Datum: 15.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.10.2023
2 Vereidigung des nachrückenden Mitglieds des Gemeinderats Frau Dr. Jessica Lemke (Bündnis90/Grüne)
3 Bürgeranfragen
4 Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich des ehem. Zementwerks Kiefersfelden (Aufstellungsbeschluss)
5 Vorlage des Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Kiefersfelden und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns
5.1 Vorstellung Jahresabschluss 2021
5.2 Beschlussfassung Verwendung Jahresgewinn
5.3 Beschlussfassung über die Entlastung der Werkleitung
6 Beschlussfassung Strompreis 2024 (Grundversorgung)
7 Beschlussfassung Gaspreis 2024 (Grundversorgung)
8 Beschlussfassung über eine Wärmeplanung für die Gemeinde Kiefersfelden
9 Beschlussfassung über die Prämierung des schönsten Neubaus
10 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 18.10.2023 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Vereidigung des nachrückenden Mitglieds des Gemeinderats Frau Dr. Jessica Lemke (Bündnis90/Grüne)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 2

Beschluss

Für den ausgeschiedenen Gemeinderat Florian Haidacher rückt in der Liste von „Bündnis90 / Die Grünen“ Frau Dr. Jessica Lemke in den Gemeinderat nach. Frau Dr. Lemke hat durch Erklärung vom 27.10.2023 die Wahl angenommen und ist bereit den Eid gem. Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu leisten. Die Wählbarkeitsvoraussetzungen liegen bei Ihr vor.

1. Bürgermeister Hajo Gruber nimmt dem nachrückenden Gemeinderatsmitglied Frau Dr. Jessica Lemke den Eid nach Art. 31 Abs. 4 Der Gemeindeordnung ab.

Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö informativ 3
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4. Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich des ehem. Zementwerks Kiefersfelden (Aufstellungsbeschluss)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. den §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich des ehemaligen Zementwerks Kiefersfelden. Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird umgrenzt:

  1. im Norden:  von den südlichen Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne „Am Rain“ und „Beim Autobahnzubringer“ sowie den südlichen Grundstücksgrenzen der Flurnummern 331/17, 331/10, 343/3, 343/5, 343/6, 343, 343/8 und 321


  1. im Westen: durch den Feldweg und den Gartenweg sowie die jeweiligen südlichen bzw. nördlichen Grundstücksgrenzen der Flurnummern 343/14,  343/2, 343/9, 343/10, 343/11, 345/1, 347/131, 354 und 354/2


  1. im Süden:  durch den fortlaufenden Gartenweg entlang des Kieferbachs, sowie die Eisenbahnanlage (FlNr. 781/2)


  1. im Osten:  durch die Eisenbahnanlage (FlNr. 781/2) sowie südlichen und westlichen Grundstücksgrenzen der Flurnummer 781/70

Ziel der Planung ist die Sicherstellung einer städtebaulich und allgemein verträglichen Entwicklung der in Teilen brachliegenden Gewerbefläche im Bereich des ehemaligen Zementwerks unter Berücksichtigung der für den Ort Kiefersfelden prägenden und zentralen Lage. Wesentliches Ziel ist es dabei, die Nachfolgenutzung der ehemals intensiven gewerblich-industriellen Nutzung verträglich mit der westlich gelegenen Wohn- und Mischbebauung zu regeln. Dabei ist davon auszugehen, dass die genehmigte Nutzung durch die jahrzehntelange Betriebsaufgabe und Beseitigung der Betriebsinfrastruktur keinen Bestandsschutz mehr genießt. Ziel der Gemeinde ist dabei, durch deutliche Lärm- und sonstige Emissionsbeschränkungen die westlich des Plangebiets vorhandene Wohnnutzung ausreichend, auch über bestehende Immissionsricht-und -grenzwerte hinaus, zu schützen (Immissionsvorsorge). Ziel der Gemeinde ist eine deutliche emissionsreduzierte hochwertige Gewerbe-, Misch- und Dienstleistungsnutzung, die insbesondere mit der Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in wesentlichen Teilen die im Flächennutzungsplan dargestellte Mischnutzung westlich des Plangebiets eher einer Wohnnutzung entspricht. Dies ist im weiteren Planungsprozess bei der Schutzbedürftigkeit zu berücksichtigen. Im Bebauungsplan sollen über Festsetzungen nach § 1 Abs. 5 und 9 BauNVO lärm-, geruchs- und stauberzeugende Betriebe im Wesentlichen ausgeschlossen werden. Der Gemeinde ist dabei bewusst, dass ihre Planungsziele zum Teil mit genehmigten Nutzungen im Plangebiet in Konflikt geraten können. Hier soll gegebenenfalls durch eine Fremdkörperfestsetzung nach § 1 Abs. 10 BauNVO eine den Belangen des Betriebs Rechnung tragende Regelung gefunden werden. Auch eine Gliederung des Gebiets gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO kann hierzu eine Lösung beitragen. Daneben verfolgt die Gemeinde des Ziel, die zum Teil immer noch (negativ) ortsbildprägende Bebauung im Sinne eines Einfügens in das Orts- und Landschaftsbild neu zu regeln. Festsetzungen zur Gestaltung und Höhenbegrenzung sollen dazu ihren Beitrag leisten. Ergänzt wird dies durch eine qualifizierte Grünordnung, die zur städtebaulichen Aufwertung dieses Bereichs beitragen soll. Auf der Grundlage eines fortentwickelten Nutzungskonzepts sind auch die Anforderungen an eine ausreichende Erschließung zu prüfen und im Planungsprozess zu berücksichtigen.

Mit der Planerstellung einschl. Begründung und Umweltbericht soll der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt werden. Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, einen Immissionsgutachter (Lärm, gegebenenfalls Staub) zur Begleitung des Bauleitplanverfahrens hinzuzuziehen.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Vorlage des Jahresabschlusses 2021 der Gemeindewerke Kiefersfelden und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 5
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5.1. Vorstellung Jahresabschluss 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 5.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses, den Jahresabschluss 2021 mit einer Bilanzsumme in Höhe von  11.197.946,95 Euro und einem Jahresgewinn in Höhe von 200.510,05 Euro festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.2. Beschlussfassung Verwendung Jahresgewinn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 5.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses, den Jahresgewinn in Höhe von 200.510,05 Euro den allgemeinen Rücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5.3. Beschlussfassung über die Entlastung der Werkleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 5.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses, die Werkleitung für das Geschäftsjahr 2021 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Beschlussfassung Strompreis 2024 (Grundversorgung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses, die Preise für die Grundversorgung Strom für 2024 unverändert zu belassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Beschlussfassung Gaspreis 2024 (Grundversorgung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf Empfehlung des Werkausschusses, das vorliegende „Preisblatt für die Grundversorgung mit Gas“ ab 01.01.2024 zu genehmigen.

Das Preisblatt ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Beschlussfassung über eine Wärmeplanung für die Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, eine kommunale Wärmeplanung (Bestands- u. Potentialanalyse, Konzeptentwicklung, Umsetzung – vereinfachtes Verfahren gem. § 22 Entwurf-WPG) durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2023 einen Antrag auf staatliche Förderung für dieses Vorhaben zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Beschlussfassung über die Prämierung des schönsten Neubaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Vorschlag zur Prämierung des schönsten Neubaus und die entsprechende Begründung zur Kenntnis.

Er beschließt, das Gebäude auf dem Anwesen Thierseestr. 42 b als den schönsten Neubau auszuzeichnen. Der Eigentümer ist durch die Verwaltung über die beabsichtigte Auszeichnung in Kenntnis zu setzen. Die Prämierung soll im Rahmen der Bürgerversammlung am 23.11.2023 erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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10. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.11.2023 ö informativ 10
Datenstand vom 21.02.2024 13:53 Uhr