Datum: 17.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Schulturnhalle am Mesnerweg
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.02.2021
2 Bürgeranfragen
3 Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Kiefersfelden für die Jahre 2022 - 2024
4 Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen
5 17. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 1 "Schöffau"
5.1 Entscheidung über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Planauslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
5.2 Satzungsbeschluss
6 vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kaiserreich - nordöstlicher TeiL"
6.1 Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Planauslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
6.2 Satzungsbeschluss
7 Entscheidung über Zuwendungsantrag im Förderprogramm "Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs"
8 Beschlussfassung über die Teilnahme am Förderprogramm "Alpiner Mobilitäts-Datenraum Inntal (ALMODA)"
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 17.02.2021 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö informativ 2
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3. Beschluss über die mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Kiefersfelden für die Jahre 2022 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die mittelfristige Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2022 – 2024, wie sie als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan einschließlich aller Bestandteile und Anlagen. Die Haushaltssatzung 2021 mit Haushaltsplan einschließlich aller Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses. Sie liegen als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. 17. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 1 "Schöffau"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 5
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5.1. Entscheidung über die im Rahmen der erneuten öffentlichen Planauslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 5.1

Beschluss

A        Abwägung der Stellungnahmen 

A.1        Regierung von Oberbayern vom 05.01.2021 (lfd.Nr. 50)

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde gab mit Schreiben vom 22.01.2020 zuletzt eine Stellungnahme zur oben genannten Bebauungsplanänderung ab.

Ergebnis der letzten Stellungnahme
Darin erhoben sie grundsätzlich keine Bedenken gegenüber der Planung, wiesen jedoch darauf hin, dass sich das Planungsgebiet gemäß Informationsdienst „Überschwemmungsgefährdete Gebiete“ in einem wassersensiblen Bereich befinde und die Planung diesbezüglich mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt Rosenheim abzustimmen sei.


Abwägung durch die Gemeinde
Laut Auszug der Niederschrift über die Gemeinderatssitzung vom 18.03.2020 wurden sowohl das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim als auch das Landratsamt Rosenheim Abteilung Wasserrecht am Verfahren beteiligt. Beide haben keine Einwände gegenüber der Planung erhoben.

Ergebnis
Die 17. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planunterlagen ist nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


A.2        Landratsamt Rosenheim – Untere Naturschutzbehörde vom 03.02.2021 (lfd.Nr. 45)

Durch die Änderung des Bebauungsplans sind Belange des Artenschutzes berührt (Schutz von Gehölzen als Lebensraum). Eine Entfernung von Gehölzen ist demnach nur außerhalb der Vogelbrutzeit zulässig.

Der Bauherr ist im Baugenehmigungs- bzw. Freistellungsverfahren hierauf explizit hinzuweisen (§§ 44 ff BNatSchG).

Um artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausschließen zu können, ist der Baumbestand so weit wie möglich zu erhalten. Unvermeidbare Rodungen sind in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar durchzuführen.

An das Bauvorhaben angrenzende Gehölze sollen erhalten werden. Während der Baumaßnahmen sind zum Schutz der Gehölze geeignete Vorkehrungen zu treffen (z. B. Bauzaun, keine Lagerflächen im Wurzelraum; vgl. auch DIN 18920).

Das Flurstück 271/116 liegt im Geltungsbereich der Änderung. Dort befindet sich ein erhaltenswerter Gehölzbestand, der leider bisher nicht als zu erhaltend festgesetzt wurde. Dieser sollte aus ortsbildprägenden Gründen noch ergänzt werden. Eine vorhandene Durchgrünung sollte unbedingt erhalten werden.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatschG ist die Gehölzentfernung in den Vogelbrutzeiten allgemeingültig ausgeschlossen. Eine Regelung oder ein Hinweis im Bebauungsplan ist nicht erforderlich.

Der südliche Baumbestand wird durch den Bebauungsplan soweit dies in Abwägung mit einer angemessenen Nutzung des Grundstücks möglich ist als zu erhalten festgesetzt. Ein entsprechender Schutz im Rahmen der Baumaßnahmen ergibt sich daraus mittelbar. Eine Festsetzung der Einhaltung von DIN-Normen im Rahmen des Bauvollzuges ist im Bebauungsplan nicht möglich.

Im Bereich der Flst.Nr. 271/116 handelt es sich um eine mit Sträuchern bewachsene Böschung. Größere Bäume sind hier nicht vorhanden. Aus Sicht der Gemeinde hat die Vegetation nur begrenzten Einfluss auf das Ortsbild. Entsprechende Festsetzungen zum Schutz waren auch im Ur-Bebauungsplan nicht vorhanden. Im Rahmen des Bebauungsplans ist auf dieser Fläche keine Bebauung zulässig.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


A.3        Landratsamt Rosenheim – Öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 11.01.2021 (lfd.Nr. 40)

In Bezug auf das o.g. Vorhaben der Gemeinde Kiefersfelden gibt es seitens der Brandschutzdienststelle grundsätzlich keine Einwände. Dennoch bitten sie den notwendigen Löschwasserbedarf, den Abstand der 1. Löschwasserentnahmestelle zu den Objekten sowie die Zugänglichkeit der geplanten Objekte zu beachten. 

Des Weiteren bitten sie, notwendige Flächen für die Feuerwehr zu berücksichtigen. Die Planungshilfen zur Bauleitplanung wurden der Vollständigkeit halber dieser Stellungnahme beigefügt. Von Seiten der Brandschutzdienstelle sind nachfolgende Überlegungen zum vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz, im Rahmen der Neuerschließung von Baugebieten anzustellen:

  • Ausstattung der Feuerwehr (Mannschaft und Gerät)
  • Tagesalarmsicherheit
  • Einhaltung der Hilfsfrist (Entfernung/Zeit)
  • Leistungsfähigkeit der Feuerwehr(en) im Verhältnis zum Planvorhaben
  • Sicherstellung des zweiten Rettungswegs (RW) über die Leitern der Feuerwehr tragbare Leitern < 8m; Hubrettungsfahrzeuge / zweiter baulicher Rettungsweg > 8m
  • Ausreichende Löschwasserversorgung (DVGW 405)
  • Unterflurhydrant DIN 3221
  • Überflurhydrant DIN 3222
  • Löschwasserteiche DIN 14210 (mind. 1.000 cbm)
  • Löschwasserbehälter DIN 14230 (3-fache Menge)
  • Löschwasserbrunnen DIN 14220 (800l/min auf 3 Stunden, max. 5m geod. Saughöhe)
  • Abstände zwischen Löschwasserentnahmestellen und Objekt (Erste Entnahmestelle max. 100m)
  • Ausreichende Erschließung des Gebietes auch im Feuerwehr-Einsatz
Funkversorgung, Zu- und Abfahrtsstraßen, Bevölkerungswarnung
  • Flächen für die Feuerwehr (DIN 14090 – Richtlinie Bayern aus Feb 2007), welche auch wesentlich durch den Rettungsdienst genutzt werden
  • Wesentliche brandschutztechnische Risiken im Planungsrecht (Sonderobjekte, Gasleitungen, Mineralölleitungen)
  • Sonstige Gefahren (Überschwemmung / Hochwasserschutz)
  • Baumaßnahmen nach Sonderbauvorschriften (VKV, VStättV, MSchulbau, IndBauR)
  • Notwendigkeit von Sonderausstattung (CBRN-Gefahren)
  • Löschwasserrückhaltung gemäß Löschwasserrückhalterichtlinie (LRüLi)
  • Ausstattung nachbarlicher Brandschutz (kommunale Zusammenarbeit)
  • Sonstige Gefahren (Überschwemmung / Hochwasserschutz

Mit dieser Stellungnahme werden nur die Belange der Feuerwehr im abwehrenden Brandschutz angesprochen. Es werden keine Aussagen zum baulichen Brandschutz getätigt.

Von Seiten der Brandschutzdienststelle gibt es keine weiteren Anmerkungen zum Projekt.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Es wird zur Kenntnis genommen, dass seitens der Brandschutzdienststelle grundsätzlich keine Einwände bestehen. Der Bebauungsplan steht den übrigen genannten Belangen nicht entgegen. Konkrete Rettungswege, Löschwasserversorgung etc. sind im Detail in der Hochbauplanung zu klären. Grundsätzlich ist das Planungsgebiet erschlossen.
Darüber wurde im Rahmen des Verfahrens bereits eine nahezu wortgleiche Stellungnahme vorgebracht und abgewogen. Auf diese Abwägung wird verwiesen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Anpassung der Planunterlagen ist nicht erforderlich

Abstimmungsergebnis: 21 :0


A.4        Landratsamt Rosenheim – Bauverwaltung, Bauleitplanung vom 03.02.2021 (lfd.Nr. 37)

Anmerkung zu § 6 Abstandsflächen
Hierzu sollte noch eine Abstimmung in Hinblick auf das neue gesetzliche Abstandflächenrecht erfolgen. Würde die Gemeinde eine Abstandsflächensatzung mit abweichenden Abstandsflächen und gleichzeitig hier die gesetzlichen Abstandsflächen beschließen, dürfte die in Widerspruch zueinanderstehen und die Satzungen angreifbar machen.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Inzwischen wurde in Kiefersfelden eine „Satzung über abweichende Maße der Astandsflächentiefe“ erlassen. Auch mit diesen ist aufgrund der versetzten Bauraumlage eine Bebauung der Grundstücke entsprechend des Planungskonzeptes möglich.

§6 wird redaktionell hinsichtlich der „Abstandsflächensatzung“ angepasst. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 
§6 zu Abstandsflächen wird redaktionell hinsichtlich der Abstandsflächensatzung angepasst. Die Begründung ist entsprechend zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


A.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege vom 18.01.2021 (lfd.Nr. 7)

Bodendenkmalpflegerische Belange
Wir weisen darauf hin, dass eventuell zu Tage tretende Bodendenkmäler der Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG unterliegen

(Art. 8 Abs. 1 BayDSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet ist verpflichtet dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.)

(Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.)

Treten bei o. g. Maßnahme Bodendenkmäler auf, sind diese unverzüglich gem. o. g. Art. 8 BayDSchG zu melden und eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege vorzunehmen. Ein Mitarbeiter des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege führt anschließend die Denkmalfeststellung durch. Die so identifizierten Bodendenkmäler sind fachlich qualifiziert aufzunehmen, zu dokumentieren und auszugraben. Der so entstandene denkmalpflegerische Mehraufwand wird durch die Beauftragung einer fachlich qualifizierten Grabungsfirma durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege übernommen.

Die Untere Denkmalschutzbehörde erhält dieses Schreiben per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Für allgemeine Rückfragen zur Beteiligung des BLfD im Rahmen der Bauleitplanung steht dieses selbstverständlich zur Verfügung.

Fragen, die konkrete Belange der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder Bodendenkmalpflege betreffen, sollen direkt an den zuständigen Gebietsreferenten der praktischen Denkmalpflege (www.blfd.bayern.de) gerichtet werden.

Abwägungsvorschlag der Verwaltung
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Unter C) Hinweise durch Text und Planzeichen wird ein entsprechender Hinweis auf Art. 8 Abs. 1 und 2 BayDSchG ergänzt.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kiefersfelden nimmt vom erneuten Verfahren nach § 3 Abs. 2, Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs.  2 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kiefersfelden beschließt die 17. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 1 „Schöffau“ als Satzung, unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Klarstellungen unter TOP 5.1 eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kiefersfelden beauftragt die Verwaltung, die 17. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 1 „Schöffau“ in der Fassung vom 17.03.2021 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. vorhabenbezogener Bebauungsplan "Kaiserreich - nordöstlicher TeiL"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 6
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6.1. Entscheidung über im Rahmen der öffentlichen Planauslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 6.1

Beschluss

  1. Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, 
    Eingang und Art der Stellungnahme


Nr
Bezeichnung
Datum
Wenn dann
1
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
18. Jan. 21
keine Einwände
2
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
11. Feb. 21
Hinweis
3
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
4
Autobahndirektion Südbayern
27. Feb. 21
Einwendung
4 a
        Die Autobahn (nach Umfirmierung)
27. Jan. 21
Einwendung
5
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
7. Jan. 21
keine Einwände
6
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.v. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
7
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
8
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
9
Bayerisches Landesamt für Umwelt
 
keine Stellungnahme
10
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
11
Bayernets GmbH
30. Dez. 21
keine Einwände
12
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
13
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
14
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 
18. Dez. 21
keine Einwände
15
Bundesamt-Eisenbahn Außenstelle München
3. Feb. 21
keine Einwände
16
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
17
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
5. Feb. 21
Hinweis
18
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
19
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
20
Deutsche Transalpine Ölleitung
8. Feb. 21
Einwendung
21
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
22
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
5. Feb. 21
keine Einwände
23
ESB Energie Südbayern GmbH
5. Feb. 21
keine Einwände
24
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
25
Gemeinde Oberaudorf BGM
26. Jan. 21
keine Einwände
26
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
27
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
28
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
29
Handwerkskammer für Oberbayern
4. Feb. 21
keine Einwände
30
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
31
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
8. Feb. 21
keine Einwände
32
INNergie GmbH
11. Jan. 21
keine Einwände
33
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
34
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
35
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
36
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
37
LRA Bauleitplanung allgemein
2. Feb. 21
Einwendung
38
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
39
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
40
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
 
keine Stellungnahme
41
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
42
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
11. Jan. 21
keine Einwände
43
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
 
keine Stellungnahme
44
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
12. Jan. 21
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
10 Feb. 21
Einwände
46
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
48
Polizeiinspektion Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
49
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
50
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
12. Jan. 21
keine Einwände 
51
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
52
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
53
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
12. Jan. 21
keine Einwände
54
Staatliches Bauamt Rosenheim
25. Feb. 21
keine Einwände
55
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
26. Jan. 21
keine Einwände
56
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
57
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
20. Jan 20
Hinweis
 
 
 
 
privat
Unterberger Florian
4. Feb. 21
Einwände



2 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Schreiben vom 11.02.2021

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Konkrete schutzbedürftige Nutzungen sind nicht vorgesehen. Es handelt sich hier um eine Gewerbefläche.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


4 Autobahndirektion Südbayern, Schreiben vom 27.02.2021 in Verbindung mit
4a Die Autobahn, Schreiben vom 27.01.2021

Die Baugrenze hat einen Abstand von mehr als 40 m vom äußeren Rand der befestigten Hauptfahrbahn der BAB A 93/Süd. Das Autobahnamt hat eine Ausnahme vom Anbauverbot nach § 9 Abs. 8 FStrG vom § 9 Abs.1 FStrG für das Restaurantgebäude erteilt.

Die geplante Werbestele im Eingangsbereich darf weder von der Autobahn noch von den Anschlussästen aus sichtbar sein, was beim jetzigen Stand der Planung zutrifft. 

Sollte eine Sichtbarkeit der Werbestele von der Autobahn gleichwohl gegeben sein, ist der Standort und die Werbeanlage insgesamt im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit der Autobahndirektion und dem Landratsamt abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 21 :0

20 Deutsche Bahn AG, Schreiben 05.02.2021

Das Schreiben der Deutschen Bahn AG wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung in den Planungsunterlagen ist nicht notwendig.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


20 Deutsche Transalpine Ölleitung (Fristverlängerung bis 10.02.2021) Schreiben 05.02.2021

Aus Sicht der Gemeinde geht aus den Planunterlagen, insbesondere aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan, exakt hervor, welche baulichen Anlagen im Bereich der Ölleitung geplant sind. Im Rahmen der Baudurchführung und im Rahmen eines Bauantragsverfahrens sind Details zwischen dem Vorhabenträger und der TAL abzustimmen.

Abstimmungsergebnis: 21 :0

37 Landratsamt Rosenheim, Bauleitplanung, Schreiben vom 02.02.2021

Die Stellungnahme des Landratsamtes Rosenheim, Abteilung Bauleitplanung, wird zur Kenntnis genommen. Gemäß § 1 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ist das Plangebiet gem. § 8 BauNVO als Gewerbegebiet festgesetzt. Dort sind gemäß § 8 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal zulässig. Eine Anpassung des Bebauungsplans ist nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


45 Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 10.02.2021

Auflagen für die Beleuchtung während der Bauzeit können in der Baugenehmigung durch das Landratsamt verfügt werden. Konkreten Regelungsbedarf im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sieht die Gemeinde hier nicht.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


57 Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Schreiben vom 20.01.2020

Auf die Forderung des Wasserwirtschaftsamtes, die Auswirkungen wild abfließenden Oberflächenwassers im Plangebiet zu untersuchen, hat die Gemeinde zur Einholung eines entsprechenden Gutachtens veranlasst. Dieses Gutachten wurde dem Wasserwirtschaftsamt zur Prüfung vorgelegt. Das Gutachten hat belegt, dass für das Plangebiet keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten sind. Ein möglicherweise kritischer Punkt liegt außerhalb des Plangebiets und ist daher durch den dortigen Grundstückseigentümer zu lösen. Eine Detailabstimmung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens kann zusätzlich die wasserwirtschaftlichen Belange sichern.

Abstimmungsergebnis: 21 :0


Firma Unterberger Immobilien, Schreiben vom 04.02.2021

Die Sturzflut- und Fließweganalyse hat ergeben, dass das vorliegende Plangebiet keine Auswirkungen auf das Grundstück des Einwenders hat. In der Umsetzung der eigenen Bebauung muss der Einwender die Ergebnisse der Untersuchung des Büros Blasy Overland berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 6.2

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Kiefersfelden nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2, Beteiligung der Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 2 BauGB, Beteiligung der Behörden, Kenntnis.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kiefersfelden beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“ als Satzung, unter der Maßgabe, dass die beschlossenen Klarstellungen unter TOP 6.1 eingearbeitet werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kiefersfelden beauftragt die Verwaltung, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kaiserreich – nordöstlicher Teil“ in der Fassung vom 17.03.2021 ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über Zuwendungsantrag im Förderprogramm "Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö 7

Beschluss

Der Mobilitätsbeauftragte der KUUSK, Herr Manuel Tschenet, stellt dem Gemeinderat das Projekt „ÖPNV Kufstein und Umgebung 2023“ des Tiroler Regionalmanagement KUUSK (Kufstein und Umgebung, Untere Schranne, Kaiserwinkl) zum Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs vor. Demnach ist geplant, ausgehend vom Bahnhof Kufstein, auch die Gemeinden Kiefersfelden und Oberaudorf in dieses Konzept mit einzubeziehen. Angedacht sei, diverse Haltepunkte im Ortsbereich von Kiefersfelden und Oberaudorf im Stundentakt anzufahren. Die Gesamtfahrleistung für diesen Bereich würde nach einer ersten, groben Schätzung rund 200.000 Jahreskilometer betragen. Ausgehend von dieser Fahrleistung ist mit einem Kostenaufwand von ca. 600.000 €/Jahr zu rechnen.

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, bis zum 29.03.2021 für dieses Vorhaben einen Förderantrag im Programm „Modellprojekte zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zu stellen. Dieses Förderprogramm sieht eine „Anschubfinanzierung“ in Höhe von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten für den Förderzeitraum bis 31.12.2023 vor. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit dem Landkreis Rosenheim Verhandlungen über eine Co-Finanzierung des Vorhabens aufzunehmen. Ebenfalls sollen mit dem Landkreis Rosenheim und dem Land Tirol Gespräche über ein eventuell gemeinsames Tarifgebiet geführt werden. Weiter beschließt der Gemeinderat, die endgültige Entscheidung über die Umsetzung dieses Vorhabens nach Entscheidung der Förderbehörde über den Förderantrag und einer Finanzierungszusage des Landkreises Rosenheim zu treffen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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8. Beschlussfassung über die Teilnahme am Förderprogramm "Alpiner Mobilitäts-Datenraum Inntal (ALMODA)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von dem durch Herrn Professor Arbinger beschriebenen Förderprojekt sowie dem angestrebten Entwicklungsziel für die Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Er beschließt, an diesem teilzunehmen und für die Gemeinde Kiefersfelden eine entsprechende Teilvorhabenbeschreibung einschließlich der Beantragung für die Förderung beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einzureichen.

Über die nach Abschluss der Vorarbeiten notwendige Ausstattung und Beschaffung von entsprechenden Ausrüstungsgegenständen ist gesondert Beschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.03.2021 ö informativ 9
Datenstand vom 24.08.2022 09:46 Uhr