Datum: 25.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.03.2018
3 Vorlage des Jahresabschlusses 2016 der Gemeindewerke und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns
3.1 Jahresabschluss 2016
3.2 Jahresgewinn
3.3 Entlastung der Werkleitung
4 Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kiefersfelden
5 Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk Nord“;
5.1 Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
5.2 Satzungsbeschluss
6 Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer“
7 Entscheidung über Antrag der Grund- u. Mittelschule Kiefersfelden auf Einführung von Schulsozialarbeit im Bereich der Grundschule
8 Wahl eines Feldgeschworenen
9 Beschlussfassung über die Konkretisierung der Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Am Rain; Abschnitt 1"
10 Entscheidung über Vorschlag für den Sozialpreis 2018 des Landkreises Rosenheim
11 Anfragen und Anträge

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 21.03.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Vorlage des Jahresabschlusses 2016 der Gemeindewerke und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinns

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 3
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3.1. Jahresabschluss 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 9.532.460,72 Euro und einem Jahresgewinn von 174.980,74 Euro festzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Jahresgewinn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Jahresgewinn in Höhe von 174.980,74 Euro den allgemeinen Rücklagen zuzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.3. Entlastung der Werkleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 3.3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Werkleitung für das Geschäftsjahr 2016 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Vorlage der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö vorberatend 4

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt von der Jahresrechnung 2017 Kenntnis. Er verweist die Jahresrechnung zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Ergebnisse der Jahresrechnung 2017 liegen dieser Niederschrift als Anlage Nr. 1 bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Marmorwerk Nord“;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 5
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5.1. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 5.1

Beschluss

Zur Bebauungsplanänderung haben sich ohne Einwendungen geäußert:

  • Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
  • Regierung von Oberbayern
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern
  • IHK München und Oberbayern
  • Erzbischöfliches Ordinariat München
  • Bayernets GmbH
  • Bayernwerk AG
  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
  • Deutsche Telekom Technik GmbH


Zur Bebauungsplanänderung haben sich mit Einwendungen geäußert:

  • Landratsamt Rosenheim
Die Änderung des Bebauungsplanes sollten sich aus dem Plan ergeben bzw. ersichtlich sein (z. B. farbliche oder grafische Kennzeichnung der Änderungen in Plan und Text).
Nur die Beschreibung in der Begründung mit Bezugnahme auf ehemalige Nutzungen (Pennygelände) und nicht (mehr) vorhandene Fl.Nrn. im Lageplan ist ebenso zu unbestimmt wie die textliche Festsetzung § 5 Abs. 8 (nördlicher Teil des Baugebietes, „neue Erschließungsstraße“).
Ebenfalls wird in Frage gestellt ob mit maximaler Dachgaubenbreite die einzelne Gaube 7,50 m beträgt oder die Gesamtbreite mehrerer Dachgauben und Fenster je Dachseite in Summe gemeint ist oder ob es um eine Schleppgaube geht.

Für den nördlichen Teil des Baugebiets, zwischen dem ost-west verlaufenden Teil der neuen Erschließungsstraße und der Kufsteiner Straße und dem Kieferbach, in der Zeichnung farbig gekennzeichnet, gilt: liegende Dachfenster und Dachgauben sind, je Dachhälfte, bis zu einer Breite von maximal 7,50 m zulässig. Die Dachneigung der Dachgauben muss gleich der Neigung des Hauptgebäudes sein. Der First der Dachgauben muss mindestens 50 cm unter dem First des Hauptgebäudes liegen.

Die vom Landratsamt Rosenheim angesprochenen Regelungen sind jetzt nachvollziehbar und rechtlich eindeutig in die Pläne eingearbeitet.

Abstimmung: 15:0

  • Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.
Zur Festsetzung C, § 5 Dächer (8):
Die Festsetzung der Maximalbreite einer Gaube von 7,50 m für das nördliche Gebäude ist vermutlich das Ergebnis eines vorliegenden Entwurfskonzepts. Da die festgesetzte Dachneigung von 22° bis 25° als flach bezeichnet werden kann, muss eine Gaube sehr sorgfältig gestaltet sein. Bei einer Breite von 7,50 m spielen der Querschnitt und die geplante Höhe der Gaube eine wichtige Rolle für das Erscheinungsbild des Bauwerks. Daher schlägt der Bayerische Landesverein für Heimatpflege vor, die textliche Festsetzung § 5 Dächer, (8) um Angaben zur Höhe und zum Querschnitt der Gauben zu ergänzen.

Nach Ansicht der Gemeinde Kiefersfelden ist die vorgeschlagene Ergänzung zur Höhe und zum Querschnitt der Gauben im Bebauungsplan ausreichend festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 5.2

Beschluss

Aufgrund der §§ 10 und 13 BauGB in Verbindung mit Artikel 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Kiefersfelden folgende Satzung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Marmorwerk-Nord“ betreffend das Grundstück Fl.Nr. 181/942

§ 1
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Marmorwerk-Nord“ wird wie folgt geändert:

Von der Änderung betroffen ist das Grundstück, Fl.Nr. 181/942 an der Kufsteiner Straße/Steinmetzstraße. Die Begründung dafür ist der Anlass und die Planungsziele der 2. Bebauungsplanänderung.


Ebenfalls beabsichtigt die Gemeinde Kiefersfelden den rechtskräftigen Bebauungsplan vom 24.11.2016 mit der 1. Änderung vom 19.07.2017, im Bereich des ehemaligen Penny-Geländes (Fl.Nr. 181/9) wie folgt zu ändern:

Planzeichnung:
Gegenüber der 1. Änderung des Bebauungsplans wurden in der Planzeichnung 3 Treppenhäuser mit entsprechenden Ausbuchtungen der Baufenster festgesetzt. In der Nutzungsschablone wurde die Geschossflächenzahl für das ehemalige Penny-Gelände von 1,25 auf 1,4 m erhöht. Damit wird es möglich, die Neubauten entsprechend der städtebaulich angestrebten Gruppierung in der vorgesehenen Größe zu errichten.

Schriftliche Festsetzungen
Bei den schriftlichen Festsetzungen wurde in § 5 (8) die Maximalbreite für Dachgauben von 1,30 m auf 7,5 m erhöht. In § 2 (1) wurde die Maximaltiefe der Balkone von bisher 1,80 m auf 2,0 m (analog der Tiefe der Treppenhäuser) erhöht.

2. Auswirkungen der Bebauungsplanänderung auf den Umweltbericht.
Eine Auswirkung der Bebauungsplanänderung auf die im Umweltbericht vom 23.05.2013/ 07.08.2013 beschriebenen Schutzgüter ist nicht gegeben. Bei der Bilanzierung der versiegelten Flächen gibt es durch die 2. Bebauungsplanänderung keine Veränderung.


§ 2
Die Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 6
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7. Entscheidung über Antrag der Grund- u. Mittelschule Kiefersfelden auf Einführung von Schulsozialarbeit im Bereich der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Antrag der Grund- u. Mittelschule Kiefersfelden vom 12.04.2018 Kenntnis. Er beschließt, dem Antrag der Grund- und Mittelschule Kiefersfelden auf Einführung der Jugendsozialarbeit an der Grundschule zuzustimmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Anträge über das Kreisjugendamt an die Regierung von Oberbayern zu stellen. Die nicht gedeckten Personalkosten sowie Sach- und Betriebsaufwendungen werden durch die Gemeinde übernommen, entsprechende Haushaltsmittel sind künftig einzuplanen und werden für das laufende Haushaltsjahr genehmigt. Als Träger für die JaS soll die Diakonie (Jugendhilfe Oberbayern) fungieren. Diese hat das notwendige Personal bereitzustellen. Hierüber ist eine vertragliche Regelung zu treffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Wahl eines Feldgeschworenen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 8

Beschluss

In geheimer Abstimmung wählt der Gemeinderat gemäß Art. 11 Abmarkungsgesetz i. V. m.  Art. 51 GO Herrn Hubert Lederer, Laiminger Weg 9, Kiefersfelden zum Feldgeschworenen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Beschlussfassung über die Konkretisierung der Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Am Rain; Abschnitt 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom vorgebrachten Sachverhalt und der Erfordernis der Konkretisierung der Abschnittsbildung für die Erschließungsanlage „Am Rain“ Kenntnis.

Er stellt fest, dass sich der gebildete Abschnitt der Erschließungsanlage auf Grundlage des Lageplans vom 20.02.2013 (siehe Anlage Nr. 2) zwischen der Staatsstraße 2089 und dem im Zuge der Bauarbeiten in der Straße eingebauten „Graniteinzeilers“ bei der Einmündung des Buchrainwegs befindet. Dieser markiert das sichtbare Ende des im Zuge der Arbeiten erschlossenen und auch endabgerechneten Straßenabschnitts.

Der Gemeinderat beschließt daher vorsorglich noch einmal die vorstehende beschriebene Abschnittsbildung für den 1. Abschnitt der Erschließungsanlage „Am Rain“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Entscheidung über Vorschlag für den Sozialpreis 2018 des Landkreises Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö 10

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Schreiben des Landratsamtes Rosenheim vom 05.04.2018 Kenntnis. Er beschließt, in Abstimmung mit der Gemeinde Oberaudorf, das Christliche Sozialwerk Oberaudorf -  Kiefersfelden für den Sozialpreis 2018 des Landkreises Rosenheim vorzuschlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

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11. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2018 ö informativ 11
Datenstand vom 15.06.2023 08:23 Uhr