Datum: 06.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.09.2021
2 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau einer Mini-Pool-Anlage, Brünnsteinstr. 11a, FlNr. 1256/2
3 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau eines Holzschuppens an die bestehende Garage; Marblingstr. 37, FlNr. 271/100
4 Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau einer Überdachung zur Holz- und Gerätelagerung; Uslauerweg 5, FlNr. 823/16
5 Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer befestigten Auslauffläche; Lohweg 46, FlNr. 398/4
6 Vorberatung über den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 08.09.2021 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau einer Mini-Pool-Anlage, Brünnsteinstr. 11a, FlNr. 1256/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Schöffau-West" (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • das Baufenster wird durch die bauliche Anlage überschritten.

Die geplante Pool-Anlage ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 10 a BayBO verfahrensfrei.

Die geplante Ausführung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und wahrt die nachbarschaftlichen Interessen.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich eines Seitengewässers des Kieferbaches und stellt daher eine Anlage an einem Gewässer dar. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist vor Bauausführung einzuholen und entsprechende Auflagen sind zu beachten.

Der Zu- und Ablauf des Pools soll über einen Wasserkreislauf mit Filteranlage betrieben werden. Die Entwässerung erfolgt über den regulären Hausanschluss in die gemeindliche Kläranlage.

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuge­stimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau eines Holzschuppens an die bestehende Garage; Marblingstr. 37, FlNr. 271/100

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-West" (allgemeines Wohngebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • das Baufenster wird durch die bauliche Anlage überschritten.

Der geplante Garagenanbau ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei.

Die geplante Ausführung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und wahrt die nachbarschaftlichen Interessen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zugestimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zum Anbau einer Überdachung zur Holz- und Gerätelagerung; Uslauerweg 5, FlNr. 823/16

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 5 "Mühlbach" (Dorfgebiet).

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.

  • das Baufenster wird durch die bauliche Anlage überschritten.

Der geplante Anbau ist nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei.

Die geplante Ausführung berührt nicht die Grundzüge der Planung, ist städtebaulich vertretbar und wahrt die nachbarschaftlichen Interessen.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Einer isolierten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO zuge­stimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird somit gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer befestigten Auslauffläche; Lohweg 46, FlNr. 398/4

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche im grundwassersensiblen Bereich außerhalb des Siedlungsgebiets ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet

Die Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim zu bescheinigen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Ein Anschluss an das gemeindliche Kanalnetz ist derzeit noch nicht möglich. Die Entwässerung erfolgt über das vorhandene 3-Kammer-Grubensystem.

Das anfallende Oberflächenwasser ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Versorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Vorberatung über den Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.10.2021 ö vorberatend 6

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt von der Notwendigkeit des Neuerlasses der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion wird der vorgelegte Entwurf der neu zu erlassenden Erschließungsbeitragssatzung, wie er als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen und weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.08.2022 11:31 Uhr