Datum: 16.05.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 22:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.04.2018
3 Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes
4 Beschlussfassung über die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen
5 Entscheidung über den Verbleib in der Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden
6 Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter für die Gemeinden im Landkreis Rosenheim
7 Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die Gemeinden im Landkreis Rosenheim
8 Entscheidung über die Videoüberwachung des Rathausplatzes
9 Anfragen und Anträge

zum Seitenanfang

1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö informativ 1
zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.04.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.04.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 3
zum Seitenanfang

4. Beschlussfassung über die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen wie sie als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

5. Entscheidung über den Verbleib in der Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 5

Beschluss

Nach Abschluss der aufwendigen Straßensanierungs- und Sicherungsmaßnahmen der Mühlauer Straße gibt es aktuelle im Gemeindebereich Kiefersfelden keine öffentlichen Verkehrswege, die einer erheblichen Gefährdung durch Lawinen ausgesetzt sind. 1. Bürgermeister Gruber empfiehlt deshalb dem Gemeinderat, die gemeinsame Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden zu verlassen. Es ist davon auszugehen, dass im Gemeindebereich von Kiefersfelden künftig die Tätigkeit der gemeinsamen Lawinenkommission nicht mehr erforderlich sein wird. 

Der Gemeinderat beschließt, die gemeinsame Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden vor Beginn der Wintersaison 2018/2019 zu verlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

6. Gemeinsamer Informationssicherheitsbeauftragter für die Gemeinden im Landkreis Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 6

Beschluss

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über die erheblich gestiegenen Anforderungen an die IT-Sicherheit sowie den Datenschutz durch die Einführung des Bayer. E-Governmentgesetz vom 01.01.2016 sowie die zu erwartenden zusätzlichen Anforderungen durch die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung und dem damit verbundenen, neuen Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG), das am 25.05.2018 in Kraft tritt. Da die einzelnen Kommunen in der Regel für die Erfüllung dieser zusätzlichen Aufgaben die personellen Ressourcen fehlen, bietet der Landkreis Rosenheim seinen Kommunen Unterstützung in Form eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten an. Hierfür ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung erforderlich. In dieser ist folgende Kostenaufteilung vorgesehen:

  • Der Landkreis Rosenheim stellt den beteiligten Kommunen einen Informationssicherheitsbeauftragen mit 70 % einer Vollzeitkraft zur Verfügung.

  • Die beteiligten Kommunen erstatten dem Landkreis die anfallenden Betriebs-, Personal- und Sachkosten für diesen 70 %-Anteil.

  • Die Verteilung der Kosten auf die teilnehmenden Kommunen ist wie folgt geplant:

  1. 50 % der Kosten werden als Grundbetrag auf alle beteiligten Kommunen zu gleichen Teilen umgelegt.

  1. 50 % der Kosten werden im Verhältnis der Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen umgelegt. 

Trotz dieser Regelung bleibt jede Gemeinde eigenverantwortlich zuständig für die Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 BayEGovG. Das heißt, jede Gemeinde hat zusätzlich einen eigenen Informationssicherheitsbeauftragen zu bestimmen.

Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung zum Abschluss der Zweckgemeinschaft mit dem Landkreis Rosenheim, wie sie als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter für die Gemeinden im Landkreis Rosenheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 7

Beschluss

Die Verwaltung informiert den Gemeinderat von dem Vorhaben des Landkreises Rosenheim, analog zur geplanten Einführung eines gemeinsamen Informationssicherheitsbeauftragten (ISB), auch einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich ebenfalls aus dem Bayer. E-Government Gesetz sowie aus der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung und dem Bayer. Datenschutzgesetz. Eine den Grundsätzen der Zweckvereinbarung über den Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) entsprechende Zweckvereinbarung wird derzeit vom Landkreis Rosenheim vorbereitet.

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zum Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Rosenheim über die Einführung eines gemeinsamen Datenschutzbeauftragen für die an der Zweckvereinbarung teilnehmenden Kommunen des Landkreises. Die Bestellung eines gemeindlichen Datenschutzbeauftragen gem. Art. 8 Abs. 1 BayEGovG (z.Zt. Sebastian Bichler) bleibt davon unberührt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Entscheidung über die Videoüberwachung des Rathausplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Videoüberwachung im Bereich des Rathausplatzes (öffentlicher Raum). Die Überwachung dient der Wahrnehmung des Hausrechtes 
(§ 6 b, Abs. 1, Nr. 2 BDSG) sowie der Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen (§ 6 b, Abs.1 Nr. 1 BDSG). Der zu überwachende Bereich ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift beiliegt, festgelegt. Auf die Videoüberwachung ist durch eindeutige Beschilderung hinzuweisen. Die Bestimmungen des § 6 b Bundesdatenschutzgesetzes (BDSB) über die Verwendung, Speicherung und Löschung der erhobenen Daten sind zu beachten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.05.2018 ö informativ 9
Datenstand vom 15.06.2023 08:24 Uhr