Datum: 03.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.10.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Der Technische Ausschuss genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 06.10.2021 (öffentlicher Teil).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Antrag auf Nutzungsänderung auf Teilflächen im Erdgeschoss und Untergeschoss von Gastronomie auf Ferienwohnung; Mühlauer Str. 11, FlNr. 912/5
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bauungsplanes "Grafenburg" (Sondergebiet).
Das Bauvorhaben entspricht hinsichtlich der geplanten Art der neuen Nutzung den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet ausgewiesen.
Durch die Nutzungsänderung ist für die zusätzliche Ferienwohnung ein neuer Stellplatz nachzuweisen. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Stellplatzsatzung.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude (erneute Vorlage); Ried 4, FlNr. 625
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Beschluss
Der Anbau eines Carports an das bestehende Gebäude ist zwar nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO verfahrensfrei, liegt jedoch im Außenbereich und ist daher nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 BauGB ist nicht möglich, daher ist das Vorhaben als „sonstiges Vorhaben“ nach den Absätzen 2 und 3 des § 35 BauGB zu beurteilen.
Der Technische Ausschuss folgt der Argumentation des Landratsamts Rosenheim hinsichtlich der Einstufung des geplanten Gebäudes sowie der derzeitigen Genehmigungspraxis im Landkreis Rosenheim, nach der im Außenbereich ein Carport mit maximal 18 m² pro Wohneinheit gewährt wird.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum geänderten Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung und brandschutztechnische Anpassungen; Franz-Larcher-Str. 4 u. 6, FlNrn. 331/27 und 331/40
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Teilbebauungsplanes "Am Rain" 3. Änderung (Mischgebiet).
Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
Die beantragte Nutzungsänderung ist nicht verfahrensfrei im Sinne des Art. 57 Abs. 4 Nr. 2 BayBO.
Die brandschutztechnischen Anpassungen auch im Hinblick auf die Festschreibung der Gebäudeklasse sind zu prüfen und auszuführen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung sowie zu den brandschutztechnischen Anpassungen wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Doppelhäusern mit vier Wohneinheiten und fünf Carport- sowie drei Außenstellplätzen; FlNr. 64/8
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist demnach nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die Thierbergstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Für das Bauvorhaben sind nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung acht Stellplätze nachzuweisen.
Die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Kiefersfelden (Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung) werden eingehalten.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren vor.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses, vier Carport- und zwei offene KfZ-Stellplätze und eines Anbaus an das bestehende Einfamilienhaus; Am Buchzagl 1, FlNr. 194
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Technische Ausschuss nimmt davon Kenntnis, dass die vorgelegte Eingabeplanung nicht unerheblich von der damaligen Planung zum mittlerweile erlassenen Vorbescheid vom 10.07.2020 abweicht.
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die straßenmäßige Erschließung des Grundstücks über die Straße „Am Buchzagl“ ist nicht gesichert. Diese Straße wurde zum 01.01.2017 von einem beschränkt öffentlichen Weg zu einer Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Bayer. Straßen- und Wegegesetz). Für die Straße besteht zudem eine Widmungsbeschränkung, nach der die Nutzung in der Zeit vom 01.11. – 30.04. eines jeden Kalenderjahres als Fußweg beschränkt ist. In der Zeit vom 01.05. – 31.10. eines jeden Kalenderjahres ist die Nutzung auf „nur für Anlieger“ beschränkt.
Damit ist die Erschließung über die Straße „Am Buchzagl“ ganzjährig nicht sichergestellt.
Ein „Heranfahren“ an das Grundstück über die Dorfstraße ist möglich, jedoch können die Gebäude nur nach Überwindung einer nicht unerheblichen Steigung nur fußläufig über eine schmale Treppe erreicht werden. Stellplätze können dort nicht nachgewiesen werden.
Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.
Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.
Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Diese können aufgrund der halbjährlichen Widmung der Straße „Am Buchzagl“ als Fußweg nur unzureichend auf dem Baugrundstück gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung nachgewiesen werden.
Die Abstandsflächen werden entsprechend der gemeindlichen Satzung über das abweichende Maß der Abstandsflächentiefe eingehalten.
Das geplante Flachdach des Anbaus an das Bestandsgebäude entspricht in seiner Form nicht der umgebungstypischen Bauweise. In der näheren Umgebung findet sich kein Bezugsobjekt, das diese Dach- und Bauform aufweist.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
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7. Antrag auf Baugenehmigung zum Oberbodenauftrag auf landwirtschaftliche Fläche; FlNr. 1457/3
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Technischer Ausschuss
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Sitzung des Technischen Ausschusses
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03.11.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der geplante Oberbodenauftrag ist nicht verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr.9 BayBO, da sie sich über eine Fläche von mehr als 500 m² erstrecken soll. Auf die Lage im Innen- oder Außenbereich kommt es nicht an (RN 106 zu Nr. 2.9.1 Kommentar zur Bayerischen Bauordnung).
Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet. Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Eventuell weitere notwendige Genehmigungen (z.B. Boden-/Gewässerschutz) sind von den entsprechenden Fachstellen einzuholen.
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.08.2022 11:32 Uhr