Datum: 25.07.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.06.2018
3 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 754/6, 447/2, 396/2 und 396/3 zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie (südlicher Teil), Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung über frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 BauGB
4 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 395/7 und 396 zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie (nördlicher Teil)
5 Bauantrag der Firma Dettendorfer Immobilien GmbH u. Co. KG zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Am Neugrund 34, Fl.Nrn. 347/11, 355, 345, 343/12
6 Vorstellung Projektstudie für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die FFW Kiefersfelden
7 Widmung Teilstück Marmorwerkstraße (Verbindung Blaahausstraße/Marmorwerkstraße einschl. Parkflächen)
8 Widmung Uferpromenade (rechter Uferbereich) zwischen Marmorwerkstr. 1 und Einmündung in bestehende Marmorwerkstraße einschl. Verbindung zur Blaahausstraße als Geh- und Radweg
9 Anfragen und Anträge

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.06.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 20.06.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 754/6, 447/2, 396/2 und 396/3 zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie (südlicher Teil), Zustimmung zum Planentwurf und Beschlussfassung über frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurnummern 754/6, 447/2, 396/2 und 396/3, Gemarkung Kiefersfelden (Fläche ca. 4,08 ha) aufzustellen. Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird umgrenzt:

  1. Im Norden:        vom Gewerbegebiet der Fl.Nr. 395/7 und 396
  2. Im Osten:        von der Bundesautobahn A93 (Inntalautobahn)
  3. Im Westen:         vom Auweg (Gemeindeverbindungsstraße); Bahnlinie Kiefersfelden – Rosenheim
  4. Im Süden:         von der Staatstraße 2589

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in die Teilgebiete GE 1 bis GE 6 sowie ein Sondergebiet (Hotelnutzung) unterteilt. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen Bauvorhaben verwirklicht werden, die von einem Vorhabenträger erarbeitet werden. Die erforderlichen Vorhaben- und Erschließungspläne sind mit der Gemeinde Kiefersfelden abzustimmen und werden Bestandteil des Bebauungsplans.

In den 6 Teilgebieten (GE) ist eine gewerbliche Nutzung vorgesehen. Für das Sondergebiet (SO) besteht die Zweckbestimmung Hotel u. Tourismus.

Der Gemeinderat stimmt dem Planentwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Begründung von Reg.-Baumeister, Architekt, Klaus Immich, Gmund, zu. Dem Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan des Büro ATP Innsbruck Planungs-GmbH wird als Grundlage für das weitere Aufstellungsverfahren ebenfalls zugestimmt. Der Bebauungsplanentwurf sowie der Entwurf für den Vorhaben- und Erschließungsplan liegen als Anlage 1 dieser Niederschrift bei. Das Büro Umwelt und Planung, Rosenheim, wird mit der Erstellung des Umweltberichtes beauftragt.

Der Gemeinderat beschließt weiter auf Grundlage dieser Planungsunterlagen die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 1, 4 und 4 a BauGB durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt nach ortsüblicher Bekanntmachung durch Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung sowie des Vorhaben- und Erschließungsplans im Rathaus und Veröffentlichung im Internet unter www.kiefersfelden.de/rathaus Rubrik „Bauleitplanung“. Dabei besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat stimmt weiter einer evtl. erforderlichen juristischen Überarbeitung und Ergänzung des Bebauungsplanes vor Beginn der Öffentlichkeits- u. Behördenbeteiligung gem. BauGB, zum Zwecke der rechtssicheren Ausformulierung des Planentwurfes, zu.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nrn. 395/7 und 396 zwischen Autobahn und Eisenbahnlinie (nördlicher Teil)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 Baugesetzbuch (BauGB) für die Flurnummern 396 und 395/7, Gemarkung Kiefersfelden (Fläche ca. 2,28 ha) aufzustellen. Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet:

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird umgrenzt:

a) im Norden: von unbebauten landwirtschaftlich genutzten Flächen (Fl.Nr. 395/6)
b) im Osten: von der Bundesautobahn A93 (Inntalautobahn)
c) im Westen: vom Auweg
d) im Süden: vom Gewerbe- und Sondergebiet der Fl.Nr. 745/6, 447/2, 396/3 und 396/2

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird in zwei Teilgebiete, GE 7 und GE 8 unterteilt. Im Teilgebiet 7 sollen Bauvorhaben verwirklicht werden, die von einem oder mehreren Vorhabenträgern erarbeitet werden. Die Bebauung des Teilgebiet 8 soll ebenfalls durch einen Vorhabenträger erfolgen, dieser beabsichtigt, die Planung auf der Grundlage eines Architektenwettbewerbs durchzuführen, der bis Ende 2018 entschieden werden soll.

Mit der Erarbeitung des Planentwurfs mit Begründung wird Reg.-Baumeister, Architekt, Klaus Immich, Gmund, beauftragt. Mit der Erstellung des Umweltberichtes wird das Büro Umwelt und Planung, Rosenheim, beauftragt.


Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Bauantrag der Firma Dettendorfer Immobilien GmbH u. Co. KG zum Neubau einer Montage- und Lagerhalle, Am Neugrund 34, Fl.Nrn. 347/11, 355, 345, 343/12

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö 5

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt vom vorgestellten Bauantrag zur Errichtung einer Montage- und Lagerhalle Kenntnis und stimmt dem Bauantrag zu (Erteilung gemeindliches Einvernehmen § 36 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Vorstellung Projektstudie für den Neubau eines Feuerwehrhauses für die FFW Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö informativ 6
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7. Widmung Teilstück Marmorwerkstraße (Verbindung Blaahausstraße/Marmorwerkstraße einschl. Parkflächen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die neue Verbindungsstraße zwischen der Blaahausstraße und der Einmündung in die bestehende Marmorwerkstraße am südlichen Ende der Fl.Nr. 165, einschließlich der Parkflächen auf Fl.Nr. 181/111, auf einer Gesamtlänge von ca. 150 m gemäß Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes als Ortstraße zu widmen. Die die Widmung betreffende Strecke ist in dem dieser Niederschrift als Anlage Nr. 3 beiliegendem Lageplan in roter Farbe gekennzeichnet. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kiefersfelden. Der Straßenabschnitt erhält den Straßennamen „Marmorwerkstraße“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Widmung Uferpromenade (rechter Uferbereich) zwischen Marmorwerkstr. 1 und Einmündung in bestehende Marmorwerkstraße einschl. Verbindung zur Blaahausstraße als Geh- und Radweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Uferpromenade am rechten Kieferbachufer (in Fließrichtung) zwischen der Fl.Nr. 182 und  der  Einmündung der Uferpromenade in die neue Verbindungsstraße zwischen Blaahausstraße und Marmorwerkstraße auf Fl.Nr. 181/111, einschließlich der Querverbindung zwischen der Uferpromenade und der Blaahausstraße auf Fl.Nr. 181/111,  auf einer Länge von ca. 380 m gemäß Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz als Ortsstraße mit der Widmungsbeschränkung für Fußgänger und Radfahrer zu widmen. Die die Widmung betreffende Strecke ist in dem dieser Niederschrift als Anlage Nr. 4 beiliegendem Lageplan mit roter Farbe gekennzeichnet. Straßenbaulastträger ist die Gemeinde Kiefersfelden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2018 ö informativ 9
Datenstand vom 15.06.2023 08:26 Uhr