Datum: 20.06.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.05.2018
2 Bürgeranfragen
3 Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes
3.1 Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Wiederholungsverfahren)
3.2 Feststellungsbeschluss
3.3 Zusammenfassende Erklärung
3.4 Genehmigungsantrag
4 Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer“; Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4.1 Abwägung und Entscheidung über Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
4.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Bauantrag der Firma Dettendorfer Immobilien GmbH u. Co. KG zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Am Neugrund 34, Fl.Nrn. 347/11, 355, 345, 343/12
6 Beschlussfassung über den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Außenbereich
7 Vorschlag zur Schöffenbestellung für die Strafkammern beim Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein
8 Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist
9 Vorschläge für Kulturpreis, Kultursonderpreis sowie Kulturförderpreis für junge Kulturschaffende des Landkreises Rosenheim 2018
10 Anfragen und Anträge

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.05.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 16.05.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 2
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3. Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 3
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3.1. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Planauslegung (Wiederholungsverfahren)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 3.1

Beschluss

  1. Stellungnahmen o h n e Anregungen und Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange

  • Bayerisches Landesamt für Umwelt; Augsburg; Schreiben vom 10.04.2018
  • Landratsamt Rosenheim, Abt. Hoch- und Tiefbau; Schreiben vom 09.04.2018
(Es wird auf die Stellungnahme vom 09.11.2016 verwiesen. Diese Belange wurden mit 
Beschluss v. 04.04.2017 berücksichtigt)
  • Regionaler Planungsverband Südostoberbayern; Schreiben vom 02.05.2018
  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim; Schreiben vom 23.03.2018
  • Amt für ländliche Entwicklung Oberbayern, München; Schreiben vom 27.03.2018
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim; Schreiben vom 13.04.2018 (Es wird auf die Stellungnahme vom 25.08.2017 verwiesen. Diese Belange wurden mit Beschluss v. 18.10.2017 berücksichtigt)
  • Gemeinde Oberaudorf; Schreiben vom 06.04.2018
  • Eisenbahn-Bundesamt, München; Schreiben vom 03.05.2018
  • Bayerischer Bauernverband, GS Rosenheim; Schreiben vom 23.04.2018


2. Stellungnahmen von Privatpersonen lagen nicht vor.


3. Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen/Anregungen/Bedenken von Behörden und weiteren Trägern öffentlicher Belange


a) Regierung von Oberbayern; Schreiben vom 24.04.2018

Die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde geht in Ihrer Stellungnahme vom 24.04.2018 im Rahmen der erneuten Anhörung insbesondere auf die überarbeitete Darstellung der vier Sondergebiete ein.
  • Die Darstellung des SO 1 „Grafenburg“ sowie die Darstellung des SO 3 „Abenteuerpark Outdoor-Camp“ entspricht nun in Darstellung und Zweckbestimmung der tatsächlichen Nutzung. Hierzu wird die Zustimmung der Behörde erteilt.
  • Die Darstellung des SO 4 „Gfaller Mühle“ kann gemäß der Stellungnahme bei Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde in Einklang mit den Erfordernissen der Raumordnung gebracht werden. Es wird empfohlen, um der Entstehung von Zweitwohnungen entgegenzuwirken, geeignete Festsetzungen im Bebauungsplan zu treffen, die diese Zweckbestimmung dauerhaft sichern.
  • Gemäß aktueller Stellungnahme der Regierung von Oberbayern entspricht die überarbeitete Darstellung des Gewerbe- und Sondergebietes (SO 2) zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie nicht den Anforderungen von Ziel 3.3 (Anbindungsziel) des LEP. Weiter wird auf die Abweichungen zum Zielabweichungsbescheid von 11.09.2015 hingewiesen.
  • Zusammenfassend wird festgestellt, dass die Darstellungen der Sonderbauflächen SO 1, SO 3 und SO 4 keinen Erfordernissen der Raumplanung entgegenstehen. Für das SO 2 einschließlich Gewerbegebiet wird eine fehlende Anpassung an LEP 3.3 und somit ein Zielverstoß festgestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Darstellung der Sonderbauflächen SO 1 und SO 3 den Erfordernissen der Raumordnung entspricht und hierzu kein weiterer Handlungsbedarf besteht. Die Feststellung zum SO 4 „Gfaller Mühle“ wurden bereits im Aufstellungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt. Hier wurde durch grundbuchrechtliche Sicherung die Entstehung von Zweitwohnungen ausgeschlossen. Die Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erfolgt im laufenden Beteiligungsverfahren gem. § 3 BauGB. Bezüglich der Stellungnahme zu SO 2 (Gewerbegebiet zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie) wird auf den Bescheid des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.06.2018 über die Zulassung der Abweichung von einem Ziel der Raumordnung gem. Art. 4 BayLplG (Zielabweichung) für die Flächennutzungsplanaufstellung verwiesen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


b) Landratsamt Rosenheim, Abt. Bauleitplanung; Email vom 04.05.2018

In der Email vom 04.05.2018 werden Beanstandungen zur Planzeichnung vorgebracht. Insbesondere die unterschiedliche und uneinheitliche Darstellung von Verkehrsflächen wird beanstandet. Weitere Beanstandungen betreffen die Begründung des Flächennutzungsplanentwurfes. Abschließend wird festgestellt, dass ein Feststellungsbeschluss nur nach Vorlage der landesplanerischen Zustimmung zum Plan (Zielabweichung) erfolgen darf.

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Beanstandungen durch eine redaktionelle Überarbeitung des Planentwurfes sowie des Entwurfes der Begründung zum Flächennutzungsplan bereits erledigt wurden. Weiter stellt er fest, dass durch den Bescheid des Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 13.06.2018 die landesplanerische Zustimmung zur Darstellung des Sonder- und Gewerbegebietes zwischen BAB 93 und Eisenbahnlinie erfolgte. Ein Feststellungbeschluss kann somit erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


c) Staatliches Bauamt Rosenheim, Schreiben vom 07.05.2018

Die Stellungnahme vom 07.05.2018 deckt sich mit den Einwendungen und Vorbehalten, die die Behörde bereits in ihrer Stellungnahme vom 31.07.2017 vorgebracht hat. Die Beachtung und Berücksichtigung dieser Stellungnahme wurde bereits mit GR-Beschluss vom 18.10.2017 beschlossen.

Beschluss:
Der Gemeinderat bestätigt den Beschluss vom 18.10.2017 und sichert die Berücksichtigung dieser Belange zu.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


d) Landratsamt Rosenheim, Brandschutzdienststelle; Schreiben vom 11.04.2018

Das Schreiben des Kreisbrandrates des Landkreises Rosenheim enthält keine Stellungnahme zum baulichen Brandschutz. Es enthält Hinweise und Empfehlungen für die Ausweisung neuer Gewerbe- und allgemeinen Baugebieten zum vorbeugenden- und abwehrenden Brandschutz (z.B. Löschwasserversorgung, 2. Rettungsweg, Aufstellflächen für die Feuerwehr).

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Empfehlungen des Kreisbrandrates bei künftigen Bauleitverfahren zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


e) Deutsche Bahn AG; DB Immobilien Region Süd; Schreiben vom 09.05.2018

Die DB AG geht in ihrer Stellungnahme auf infrastrukturelle Belange sowie immobilienrelevante Belange ein. Weiter gibt sie Hinweise für Bauten nahe der Bahnlinie. Diese allgemein gehaltenen Hinweise betreffen Immissionen, die durch den Bahnbetrieb an benachbarten Bebauungen entstehen können (Schall, Funkenflug, Abrieb, magnetische Felder). Weiter wird darauf hingewiesen, dass planfestgestellte Betriebsanlagen der Eisenbahn in die Bauleitplanung der Gemeinde nur nachrichtlich aufgenommen werden können. Insbesondere wird auf die eisenbahnrechtliche Widmung von Fl.Nr. 781 hingewiesen (Anmerkung: Fl.Nr. 781 gibt es gem. ALB nicht, vermutlich ist die Fl.Nr. 781/2 – Eisenbahnlinie gemeint).

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von diesen Hinweisen Kenntnis und sichert deren Berücksichtigung zu.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


f) Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Rosenheim; Schreiben vom 03.05.2018

Die BUND Kreisgruppe Rosenheim bestätigt in seinem Schreiben die Zustimmung zur Herausnahme einer Teilfläche aus dem Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“, diese wird begrenzt von der Bahnlinie im Westen, dem Inn im Süden, der Autobahn im Osten und dem Kieferbach im Norden. Nicht zugestimmt wird der Herausnahme des geplanten Gewerbe- und Sondergebietes zwischen Eisenbahn und nördlich des Kieferbaches (Punkt Nr. 1 der Stellungnahme). Die als Punkt 2 des Schreibens aufgelistete weitere Einwendung betrefft nicht das Gemeindegebiet der Gemeinde Kiefersfelden und ist deshalb nicht zu berücksichtigen (tel. abgestimmt).

Der BUND begründet die ablehnende Stellungnahme mit dem zusätzlichen Flächenverbrauch sowie mit dem Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen, der durch diese Planung entsteht. Kritisiert wird auch die Versiegelung weiterer Flächen. Grundsätzlich wird auch der Bedarf für dieses Gewerbegebiet in Frage gestellt.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt von der Stellungnahme des BUND, Kreisgruppe Rosenheim, Kenntnis. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Planung um keine zusätzliche Gewerbe- und Sonderbauflächen handelt. Das Gebiet wurde bereits im Rahmen der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kiefersfelden überplant und mit Bescheid vom 11.09.2015 durch das Bayer. Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat genehmigt. Lediglich die Aufteilung der Gewerbe- und Sonderbauflächen wurden im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans überarbeitet. Grundsätzlich betont das Gremium die Notwendigkeit für die Schaffung neuer Arbeitsplätz vor Ort. Durch den Wegfall vieler Arbeitsplätze in der Vergangenheit, bedingt durch die Schließung des Autobahnzollamtes sowie der Marmor- und Zementindustrie, werden viele Gemeindebürger dazu gezwungen, Arbeitsplätze außerhalb des Gemeindegebietes aufzusuchen. Hierdurch entstehen neue Verkehrsströme, die durch zusätzlichen Verkehr die Verkehrsinfrastruktur belasten. Auch leidet das soziale Leben im Ort darunter, wenn viele Menschen auspendeln (Einsatzfähigkeit der Feuerwehren, Vereinsleben). Der Gemeinderat strebt deshalb weiterhin die Schaffung ortsnaher, hochwertiger Arbeitsplätze an. Der Gemeinderat beschließt, an den Planungen für ein Gewerbe- und Sondergebiet zwischen Eisenbahnlinie und BAB 93, nördlich des Autobahnzubringers, festzuhalten.

Abstimmungsergebnis: 15 : 0


g) Erzbischöfliches Ordinariat München; Schreiben vom 30.04.2018

Das Erzbischöfliche Ordinariat München bemängelt in seiner Stellungnahme vom 30.04.2018, dass trotz Beschluss vom 04.04.2017 die bereits angeregten Darstellungen kirchlicher Einrichtungen (Nebenkirche Nußlberg, Sebastianikapelle) im Planentwurf noch nicht umgesetzt wurden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die bereits mit Beschluss vom 04.04.2017 beschlossenen Darstellungen der genannten kirchlichen Einrichtungen im neuen Planentwurf umzusetzen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.2. Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 3.2

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass mit den Beschlüssen unter Ziffer I die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und es sich im Wesentlichen um redaktionelle Klarstellungen handelt.

Der Gemeinderat stellt den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2018 unter Berücksichtigung der Beschlüsse in Ziffer I fest.

Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegen als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift bei und sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.3. Zusammenfassende Erklärung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 3.3

Beschluss

Der neue Flächennutzungsplan tritt an die Stelle des Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1966. Erstmals wurde ein Landschaftsplan aufgestellt, der in den Flächennutzungsplan integriert ist. Das Aufstellungsverfahren basiert auf den Vorschriften des Baugesetzbuches. Die Beschlüsse, insbesondere die Abwägungsentscheidungen, wurden vom Gemeinderat in öffentlichen Sitzungen getroffen. Die Auswirkungen auf Schutzgüter wurden im Rahmen der Umweltprüfung geprüft, was im Umweltbericht enthalten ist. Der ökologische Ausgleichsbedarf für künftige bauliche Eingriffe wurde ungefähr ermittelt. Die konkrete Ermittlung erfolgt im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Besondere Beachtung findet dabei der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Vorrang wurde der Innenverdichtung vor der Außenentwicklung bei den Wohnbauflächen eingeräumt. Ziel ist, noch unbebaute Baugrundstücke in Bebauungsplangebieten und Baulücken sowie die Nachverdichtung durch Anbau bzw. Aufstockungen im Innenbereich zu nutzen. Land- und forstwirtschaftliche Flächen werden dadurch geschont. Die Wohnbaulandreserven decken den Wohnbedarf bis in das Jahr 2030 ab. Weiter stand bei den Abwägungen die Sicherung der Grünachse im Ortskern zwischen der Dorfstraße, der Pfarrkirche, dem Kurpark, dem Rathaus und dem Kieferbach als städtebauliches Ziel der Gemeinde im Mittelpunkt, was besonders der Wahrung des ländlichen Ortsbilds und der guten Luftqualität im Ortsgebiet dient (Prädikat Luftkurort). Dem selben Zweck kommen weitere Grüninseln im Ortsgebiet zu Gute, was im öffentlichen Interesse liegt. Von hervorragender Wichtigkeit war und ist der Gemeinde auch die Erhaltung des ländlich dörflichen Charakters des Ortsteils Mühlbach, der von peripheren baulichen Entwicklungen verschont bleiben soll, weil u. a. dessen Hanglagen weit in das Inntal hineinwirken. Die enge Tallage der Gemeinde und die überregionalen Verkehrsachsen von Autobahn (A93) und Bahn erfordern den Schutz der Anwohner vor Immissionen. Berücksichtigt wurde dies besonders durch die Darstellung von Lärmschutzanlagen entlang der Bahnlinie in Kiefersfelden und Mühlbach. Im Verfahren berücksichtigt wurden ebenso die Sicherheitsinteressen der Betreiber der Ölpipeline, der Erdgashochdruckleitung und der Starkstromfreileitungen (Schutzabstände). Wegen fehlender Siedlungsanbindung und der Lage im Landschaftsschutzgebiet „Inntal-Süd“ wurde ersatzlos auf die Darstellung eines Campingplatzes im Außenbereich beim Kreuthsee verzichtet. Weiter legt die Gemeinde besonderes Augenmerk darauf, Supermärkte und Discounter außerhalb der geschlossenen Ortslage zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3.4. Genehmigungsantrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 3.4

Beschluss

Die Genehmigung für den festgestellten Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist beim Landratsamt Rosenheim zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet beim Autobahnzubringer“; Abwägung und Entscheidung über Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 4
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4.1. Abwägung und Entscheidung über Anregungen/Bedenken aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 4.1

Beschluss

1. Stellungnahmen von Behörden ohne Anregungen/Bedenken

  • Regierung von Oberbayern; SG 24 - Höhere Landesplanungsbehörde 
    Regionaler Planungsverband Südostoberbayern 
  • Landratsamt Rosenheim; SG 65 - Wasserrecht 
  • Landratsamt Rosenheim; Abt. Hoch- und Tiefbau 
    Landratsamt Rosenheim; Kreisbrandrat 
  • Amt für ländliche Entwicklung, München 
  • Wasserwirtschaftsamt Rosenheim 
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rosenheim 
    Erzbischöfliches Ordinariat München 
  • DB AG; Abt. Immobilien; München 
  • Deutsche Telekom Technik GmbH, Landshut 
  • Handwerkskammer für München und Oberbayern, München 
    Landesfischereiverband e.V., Oberschleißheim 
  • Bayernwerk Netz GmbH, Kolbermoor 
  • Bayerischer Bauernverband; GS Rosenheim 
  • Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr 
    Deutsche Transalpine Ölleitung GmbH; München



2. Stellungnahmen von Behörden mit Anregungen/Bedenken 

(1) Landratsamt Rosenheim, Abt. Bauleitplanung; E-Mail vom 27.03.2018

Das Landratsamt Rosenheim (Abt. Bauleitplanung) regt in seiner Stellungnahme eine Überarbeitung des Planentwurfes hinsichtlich seiner Darstellungen gem. PlanzV an. 

Beschluss:
Bei einem persönlichen Abstimmungsgespräch konnte der Entwurfsverfasser den Planentwurf mit den zuständigen Sachbearbeitern des LRA Rosenheim abstimmen. Im vorliegenden Planentwurf wurde alle diese Anregungen eingearbeitet und berücksichtigt. Der Gemeinderat beschließt die Plandarstellung in der überarbeiteten Form.
 
Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Gemeinderat Ralf Wieser nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.
 

(2) Landratsamt Rosenheim, Abt. Untere Naturschutzbehörde; Stellungnahme vom 06.04.2018

In seiner Stellungnahme (Nr. 1 der Stellungnahme) kritisiert die Untere Naturschutzbehörde die Überbauung der Ausgleichfläche für den Bebauungsplan "Am Rain". Weiter weist sie auf die Bedeutung der Waldfläche für das Orts- und Landschaftsbildes am Ortseingang hin. Der Kompensationsfaktor ist mit mind. 1,0 zu wählen. 

Beschluss:
Die Ausgleichsfläche für das Baugebiet "Am Rain" wurde im Zuge der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet am Autobahnzubringer" im Jahr 2012 bereits um 698 m² reduziert. Diese Herausnahme dieser Erweiterungsfläche wurde zum damaligen Zeitpunkt zwar an das LfU gemeldet. Die Zuordnung der herausgenommenen Flächen zu den einzelnen Flurstücken erfolgte aber nicht sachgerecht. Deshalb wird ein Teil diese Flächen immer noch als Ausgleichfläche gelistet und beurteilt. Der erforderliche Berichtigungsantrag wurde zwischenzeitlich gestellt. Die Ausgleichfläche für die 3. Änderung des Bebauungsplanes wurde auf FI.Nr. 64/136 (Bereich Inndamm, Höhe Pendlingstraße) kompensiert. Der Kompensationsfaktor wurde beim Umweltbericht zutreffend mit dem Faktor 1,0 angesetzt. Bei dem betroffenen Hangwald handelt es sich tatsächlich um ein Gebiet mit Bedeutung für das Landschaftsbild. Im Umweltbericht des Büros Umwelt und Planung, Rosenheim, wird darauf eingegangen. Die Bedeutung der baubedingten Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut "Orts- und Landschaftsbild" wurde mit "Mittel" bewertet. Bei der Planung wurde versucht, den Eingriff auf das notwendige Mindestmaß zu reduzieren. Eine weitere Vermeidungsmaßnahme stellt die geplante Verwendung versickerungsfähiger Beläge für die PKW-Stellplätze dar. Eine alternative Planungsmöglichkeit bestand nicht, da die geplante Erweiterung des bestehenden Handwerkbetriebes am derzeitigen Standort für dessen Bestandsicherung notwendig ist. Gemäß Regionalplan der Region 18 sollen vorrangig bereits bestehende Standorte des produzierenden Gewerbes und Handwerkes ausgebaut werden. Nach Abwägung aller für die Entscheidung relevanten Belange wird, beschlossen an der bisherigen Planung festzuhalten.
 
zu Nr. 2 der Stellungnahme
Wie bereits im Umweltbericht des Büros Umwelt und Planung, Rosenheim, unter Punkt 4.1 festgestellt, dürfen unvermeidbare Rodungsarbeiten nur in der Zeit von 1. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Gemeinderat Ralf Wieser nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil.


(3) Staatliche Bauamt Rosenheim; Stellungnahme vom 04.04.2018 

In seiner Stellungnahme weist das Staatliche Bauamt darauf hin, dass das Vorhaben im Bereich des Anbauverbots gem. Art. 23 BayStrWG liegt. Eine neue Zufahrt auf die St. 2589 (Autobahnzubringer) darf nicht errichtet werden. Um ein direktes Zufahren der Stellplätze von der St. 2589 zu verhindern, ist das Plangebiet entlang der St. 2589 einzufrieden. Der Mindestabstand zwischen dem befestigten Rand der Fahrbahn und dem am weitesten vorspringenden Bauteil des Plangebietes muss mindestens 5 Meter betragen. Im Bereich der Einmündung der Zementwerkstraße in die St. 2589 sind die Sichtfelder freizuhalten (keine Bepflanzung, Lagerung, Bebauung). Einer Ausnahme vom Anbauverbot gem. Art. 23 BayStrWG wird durch das Staatliche Bauamt Rosenheim nur bei Berücksichtigung dieser Feststellungen zugestimmt

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Berücksichtigung aller genannten Forderungen aus der Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Rosenheim. 
  
Abstimmungsergebnis: 14 : 0

Gemeinderat Ralf Wieser nahm an der Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung nicht teil. 


(4) Bayernnets GmbH, München. Stellungnahme vom 09.03.2018
 
In seiner Stellungnahme vom 09.03.2018 weist die Bayernnets GmbH darauf hin, dass entlang der als Ausgleichfläche für die 5. Bebauungsplanänderung vorsehende Teilfläche auf FI.Nr. 75/2 die Gashochdruckleitung Raubling - Kiefersfelden vorläuft. Eine Zustimmung zum Vorhaben erfolgt nur unter den im Schreiben aufgelisteten Auflagen. 

Beschluss:
Der Gemeinderat stellt fest, dass der Schutzstreifen für die Gashochdruckleitung die geplante Ausgleichfläche geringfügig (ca. 1 m Tiefe) überlappt. Der Gemeinderat beschließt, soweit erforderlich, die Berücksichtigung der genannten Schutzmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4.2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 4.2

Beschluss

b) Billigungs- und Auslegungsbeschluss
 
Der Gemeinderat billigt den Entwurf für die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet am Autobahnzubringer" in der Fassung vom 23.04.2018 des Architekten Sepp Horn unter der Berücksichtigung der Entscheidungen unter Buchstabe „a". Weiter beschließt der Gemeinderat, den aktualisierten Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rathaus Kiefersfelden nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen (öffentliche Planauslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Bauantrag der Firma Dettendorfer Immobilien GmbH u. Co. KG zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Am Neugrund 34, Fl.Nrn. 347/11, 355, 345, 343/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö beschließend 5
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6. Beschlussfassung über den weiteren Ausbau der Breitbandversorgung im Außenbereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 6

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom Sachstandsbericht über den derzeitigen Ausbaustand der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Kiefersfelden sowie der Vorstellung neuer, zusätzlicher Fördermöglichkeiten durch das Sonderförderprogramm „Höfebonus“ Kenntnis. Weiter nimmt er von der Grobkostenkalkulation für den Endausbau in Höhe von ca. 1,1 Mio. Euro Kenntnis. Bei Berücksichtigung aller Fördermöglichkeiten verbleibt ein Eigenanteil für die Gemeinde Kiefersfelden in Höhe von rd. 110.000 €. Der Sachstandsbericht einschl. Fördermöglichkeiten liegt als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift bei.

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung einer weiteren Ausschreibung zum Ausbau der Breitbandversorgung im Gemeindegebiet Kiefersfelden für die bisher noch nicht ausgebauten Bereiche unter Berücksichtigung des Sonderförderprogramms „Höfebonus“. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf Zuwendung durch das Sonderförderprogramm „Höfebonus“ zu erstellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Vorschlag zur Schöffenbestellung für die Strafkammern beim Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 7

Beschluss

Zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl von Schöffen für die Strafkammern beim Landgericht Traunstein und der Schöffengerichte im Landgerichtsbezirk Traunstein werden vorgeschlagen:


  • Frau Helga Schmidt
  • Herr Michael Rupert Maier
  • Herr Aloysius Herfurtner
  • Herr Klaus Vogel
  • Herr Manfred Kurz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe in nichtöffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 8
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9. Vorschläge für Kulturpreis, Kultursonderpreis sowie Kulturförderpreis für junge Kulturschaffende des Landkreises Rosenheim 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö 9

Beschluss

Aus der Mitte des Gemeinderates wurde angeregt, Frau Cornelia Schrott für ihre 25-jährige Tätigkeit als Spielleiterin der „Kieferer Wichtl“ für den Kultursonderpreis des Landkreises Rosenheim vorzuschlagen. Diese Anregung wurde einstimmig befürwortet. Vorab soll aber die Zustimmung der Vorgeschlagenen eingeholt werden.


Eine Beschlussfassung erfolgte nicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.06.2018 ö informativ 10
Datenstand vom 15.06.2023 08:25 Uhr