Datum: 08.02.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.01.2018
2 Bürgeranfragen
3 Aktuelle Informationen zur Verkehrsproblematik – Ortsdurchfahrt Kiefersfelden
4 Sanierung Brünnsteinstraße; Projektvorstellung durch Dipl.-Ing. Franz Rappl
5 Beschlussfassung 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Autobahnzubringer“
6 Neuaufstellung FNP, Bekanntgabe Schreiben des LRA von 15.1.18 und 18.1.18
7 Anfragen und Anträge

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.01.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.01.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 2
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3. Aktuelle Informationen zur Verkehrsproblematik – Ortsdurchfahrt Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö 3
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4. Sanierung Brünnsteinstraße; Projektvorstellung durch Dipl.-Ing. Franz Rappl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Vorstellung des Sanierungsvorhabens „Brünnsteinstraße“ durch den Planer, Herrn Dipl.-Ing Franz Rappl, Flintsbach, Kenntnis.  Er beschließt, das Vorhaben in drei Bauabschnitten durchzuführen:

1. Bauabschnitt: Abschnitt zwischen Anwesen Kreill und Scheitelpunkt Ri. Dörfl (Länge ca. 600m)
2. Bauabschnitt: Abschnitt zwischen Anwesen Kreill und Baumgartnerhof (Länge ca. 250m)
3. Bauabschnitt: Abschnitt zwischen Anwesen Baumgartnerhof (Henss) und Brünnsteinstr. 25  
    (Bichl); Länge ca.  400 m

Die Bauabschnitte 1 und 2 werden in 2018 umgesetzt, der Bauabschnitt 3 in 2019. Dadurch wird die Erreichbarkeit der betroffenen Anwesen sichergestellt. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich lt. Kostenschätzung des Planungsbüros, ohne Kosten für die Stromversorgung, auf ca. 1,77 Mio. Euro. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Mai 2018 vorgesehen.


Die erforderlichen Haushaltsmittel sind in den Haushaltsplänen 2018 und 2019 vorzusehen. Für die Maßnahme wurde eine staatliche Zuwendung (FAG) Aussicht gestellt. Ein Zuwendungsbescheid liegt derzeit noch nicht vor. Die öffentliche Ausschreibung der Baumaßnahme kann erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Beschlussfassung 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Autobahnzubringer“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 5. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer“. Die Änderung bezweckt im Wesentlichen die Erweiterung des bestehenden Handwerkbetriebes und damit die Sicherungen bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Durch die 5. Änderung des Bebauungsplanes wird auf Flurnummer 500 im nordwestlichen Teil des Plangebietes ein Baurecht mit einer Grundfläche von 200 m² (3 Vollgeschoße) geschaffen.  Ein bestehendes Baufenster (Grundfläche 150 m²; 2 Vollgeschoße) auf Flurnummer 471/1 wird in südöstliche Richtung auf Flurnummer 335 verschoben. Das Baufenster des bestehenden Geschäftsgebäudes wird um 216 m² (2 Vollgeschoße) in südwestlicher Richtung (Hangbereich) erweitert.

Mit der Erarbeitung des Planänderungsentwurfs mit Begründung wurde Architekt Sepp Horn, (Dipl.-Ing. TU), Kiefersfelden, beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichtes wurde das Büro Umwelt u. Planung Landschaftsarchitekten Schwarzmann und Schneider, Rosenheim, beauftragt.
Dem Planänderungsentwurf vom 20.01.2018 wird zugestimmt. Dieser liegt dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 bei.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3, 4 und 4 a Baugesetzbuch (BauGB) ist durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung des Planänderungsentwurfs mit Begründung einschließlich Umweltbericht im Rathaus sowie durch Einstellung auf der gemeindlichen Homepage (www.kiefersfelden.de). Dabei besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Neuaufstellung FNP, Bekanntgabe Schreiben des LRA von 15.1.18 und 18.1.18

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö 6
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7. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.02.2018 ö informativ 7
Datenstand vom 15.06.2023 08:20 Uhr