Datum: 04.04.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.03.2017
2 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
2.1 I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
2.2 II. Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Anfragen und Anträge

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 22.03.2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö beschließend 1

Beschluss

Die Niederschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates vom 22.03.2017 (öffentlicher Teil) wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 2
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2.1. I. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 2.1

Beschluss

1. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken von Privatpersonen

  1. Die Grafenburg Grundbesitzgesellschaft SL & Cie KG
Schreiben vom 19.12.2016 und 14.01.2017

Beschluss:
Städtebauliches Ziel der Gemeinde ist u. a., der Innenverdichtung Vorrang vor der Außenentwicklung zu geben. Damit wird die Gemeinde auch dem Grundsatz des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden gerecht. Der dörflich geprägte Ortsteil Mühlbach mit der weit ins Inntal in Erscheinung tretenden Hanglage zwischen der Mühlauer Straße, dem Bergweg und der Franz-Huber-Straße ist ein besonders sensibler Bereich in peripherer Lage, der deshalb keiner Bebauung zugeführt werden soll. Die Gemeinde will den dörflichen Charakter von Mühlbach auch in Zukunft erhalten, weshalb bisher als Mischgebiet im Umgriff des Anwesens Grafenburg dargestellte Flächen als Außenbereichsflächen ausgewiesen werden. Nur das bebaute Grundstück Fl.Nr. 912/5 an der Mühlauer Straße, auf dem sich das Anwesen Grafenburg befindet, wird als Sondergebiet (SO) im Flächennutzungsplan dargestellt. Dessen Nutzung für den fluktuierenden Fremdenverkehr ist im gemeindlichen Interesse.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Fritz Schuler
Schreiben vom 16.12. und 19.12.2016

Beschluss:
Im bisherigen Flächennutzungsplan ist das Grundstück Fl.Nr. 47/3 als nicht bebaubare Grünfläche im Umgriff des gemeindlichen Klausbergfriedhofs dargestellt. Die Gemeinde legt Wert darauf, dass im öffentlichen Interesse keine Bebauung an das Friedhofgelände herangeführt wird. Der Friedhof soll auch künftig im öffentlichen Interesse von umgebenden Wald- und Grünflächen geprägt bleiben. In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass sich ein im Jahr 1995 vom Landratsamt Rosenheim erteilter Bauvorbescheid für die bauliche Nutzung der Fl.Nr. 47/3 von Fritz Schuler durch Fristablauf erledigt hat, der Vorbescheid nicht mehr existent ist und sich daraus kein Anspruch auf Bebauung ableiten lässt. Von einem enteignungsgleichen Eingriff kann nicht ausgegangen werden.

Dem Einwand, dass die Gemeinde ihre eigene an das Grundstück Fl.Nr. 47/3 südlich angrenzende Fläche (Fl.Nr. 47/4 T) an der König-Otto-Straße bebauen lassen will, wird dadurch begegnet, dass diese bisher im Flächennutzungsplan als Mischgebiet nördlich der bestehenden Trafostation dargestellte Fläche künftig als Grünfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen und von Bebauung unterhalb des Klausbergfriedhofs freigehalten wird. Einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist deshalb die Begründung entzogen.

Der eingewendeten unzutreffenden Bevölkerungsentwicklungsprognose bis zum Jahr 2030 wird entgegengehalten, dass die Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde) in ihrer Stellungnahme vom 19.12.2016 diese von der Gemeinde erstellte Prognose als nachvollziehbar bewertet hat.

Abstimmungsergebnis: 10:8


  1. Angela Kohns-Härtwig
Schreiben vom 12.12. und 19.12.2016

Beschluss:
Das von der Antragstellerin bezeichnete Grundstück Fl.Nr. 47 T an der König-Otto-Straße ist im bisherigen Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Es hat keinen unmittelbaren räumlichen Bezug zum gemeindlichen Klausbergfriedhof. Dem Verlangen der Antragstellerin wird entsprochen. Die betreffende Fläche wird wieder, wie bisher, als Mischgebiet an der König-Otto-Straße im neuen Flächennutzungsplan dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 14:4


  1. Gruber GmbH und Erbengemeinschaft Gruber
Schreiben vom 13.12.2016

Beschluss:
Der derzeit geltende Flächennutzungsplan stellt die im Schreiben aufgeführten Flächen, sowohl die Flächen, auf der sich das Hotel Gruberhof befindet, als auch dessen Umgriffsflächen, als Mischgebiet dar. Ziel der Gemeinde als Fremdenverkehrs- und Luftkurort ist, u. a. im kommunalen Entwicklungsleitbild definiert, die Förderung des Tourismus. Bettenkapazitäten sollen gesteigert, der Fremdenverkehr qualitativ verbessert werden.

Nachdem Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes auch im Dorfgebiet (§ 5 BauNVO) zulässig sind, werden die im Vorentwurf des Flächennutzungsplans als Sondergebiet dargestellten Flächen, als Dorfgebiet ausgewiesen. Die nördlich des Friedhofwegs liegende Fläche, auf der sich die Hofstelle mit Stadl befindet, wird in das Dorfgebiet ohne die dem Bauerhaus östlich zur Dorfstraße hin vorgelagerte unbebaute Fläche (Fl.Nr. 28 T) ebenfalls einbezogen. Diese dem Bauernhaus vorgelagerte Fläche wird als Grünfläche im Flächennutzungsplan dargestellt. Die Hofansicht prägt den historischen Ortskern mit. Der Hof soll in seiner Dominanz für das Ortsbild von keiner vorgelagerten Bebauung beeinträchtigt werden. Die Grünfläche zur Dorfstraße wird beibehalten.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  1. Irmina Weinfurter
Schreiben vom 14.12.2016

Beschluss:
Dem Einwand wird so entsprochen, dass das ganze Grundstück Fl.Nr. 26/1 an der Dorfstraße im Flächennutzungsplan in das umgebende Dorfgebiet (MD) einbezogen wird (bisher MI).

Abstimmungsergebnis: 18:0


  1. Dieter Weinfurter
Schreiben vom 14.12.2016

Beschluss:
Im Vorentwurf des Flächennutzungsplans ist die dem Anwesen Buchbergstraße 4 zur Dorfstraße hin vorgelagerte Gartenfläche als Grünfläche dargestellt. Das Anwesen prägt den historischen Ortskern zwischen Pfarrkirche und Friedhofkirche (Denkmalschutz) wesentlich mit. Eine Nachverdichtung würde das Ensemble erheblich beeinträchtigen. Es verbleibt deshalb bei der Darstellung als Grünfläche im Flächennutzungsplan.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  1. Johannes und Melanie Danner
Schreiben vom 16.12.2016

Beschluss:
Die bisher als Grünfläche im Flächennutzungsplan deklarierte Fläche an der Dorfstraße wird, wie in der Anlage zum Schreiben vom 16.12.2016 schraffiert gekennzeichnet, in das Dorfgebiet (MD) einbezogen. Auf dieser Fläche will der Eigentümer ein Ferienhaus für Urlaubsgäste errichten. Die Blickbeziehung auf die Hofstelle Drei-Brunnen-Weg 5 bleibt dadurch unbeeinträchtigt und das Ortsbild gewahrt.

Abstimmungsergebnis: 17:1


  1. Josef Horn
Schreiben vom 19.12.2016

Beschlüsse:

  • Es ist richtig, dass sich die Gemeinde beim neuen Flächennutzungsplan am Grundsatz der Innenverdichtung vor der Außenentwicklung orientiert. Dort jedoch, wo es berechtigte und nachvollziehbare Gründe dafür gibt, von dem abzuweichen, ist eine Ausnahme gerechtfertigt. Dies betrifft den alten historischen Ortskern, indem sich die Pfarrkirche und die Jahrhunderte alten Hofstellen an der Dorfstraße befinden. Bauliche Nachverdichtungen würden gewachsene Strukturen und das Ortsbild zerstören. Zahlreiche Anwesen im historischen Ortskern sind denkmalgeschützt. Die Gemeinde hält an den Gebietsauflockerungen mit den Grünbereichen an der Dorfstraße fest.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  • Bezüglich der noch im Vorentwurf enthaltenen Sondergebietsfläche (Hotel Gruberhof mit Umgriff) wird auf den unter Buchstabe d gefassten Beschluss Bezug genommen.

Abstimmungsergebnis: 18:0

  • Die landwirtschaftliche Fläche zwischen Klausfeldweg und Gärtnerei im südlichen Gemeindegebiet entzieht sich der Bebauung. Trassen von Überlandleitung, Ölpipeline und Gashochdruckleitung mit Schutzstreifen (Bauverbote) lassen keine Bebauung zu. Es bleibt bei der Darstellung als landwirtschaftliche Fläche im Flächennutzungsplan.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  • Das Gebiet zwischen der Bahnlinie und der Innstraße ist großflächig im Teilbebauungsplan Nr. 2 „Vom Klausfeld“ als Gewerbegebiet festgesetzt. Grund dafür sind für die Gemeinde künftig wichtige Betriebsansiedlungen und die damit verbundene Notwendigkeit der Schaffung von Arbeitsplätzen, die u. a. durch die Schließung des Zementwerks und Marmorwerks verloren gingen. An der Gewerbegebietsdarstellung basierend auf dem Bebauungsplan wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 18:0

  • Bezüglich der noch im Vorentwurf enthaltenen Sondergebietsfläche für einen Campingplatz im Außenbereich am Kreuthsee wird auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde) vom 19.12.2016 hingewiesen. In dieser wird ablehnend wegen der fehlenden Siedlungsanbindung des Standorts Stellung genommen. Nachdem sich während der geplanten Geltungsdauer des Flächennutzungsplans bis zum Jahr 2030 auch die den Anforderungen eines Campingplatzes gebotene ausreichende Verkehrserschließung voraussichtlich nicht erreichen lässt, wird auf die SO-Darstellung für einen Campingplatz beim Kreuthsee ersatzlos verzichtet. Damit wird auch der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern (Höhere Landesplanungsbehörde) Rechnung getragen.

Die Fläche wird für die Landwirtschaft dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 11:7


  • Die bestehende Kleingartenanlage (Schrebergärten) am Inn wird im Flächennutzungsplan entsprechend gekennzeichnet.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  • Bei der bestehenden Bebauung an der Kranzachstraße zwischen der Trasse der Ölpipeline und der Strom-Überlandleitung handelt es sich um eine Splittersiedlung im Außenbereich. Sie liegt außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Teilbebauungsplanes Nr. 2 „Vom Klausfeld“. Die räumliche Erweiterung der Splittersiedlung ist aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar. An der Darstellung als Fläche im Außenbereich wird festgehalten.

Abstimmungsergebnis: 17:1


  • Zwischen dem Gewerbegebiet und der Marmorwerkstraße als öffentlicher Verkehrsraum soll im öffentlichen Interesse eine durchgehende Grünzone erhalten bleiben, die das Gewerbegebiet vom Naherholungsraum am Kieferbach trennt. Das Begleitgrün entlang des Gewerbegebiets an der Marmorwerkstraße parallel zum Verlauf des Kieferbachs wird beibehalten.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  • Mit der 32. Änderung des Flächennutzungsplans wird das Gebiet zwischen Autobahn (A93), Bahnlinie und ST 2589 (Autobahnzubringer) als Sonder- und Gewerbegebiet dargestellt. Die Änderung basiert auf dem Zielabweichungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 11.09.2015. Die Verlegung dieser Flächendarstellung in das Gebiet südlich des Autobahnzubringers ist unrealistisch, weil es sich um hofnahe Flächen eines landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebs handelt, die diesem langfristig als Existenzgrundlage dienen.

Abstimmungsergebnis: 18:0


  • Das Baurecht enthält keine gesetzliche Verpflichtung zur Einstellung von Entwurf und Begründung in das Internet. Die öffentlichen Auslegungen zur Einsichtnahme mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rathaus werden als ausreichend bewertet.

Abstimmungsergebnis: 16:1
GR Anna Klein war ab diesem Tagesordnungspunkt abwesend.
  1. Sebastian Fischer
Schreiben vom 16.12.2016

Beschluss:
Der Anregung wird insoweit entsprochen, als dass das Gebiet zwischen dem Oberen Römerweg, Theaterweg und Hechtseeweg, wie bisher, als Mischgebiet im Flächennutzungsplan dargestellt bleibt. Einschränkungen für den bestehenden alteingesessenen Schreinerei- und Zimmereibetrieb sind durch Änderungen in der Plandarstellung zu vermeiden.

Das Gebiet zwischen der König-Otto-Straße und dem Oberen Römerweg wird dagegen von Wohngebäuden geprägt und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Aus dem gleichen Grund bleibt das Gebiet zwischen dem Oberen Römerweg und der König-Otto-Straße, wie im bisherigen Flächennutzungsplan, als Mischgebiet (M) dargestellt (nicht als Wohnbaufläche, wie noch im Vorentwurf enthalten).

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Hans-Jörg und Irmgard Kurz
Schreiben vom 06.12.2016

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass entlang der stark frequentierten Bahnlinie Rosenheim-Kiefersfelden weitere Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Dem begründeten Vorbringen der Antragsteller wird entsprochen. Im Flächennutzungsplan wird deshalb die Darstellung der Lärmschutzanlage an der Bahnlinie beim Umspannwerk in nördlicher Richtung um circa 125 m zum Schutz der Wohnbevölkerung besonders am Lohweg, der Kranzachstraße und am Auweg verlängert.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Herbert und Susanne Wechselberger
Schreiben vom 16.12.2016

Beschluss:
Der Anregung wird entsprochen. Das bestehende Wohnhaus Franz-Huber-Straße 8a mit zugehörigem Umgriff im Ortsteil Mühlbach wird in das Mischgebiet einbezogen.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Heiko und Petra König
Schreiben vom 17.12.2016

Beschlüsse:

  • Eine Bahntrasse für den nördlichen Brenner-Zulauf kann im Flächennutzungsplan nicht dargestellt werden. Die Trassenführung ist ungeklärt. Planfeststellungen über den Trassenverlauf sind nicht vorhanden.

Abstimmungsergebnis: 17:0




  • Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan übernimmt bestehende Landschaftsschutzgebiete nachrichtlich. Die räumliche Bestimmung der Landschaftsschutzgebiete unter Einbeziehung landwirtschaftlicher Flächen liegt nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde. Sie beruht auf Verordnungen des Landkreises.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Philipp Kloo
Schreiben vom 12.12.2016

Beschluss:
Der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan übernimmt bestehende Landschaftsschutzgebiete nachrichtlich. Die räumliche Bestimmung der Landschaftsschutzgebiete liegt in der Zuständigkeit des Landkreises.

Im Gegensatz dazu liegt die Kompetenz für den Landschaftsplan bei der Gemeinde. Ziel der Gemeinde ist es, die Landwirtschaft dabei nicht einzuschränken. Der Anregung des Antragstellers wird deshalb entsprochen, seine Grundstücke Fl.Nrn. 1383 und 1372/1 als Weidefläche darzustellen.

Die Hofstelle mit Umgriff bleibt als landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich dargestellt. Eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet Mühlau-Schöffau kann nur durch die Änderung der Landschaftsschutzgbietsverordnung erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Anton und Angela Fuchs
Schreiben vom 08.12.2016

Beschluss:
Der Anregung wird entsprochen. Die fälschlicherweise im Vorentwurf des Flächennutzungsplans und Landschaftsplans als Wald dargestellten Flächen werden zu landwirtschaftlichen Flächen geändert.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Klaus Krämer
Schreiben vom 03.01.2017

Auf Anregung des Landratsamtes Rosenheim Bauabteilung und Bauleitplanung (Stellungnahme vom 08.12.2016) nimmt die Gemeinde von der Unterscheidung zwischen allgemeinem und reinem Wohngebiet im Flächennutzungsplan Abstand. Es werden nur Wohnbauflächen, wie bisher, dargestellt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO). Dadurch erübrigt sich die Entscheidung über den Antrag auf Darstellung als reines Wohngebiet für den Bereich ab Mesnerweg aufwärts bis zum Buchberg.

Abstimmungsergebnis: 17:0







  1. Gemeinde Kiefersfelden

Das Naturerholungsgebiet Breitenau-Gießenbach-Mühlau-Schöffau erfordert wegen der Frequentierung durch mit dem Auto anreisende Erholungssuchende die Anlage eines Wanderparkplatzes. Das Gemeindegrundstück Fl.Nr. 1421/4 an der Thierseestraße ist dafür geeignet. Es liegt außerhalb des Landschaftsschutzgebiets. Das Grundstück wird deshalb als Wanderparkplatz im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan dargestellt.

Abstimmungsergebnis: 16:1
















































2. Stellungnahmen o h n e Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern  
    öffentlicher Belange

  • Regierung von Oberbayern Bergamt Südbayern
Schreiben vom 16.12.2016

  • Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
Schreiben vom 16.11.2016

  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
Schreiben vom 01.12.2016

  • Landratsamt Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
Schreiben vom 02.12.2016

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
Schreiben vom 07.11./06.12.2016

  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern
Schreiben vom 16.11.2016

  • Landesfischereiverband Bayern e.V.
Schreiben vom 19.12.2016

  • Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 19.12.2016

  • Bayerischer Bauernverband Rosenheim
Schreiben vom 15.12.2016

  • ESB Energie Südbayern GmbH
Schreiben vom 07.12.2016

  • Vodafone Kabel Deutschland GmbH
Schreiben vom 01.12./12.12.2016

  • Deutsche Telekom Technik GmbH
Schreiben vom 06.12.2016

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis.
3. Stellungnahmen m i t Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  1. Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde
Schreiben vom 19.12.2016

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme Kenntnis, insbesondere davon, dass die Flächennutzungsplanneuaufstellung mit Ausnahme des Sondergebiets „Camping“ den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegensteht.

Nachdem das Sondergebiet „Camping“ am Kreuthsee dem Anbindungsziel des Landesentwicklungsprogramms widerspricht, außerdem während der geplanten Geltungsdauer des Flächennutzungsplans bis zum Jahr 2030 von keiner ausreichend gesicherten Verkehrserschließung des Standorts mehr ausgegangen wird, erfolgt die ersatzlose Streichung des Sondergebiets „Camping“. Damit wird dem Einwand der Höheren Landesplanungsbehörde entsprochen.

Außerdem werden die Zweckbestimmungen für die im Flächennutzungsplan verbleibenden zwei Sonderbauflächen ergänzt. Das Sondergebiet zwischen Autobahn (A93), Bahnlinie und St 2589 wird unter Berücksichtigung der Auflagen im Zielabweichungsbescheid des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat vom 11.09.2015 entwickelt. In einem sich darauf noch stützenden Bebauungsplan werden zu gegebener Zeit die ministeriellen Vorgaben festgesetzt. Das Sondergebiet auf Grundstück Fl.Nr. 912/5 (Hotel Grafenburg) an der Mühlauer Straße im Ortsteil Mühlbach wird für den Tourismus deklariert.

Des Weiteren wird die Begründung entsprechend dem Hinweis (LEP Bayern 2013) aktualisiert.

Abstimmungsergebnis: 16:1


  1. Regierung von Oberbayern Sachgebiet Brandschutz
Schreiben vom 07.11.2016

Beschluss:
  1. Hydrantennetz
Die Gemeinde wird bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen darauf achten, dass der Löschwasserbedarf gedeckt wird. Der Hydrantenplan wird dem Kreisbrandrat zur Gegenzeichnung vorgelegt. Außerdem wird der Kreisbrandrat als Träger öffentlicher Belange in den Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren beteiligt.

  1. Öffentliche Verkehrsflächen
Bei der Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen wird die Gemeinde entsprechend den Hinweisen der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Brandschutz, verfahren, insbesondere die öffentlichen Verkehrsflächen und die Wendeplätze so festsetzen, dass sie von Feuerwehrfahrzeugen ungehindert befahren werden können.


  1. Hochspannungsfreileitungen
Bei einer Bebauung im Bereich von Hochspannungsfreileitungen wird die betreffende aktuelle Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern beachtet.

  1. Rettungswege
Die Gemeinde wird in jedem Einzelfall in Verbindung mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde und dem Kreisbrandrat im Bauantragsverfahren sowie vor Genehmigungsfreistellungen auf das Rettungswege-Erfordernis hinwirken.

  1. Örtlicher Feuerwehrbedarfsplan
Die Gemeinde wird unter Beiziehung der Kommandanten der örtlichen Feuerwehren einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen (Ausstattung mit Fahrzeugen und Geräten, Mannschaftsstärke, Hilfsfrist, Lage und Zustand der Feuerwehrhäuser).

     Die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet Brandschutz, wird
     in die Begründung zum Flächennutzungsplan mit aufgenommen.

     Abstimmungsergebnis: 16:0

1. Bürgermeister Hajo Gruber war bei diesem Tagesordnungspunkt abwesend.
3. Bürgermeister Ralf Wieser übernahm somit den Vorsitz.


  1. Landratsamt Rosenheim, Bauabteilung und Bauleitplanung
Schreiben vom 08.12.2016

Beschluss:
Die Empfehlungen werden wie folgt berücksichtigt:

Es wird nicht mehr zwischen allgemeinen (WA) und reinen Wohngebieten (WR) differenziert. Nur Wohnbauflächen (W) werden dargestellt (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO).


Beibehalten wird die Unterscheidung von Mischgebiete (MI) und Dorfgebiet (MD). Dies deshalb, weil im historischen Ortskern mit seiner über Jahrhunderte gewachsenen Struktur Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe weiterhin unbehindert möglich sein sollen. Mischgebiet und Dorfgebiete werden unterscheidbar abgegrenzt.

Im Gemeindebereich Gach südlich der Brünnsteinstraße existiert ein Bebauungsplan (4. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Schöffau West“). Aus diesem wird die Darstellung im Flächennutzungsplan entwickelt, sodass Bebauungsplan und Flächennutzungsplan übereinstimmen (Entwicklungsgebot). Die Hofstelle Gach wird in das Dorfgebiet miteinbezogen.

Abstimmungsergebnis: 16:0

1. Bürgermeister Hajo Gruber war bei diesem Tagesordnungspunkt abwesend.
3. Bürgermeister Ralf Wieser übernahm somit den Vorsitz.

  1. Landratsamt Rosenheim, Untere Naturschutzbehörde
Schreiben vom 16.12.2016

Beschluss:
  • Die Darstellung eines Sondergebiets „Camping“ beim Kreuthsee im Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd wird ersatzlos gestrichen (siehe Beschluss zu Buchstabe a) der Stellungnahme der Regierung von Oberbayern vom 19.12.2016)

  • Die Notwendigkeit zur Erhaltung des Baumbestands im Bereich der Kleingartenanlage im südlichen Gemeindegebiet am Inn wird im Umweltbericht begründet.

  • Aus gemeindlicher Sicht steht ein Natursteinlager nicht im Widerspruch zu einem Landschaftsschutzgebiet, zumal eine Verarbeitung dort nicht stattfindet. Die im Flächennutzungsplan als Gewerbegebiet (GE) dargestellte Fläche an der Thierseestraße soll bei nächster Aktualisierung/Neufassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Mühlau-Schöffau“ aus deren Geltungsbereich entnommen werden. An der Darstellung des Gewerbegebiets wird festgehalten.

  • Die im Bebauungsplan „Thierseestraße“ festgesetzte Ausgleichsfläche wird im Flächennutzungsplan dargestellt.

  • Der ökologische Ausgleichflächenbedarf für das Sonder- und Gewerbegebiet am Autobahnzubringer (32. Änderung des Flächennutzungsplans) wird in den Umweltbericht mit aufgenommen, ohne die Lage der Ausgleichsflächen und der Ausgleichsmaßnahmen in diesem zu konkretisieren. Diese werden im noch aufzustellenden Bebauungsplan unter Beteiligung der Unteren Naturschutzbehörde definiert und festgesetzt.

Abstimmungsergebnis: 14:3


  1. Landratsamt Rosenheim Sachgebiet Wasserrecht
Schreiben vom 14.11.2016

Beschluss:
  • Auf die Darstellung einer Altlastenverdachtsfläche für die stillgelegte Wurfscheiben-Schießanlage Gut Rechenau auf Fl.Nr. 1102 wird verzichtet.

  • Bauherren werden darauf hingewiesen, dass für freigestellte Bauvorhaben und baugenehmigungsfreie Anlagen im 60 Meter-Bereich des Inn, Kieferbach, Reschmühlbach und der im Wildbachverzeichnis des Wasserwirtschaftsamtes Rosenheim verzeichneten Wildbäche eine wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen ist.

Abstimmungsergebnis: 17:0





  1. Landratsamt Rosenheim Abteilung Hoch- und Tiefbau
Schreiben vom 09.11.2016

Beschluss:
Der Inntal-Radweg wird wegen seiner überregionalen Bedeutung im Flächennutzungsplan dargestellt und in der Begründung erläutert.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Landratsamt Rosenheim Staatliches Gesundheitsamt
Schreiben vom 31.12.2016

Beschluss:
Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen mit Festsetzungen für ein Gewerbegebiet wird auf den ausreichenden räumlichen Abstand zu Wohngebieten geachtet, damit das Wohnen in der Umgebung durch Immissionen aus gewerblicher Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Betriebsansiedlungen im Einzelfall. Die Untere Immissionsschutzbehörde wird bei der Aufstellung von Bebauungsplänen als Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Bayerisches Landesamt für Umwelt
Schreiben vom 07.12.2016

Beschluss:
Der Themenkarte „Alpine Naturgefahren“ zum Landschaftsplan werden anstelle des „Informationsdienstes alpine Naturgefahren“ die Daten der Gefahrenhinweiskarte (GHK) des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu Grunde gelegt.

Abstimmungsergebnis: 17:0



  1. Autobahndirektion Südbayern
Schreiben vom 13.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt davon Kenntnis, dass

  • für das Sonder- und Gewerbegebiet westlich der Inntalautobahn (A93) kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme von Immissionsschutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger der A93/Süd besteht
  • und auch für bestehende Wohnhäuser und Neubauten innerhalb der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszone entlang der A93/Süd keine Lärmschutzforderungen geltend gemacht werden können.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
Schreiben vom 15.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt die Hinweise zur Kenntnis und wird diese beachten. Insbesondere nimmt sie davon Kenntnis, dass Betriebsanlagen der Eisenbahn des Bundes unter der Fachplanungshoheit des Eisenbahn-Bundesamt stehen und durch gemeindliche Bauleitpläne Betriebsanlagen der Eisenbahn und des Bundes nicht geändert werden dürfen. Kommunale Bauleitpläne nach dem Baugesetzbuch ersetzen nicht die Fachplanung nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz. Nur durch die Freistellung von Bahnbetriebszwecken durch das Eisenbahn-Bundesamt können Flächen aus dem eisenbahnrechtlichen Fachplanungsprivileg entlassen und in die kommunale Bauleitplanung übergehen.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region Süd
Schreiben vom 15.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt die Hinweise zur Kenntnis und wird diese beachten. Planfestgestelle Flächen der DB AG werden nach Planzeichenverordnung im Flächennutzungsplan dargestellt.

Für den Bahnzulauf zum Brennerbasistunnel besteht keine Planfeststellung. Eine Trassendarstellung im Flächennutzungsplan ist deshalb nicht möglich.

Die Gemeinde nimmt zur Kenntnis, dass die eisenbahnrechtliche Fachplanungshoheit Vorrang vor der Planungshoheit der Gemeinde hat. Diesbezüglich wird auf vorstehenden Buchstaben j Bezug genommen.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Schreiben vom 07.12.2016

Beschluss:
Die vier Bodendenkmäler werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan aufgenommen und in der Begründung aufgeführt. Außerdem werden die Hinweise (u. a. Meldepflicht, Erlaubnispflicht bei Bodeneingriffen) von der Gemeinde beachtet.

Abstimmungsergebnis: 17:0








  1. Staatliches Bauamt Rosenheim
Schreiben vom 20.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt davon Kenntnis, dass Forderungen auf Erstattung von Lärmsanierungsmaßnahmen, ausgehend von den Staatsstraßen 2589 und 2089, gemäß der Verkehrslärmschutzrichtlinie 1997 durch den Eigentümer nicht geltend gemacht werden können.

Die Hinweise zu Baumpflanzungen an den Staatsstraßen werden beachtet. Die Gemeinde wird vor Baumpflanzungen mit dem Staatlichen Bauamt Rosenheim Rücksprache nehmen.

Abstimmungsergebnis: 16:1


  1. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Schreiben vom 15.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt von den fachlichen Informationen und Empfehlungen Kenntnis.

Aufgrund dessen, dass der baulichen Innennachverdichtung beim Wohnungsbau Priorität vor der Außenentwicklung zukommt, sind erhebliche landwirtschaftliche Flächenverluste nicht zu erwarten. Neue Eingriffe durch Festsetzungen in Bebauungsplänen werden durch ökologische Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Bei der Auswahl von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen wird nach Möglichkeit nicht auf intensiv nutzbaren landwirtschaftlichen Grund zurückgegriffen.

Die Gemeinde anerkennt, dass in erster Linie der Waldeigentümer über Art und Umfang der Bewirtschaftung seiner Waldflächen entscheidet.

Außerdem wird der Textvorschlag zum waldbaulichen Förderprogramm in der Begründung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Handwerkskammer für München und Oberbayern
Schreiben vom 20.12.2016

Beschluss:
  • Die Gemeinde wird bei ihrer Ortsentwicklung darauf achten, dass Betriebserweiterungen am Standort ermöglicht bleiben.

  • Weiter wird die Gemeinde in dargestellten Mischgebieten darauf achten, dass in diesen nicht nur Wohnnutzungen stattfinden, sondern auch Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 BauNVO).



  • Ziel der Gemeinde ist, die Ansiedlung von Supermärkten und Discountern außerhalb der geschlossenen Ortslage zu verhindern, um die innerörtlichen Nahversorgungsstrukturen nicht zu gefährden. Dies trifft insbesondere auf das dargestellte Sonder- und Gewerbegebiet am Autobahnzubringer zu.

  • Die Erreichbarkeit der Betriebsstandorte im Gewerbe- und Mischgebiet an der Marmorwerkstraße ist nicht eingeschränkt. Die Verkehrserschließung ist durch öffentliche Gemeindestraßen ausreichend gesichert.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Erzbischöfliches Ordinariat München Erzbischöfliche Finanzkammer
Schreiben vom 13.12.2016

Beschlüsse:
  • Das Grundstück Fl.Nr. 90, auf dem sich das Pfarrheim befindet, wird mit seiner westlichen Teilfläche als Gemeinbedarfsfläche dargestellt. Die östlich an das Gebäude angrenzende Teilfläche von Fl.Nr. 90 (Richtung Lindenweg) bleibt als Grünfläche dargestellt. Sie ist Bestandteil der im öffentlichen Interesse zu erhaltenden Grünachse zwischen Pfarrkirche und Rathaus, die das Ortsbild erheblich mitprägt.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  • Die Grundstücke Fl.Nrn. 91 und 91/2, auf dem sich u. a. das Pfarrhaus befindet, bleiben im Ganzen als Grünfläche dargestellt. Sie sind Bestandteil der Grünachse zwischen Pfarrkirche und Rathaus, die im öffentlichen Interesse für das Ortsbild zu erhalten ist.

Abstimmungsergebnis: 17:0

  • Das Grundstück Fl.Nr. 16 wird mit seiner östlichen Teilfläche in das Dorfgebiet (MD) einbezogen. Die westliche Teilfläche zwischen der Hofstelle Dorfstraße 8 und dem „alten Pfarrhof“ bleibt als Grünfläche dargestellt, um, wie allgemein im Flächennutzungsplan, die Ansichten der im historischen Ortskern liegenden Jahrhunderte alten Hofanwesen durch vorgelagerte Bebauungen nicht zu beeinträchtigen.

Abstimmungsergebnis: 17:0











  1. Erzbischöfliches Ordinariat München Resoure Grundsatzfragen und Strategie
Schreiben vom 15.12.2016

Beschluss:
Die denkmalgeschützte Nebenkirche auf dem Nußlberg wird im Flächennutzungsplan als Kirche dargestellt (Legende „Kirche“). Dasselbe gilt für die Sebastianikapelle am Eingang zur Dorfstraße (Legende „Kirche“).

Im Übrigen wird auf die Beschlussfassung unter Buchstabe p zur Stellungnahme der erzbischöflichen Finanzkammer Bezug genommen.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Bayernwerk AG
Schreiben vom 14.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt davon Kenntnis, dass Pläne für alle Baumaßnahmen und sonstigen Maßnahmen in den Leitungsschutzzonen der Bayernwerk AG zur Stellungnahme dieser vorzulegen sind.

Die Gemeinde wird bei neuen Baugebieten im Nahbereich von Hochspannungsfreileitungen und des Umspannwerks Kiefersfelden die Bayernwerk AG rechtzeitig mit einbinden, um Lärmbelästigungen zu vermeiden.

Festgestellt wird, dass der genehmigte Bestand und Betrieb bestehender Anlagen der Bayernwerk AG, auch deren Unterhaltung durch den neuen Flächennutzungsplan nicht gefährdet sind.

Die abgebaute 20 KV-Doppelfreileitung wird im Entwurf des Flächennutzungsplans gestrichen. Die drei Transformatorenstationen werden im Flächennutzungsplan dargestellt.

Die Stellungnahme der Bayernwerk AG wird Bestandteil der Begründung.

Abstimmungsergebnis: 17:0


  1. Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH
Schreiben vom 09.12.2016

Beschluss:
Die Gemeinde nimmt vom absoluten Bauverbot innerhalb des 10 Meter breiten Schutzstreifens der Öl-Fernleitung Kenntnis. Durch den neuen Flächennutzungsplan wird der Bestand und Betrieb der Öl-Fernleitung weiterhin ohne Einschränkung gewährleistet. Geplante Maßnahmen innerhalb der Schutzstreifen werden mit der Deutschen Transalpinen Ölleitung GmbH abgestimmt. Die Stellungnahme der Deutschen Transalpinen Ölleitung GmbH wird Bestandteil der Begründung.

Abstimmungsergebnis: 17:0

  1. Bayernets GmbH
Schreiben vom 16.11.2016

Beschluss:
Im Flächennutzungsplan wird die Trasse der Gashochdruckleitung und die Gasdruckregel- und Messstation dargestellt.

Bezüglich des im Flächennutzungsplan zwischen Autobahn und Bahnlinie dargestellten Sonder- und Gewerbegebiets wird von der dortigen Leitungslage mit Schutzstreifen Kenntnis genommen, insbesondere vom Verbot, in diesem Gebäude zu errichten.

Die Stellungnahme der Bayernets GmbH wird Bestandteil der Begründung.

Abstimmungsergebnis: 17:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2.2. II. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö 2.2

Beschluss

II. Billigungs und Auslegungsbeschluss

Der Gemeinderat billigt den Flächennutzungsplanentwurf mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 4. Oktober 2016 von Architekt Regierungsbaumeister Immich (Flächennutzungsplan) bzw. vom Planungsbüro Steinert/Hohmann (Landschaftsplan) unter Berücksichtigung der unter Ziffer I beschlossenen Änderungen/Ergänzungen.

Abstimmungsergebnis: 17:0


Weiter beschließt der Gemeinderat, den aktualisierten Flächennutzungsplanentwurf mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und weiteren Träger öffentlicher Belange öffentlich auszulegen und diese zu beteiligen (öffentliche Planauslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB).

Abstimmungsergebnis: 17:0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.04.2017 ö informativ 3
Datenstand vom 10.02.2020 15:54 Uhr