festetzungen des Bebauungsplans "Vom Klausfeld" zur Errichtung eines PKW-Carports, Marmorwerkstr. 98, FlNr.181/20

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.08.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.07.2021 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Carports, Rosenheimer Straße 7a, FlNr. 288/24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.08.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Der Bauwerber wird auf die Problematik hinsichtlich der geplanten Grenzbebauung (Abstandsflächenrelevanz) und deren gegenseitigen Auswirkungen auf und vom Nachbargrundstück (FlNr. 288/17) hingewiesen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Neubau eines Austragshauses mit Ferienwohnung und Garage, Schwaighoferweg 31, Fl.Nr. 584

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.08.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet

Das Bauvorhaben ist gemäß Vorbescheid vom 14.04.2021 nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen und privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Schöffauer Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage. Ein Anschluss an das gemeindliche Gasleitungsnetz ist derzeit noch nicht möglich. 

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind im Sinne der örtlichen Bauvorschriften insgesamt vier Stellplätze zu errichten. 

Alle weiteren im Vorbescheid festgeschriebenen Vorgaben sind mit der Baugenehmigungsbehörde abzustimmen und dort vorzulegen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung zur brandschutztechnischen Neuordnung des bestehenden Einzelhandelsgeschäfts, Zubringerstraße Autobahn 31, FlNrn. 495/2, 495/5, 495/3, 495/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.08.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von den planerischen Anpassungen im Brandschutz und der Überarbeitung des bestehenden Brandschutzkonzepts Kenntnis.

Das gemeindliche Einvernehmen hierzu wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung und Befreiung von den Festetzungen des Bebauungsplans "Vom Klausfeld" zur Errichtung eines PKW-Carports, Marmorwerkstr. 98, FlNr.181/20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.08.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 2 "Vom Klausfeld" 13. Änderung (Mischgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • das Vorhaben liegt außerhalb des festgesetzten Baufensters
  • die Dachform entspricht nicht den Festsetzungen
  • die Dachneigung entspricht nicht den Festsetzungen

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zuge­stimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:30 Uhr