Datum: 13.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.11.2023
2 Bürgeranfragen
3 Vorstellung Nachfolgelösung Jugendcafe "ChillOut"
4 Vorstellung Projekt "Mühlenweg Mühlbach / Aufwertung Kurpark Mühlbach" und Beschlussfassung über Zuwendungsantrag
5 Vorstellung Planungsvarianten "Grüne Achse" zwischen Kufsteiner Str. und Kurpark
6 Beschlussfassung Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet ehem. Zementwerk Kiefersfelden"
7 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Ortsmitte"
8 Beschlussfassung Veränderungssperre für Bebauungsplan "Ortsmitte"
9 Anfragen

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 15.11.2023 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö informativ 2
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3. Vorstellung Nachfolgelösung Jugendcafe "ChillOut"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö informativ 3

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Notwendigkeit der Schaffung von Ersatz - Räumlichkeiten für die nicht mehr nutzbaren Räume des bisherigen Jugendcafe „ChillOut“ Kenntnis. Er beschließt, auf Basis der vorgestellten Planungen ein neues Gebäude zum Zwecke der Jugendbetreuung auf dem Gelände der evangelischen Erlöserkirche (Fl.Nr. 282/7) zu errichten. Dafür soll mit der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Oberaudorf-Kiefersfelden ein Erbbaurechtsvertrag mit folgenden Eckpunkten abgeschlossen werden:

  • Grundlage für den Vertrag ist eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 280 m² aus Fl.Nr. 282/7 (Anlage Nr. 1)
  • Laufzeit 99 Jahre
  • Zweckbindung für Jugendbetreuung - aber keine Festlegung auf einen bestimmten Träger
  • Errichtung eines Gebäudes auf Basis der Entwurfsplanung von Arch. Raimund Baumann (Anlage Nr. 2) durch die Gemeinde Kiefersfelden
  • Anschluss des Gebäudes an Bestandsheizung des Kirchengebäudes
  • Betriebskosten trägt der Nutzer (Träger der Jugendhilfe)
  • Gebäudeunterhalt erfolgt durch die Gemeinde Kiefersfelden

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine Co-Finanzierung des Vorhabens durch den Bayerischen Jugendring und/oder durch eine LEADER-Förderung möglich ist.

Anlage 1
                         
Anlage 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorstellung Projekt "Mühlenweg Mühlbach / Aufwertung Kurpark Mühlbach" und Beschlussfassung über Zuwendungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des Projektes „Mühlenweg – Mühlbach“ durch die beiden Vorstände der Mühlbacher Ortsvereine, Toni Schönfelder und Otmar von Stackelberg zustimmend Kenntnis. Weiter beschließt er, die Aufwertung des Kurpark Mühlbachs auf Basis des Gestaltungsvorschlages von Landschaftsarchitekt Robert Haidacher. Die Kosten für dieses Vorhaben werden vom Architekten auf netto 44.700 € veranschlagt, zzgl. der Kosten für die Beschilderung des Mühlenweges, die Kosten für die Aufstellung eines Schwanzhammers im Kurpark, sowie die dazugehörigen Planungskosten. Hierfür gibt es derzeit noch keine Kostenschätzung.  Er beschließt die Umsetzung des Vorhabens in den Jahren 2024/2025. Die Verwaltung wird beauftragt einen Förderantrag im Regional-Förderprogramm LEADER zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Vorstellung Planungsvarianten "Grüne Achse" zwischen Kufsteiner Str. und Kurpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von den aus dem städtebaulichen Entwicklungskonzept aus dem Jahre 2009 entwickelten, durch Landschaftsarchitekt Robert Haidacher vorgestellten Planvarianten zur Fortführung der „Grünen Achse“ zwischen Kieferbach und Kurpark Kenntnis. Er beschließt auf Basis der Planvariante 3 den Bereich zwischen Staatsstraße 2089 und Kurpark neu zu gestalten. Die Neugestaltung beinhaltet die teilweise Auflassung des Lindenweges. Voraussetzung dafür ist eine Zustimmung des Grundeigentümers der Fl.Nr. 102/16 zur straßenrechtliche Widmung dieser Verkehrsfläche. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich Verhandlungen mit dem Eigentümer aufzunehmen und einen Förderantrag für das Vorhaben im Städtebauförderungsprogramm zu stellen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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6. Beschlussfassung Veränderungssperre für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet ehem. Zementwerk Kiefersfelden"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom geschilderten Sachverhalt und der Absicht der Gemeinde Kiefersfelden einer städtebaulichen Entwicklung auf dem Gebiet des ehemaligen Zementwerksgeländes Kenntnis. Durch den Bebauungsplan soll für die ortsbildprägende und in Teilen brachliegende Fläche eine verträgliche Nachfolgenutzung entwickelt werden.

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich beschließt der Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung. Diese liegt als Anlage Nr. 1 der Niederschrift bei.

Der Erlass der Veränderungssperre ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gemäß §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich der historischen Ortsmitte des Kernortes Kiefersfelden. Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt, mit roter Farbe gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird umgrenzt:

  1. Im Norden: durch den Mesnerweg zwischen dessen Einmündung in die Dorfstraße sowie den westlichen Teil der Fl.Nr. 98
  2. Im Osten: durch die von Nord nach Süd verlaufende Hangkante (ehem. Flussterrasse) an der westlichen Grundstücksgrenze der Fl.Nrn. 98/2, 98/1, 102/7, 89/4, 2/3, 2/5, den südlichen Teil des Drei-Brunnen-Weges
  3. Im Süden: den nördlichen Teil des Sonnenweges sowie die südlich der Bahnhofstraße gelegenen Fl.Nrn. 17/5, 17, 17/9, 19/7, 19/2, 19/8, 19/3 und 19; durch den Friedhofsweg 
  4. Im Westen: durch den Friedhofsweg, die östliche Grenze des Bergfriedhofes (Fl.Nrn. 45/9, 37 und 34/2) sowie dem Mesnerweg 

Städtebauliches Ziel der Planung ist die Sicherstellung und Bewahrung der Streuobstwiesen bzw. der Grünflächen vor den historischen, zum Teil denkmalgeschützten Bauernhäusern im „alten“ Dorfkern und des damit verbundenen gewachsenen Ortsbilds. Ein weiteres städtebauliches Ziel ist die Bewahrung und Sicherung der Grünfläche des Kurparks als soziales und touristisches Zentrum für Veranstaltungen und Teil der touristischen Infrastruktur. Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes im Jahr 2018 wurden diese Grünbereiche bereits explizit als „Grünflächen ohne Zweckbestimmung“ sowie „Grünfläche mit Zweckbestimmung“ (Kurpark) dargestellt und damit ihre ortsbildprägende Funktion unterstrichen. Diese dargestellten Grünflächen sollen im Bebauungsplan als private Grünfläche ergänzt durch grünordnerische Festsetzungen zur Pflanzbindungen festgesetzt werden. Dabei ist sich die Gemeinde bewusst, dass dazu eine Beschränkung bestehenden Baurechts notwendig ist. Der Erhalt dieser Grünflächen stellt indes ein wichtiges städtebauliches Ziel dar, das nach derzeitiger Einschätzung die Eigentümerinteressen überwiegt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Ortsmitte“ wird dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Rechnung getragen. Dieser sieht im historischen Ortskern die Sicherung der seit Jahrhunderten gewachsenen Struktur der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe unter anderem durch Festsetzung der Baugebietskategorie „Dorfgebiet“ (§ 5 BauNVO) vor. Der Bebauungsplan soll im Übrigen nach dem derzeitigen Planungskonzept keine Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung erhalten. 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro mit der Erstellung einer umfassenden städtebaulichen Begründung und eines Planentwurfs zu beauftragen. Insoweit ist dann auch über gegebenenfalls zusätzliche Planungsziele und Festsetzungen zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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8. Beschlussfassung Veränderungssperre für Bebauungsplan "Ortsmitte"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom geschilderten Sachverhalt und der Absicht der Gemeinde Kiefersfelden, das bereits im Flächennutzungsplan festgesetzte Ziel der Bewahrung und Sicherstellung von Grünflächen im Bereich des „alten“ Dorfkerns mittels Bauleitplanung abzusichern.

Zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich beschließt der Gemeinderat den Erlass einer Veränderungssperre gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung. Diese liegt als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift bei.

Der Erlass der Veränderungssperre ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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9. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.12.2023 ö informativ 9
Datenstand vom 21.02.2024 13:54 Uhr