Datum: 18.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.09.2023
2 Bürgeranfragen
3 Entscheidung über das Entlassungsgesuch von GR Haidacher aus dem Ehrenamt des Gemeinderates (Feststellung der Voraussetzung gem. Art. 48 GLKrWG)
4 Entscheidung über das Nachrücken von Frau Dr. Lemke als Listennachfolgerin in den Gemeinderat für den Gemeinderatsvorschlag der Grünen/Bündnis 90
5 Sachstandsbericht zum Bauvorhaben "Genusszentrum"
6 Beschlussfassung über einen Antrag auf 14. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen" im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB auf der FlNr. 383/4 (Änderungsbeschluss)
7 Entscheidung über Antrag der Gemeinderäte Haidacher und Weingart; Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger beim Überqueren der Kufsteiner Straße durch Einrichtung von Zebrastreifen
8 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.09.2023 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö informativ 2
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3. Entscheidung über das Entlassungsgesuch von GR Haidacher aus dem Ehrenamt des Gemeinderates (Feststellung der Voraussetzung gem. Art. 48 GLKrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Gesuch von Herrn Florian Haidacher auf Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat zum 31.10.2023 wegen Verlegung seines Wohnsitzes Kenntnis.

Er stellt fest, dass gemäß Art. 48 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalwahlgesetz (GLKrWG) wegen Verlust der Wählbarkeit gemäß Art. 21 Abs. 1 Nr. 3 Kommunalwahlgesetz (GLKrWG) die Voraussetzung für die Entlassung aus dem Ehrenamt als Gemeinderat vorliegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Entscheidung über das Nachrücken von Frau Dr. Lemke als Listennachfolgerin in den Gemeinderat für den Gemeinderatsvorschlag der Grünen/Bündnis 90

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat stellt aufgrund des Ausscheidens von Herrn Florian Haidacher (Grüne) aus dem Gemeinderat fest, dass als Listennachfolgerin auf dem Gemeinderatswahlvorschlag von Bündnis 90 / Die Grünen Frau Dr. Jessika Lemke als erste Listennachfolgerin nachrückt. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen liegen bei ihr vor. Frau Dr. Lemke ist gemäß Art. 47 Gemeindewahlgesetz zu verständigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Sachstandsbericht zum Bauvorhaben "Genusszentrum"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö 5
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6. Beschlussfassung über einen Antrag auf 14. Änderung des Bebauungsplans "Kieferer Wiesen" im Rahmen des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB auf der FlNr. 383/4 (Änderungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den rechtverbindlichen Bebauungsplan „Kieferer Wiesen“ im Bereich des Grundstücks mit der Flurnummer 383/4 (Spitzsteinstr. 10) gemäß beiliegender Entwurfsplanung dahingehend zu ändern, sodass ein zusätzliches Baufenster zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Vollgeschossen sowie zugehörigen Stellplätzen, einen Doppelcarport sowie einem Baufenster für Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO entstehen.

Die Entwurfsplanung vom 09.10.2023 des Planers Christian Käsweber (Fa. Regnauer) ist Bestandteil dieses Beschlusses und liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. bei.

Begründung:
Die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der oben genannten Punkte ermöglicht es den Eigentümern, auf dem großzügigen vorhandenen Grundstück (1.481 m²) notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Größe des Grundstücks hierfür optimal auszunutzen.

Da die Änderungen die Grundzüge der Planung berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein Änderungsverfahren nach § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchzuführen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Die Ausarbeitung und rechtliche Begleitung der Bebauungsplanänderung soll durch den Planungsverband München erfolgen. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen zu beauftragen. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens haben die Antragsteller vollumfänglich zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über Antrag der Gemeinderäte Haidacher und Weingart; Verbesserung der Sicherheit für Fußgänger beim Überqueren der Kufsteiner Straße durch Einrichtung von Zebrastreifen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö 7
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8. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.10.2023 ö informativ 8
Datenstand vom 21.02.2024 13:52 Uhr