Datum: 22.08.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgeranfragen
2 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2018
3 Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25 und 912/26) und Bergweg in Mühlbach
4 Beschlussfassung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25 u. 912/26) und Bergweg in Mühlbach
5 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Felder zum Neubau eines 4-Spänner-Wohngebäudes (III) mit 4 Wohneinheiten und für die Errichtung von 3 Garagen, 3 Carports und 2 Stellplätzen, Franz-Prantl-Straße 31 + 33, Fl.Nr. 852
6 Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage des Prüfungsberichtes und Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kiefersfelden
7 Beendigung der Mitgliedschaft bei der Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden; hier: Entbindung der von der Gemeinde Kiefersfelden entsandten Mitgliedern der Kommission von ihrem Ehrenamt
8 Anfragen und Anträge

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1. Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö informativ 1
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2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der letzten Sitzung vom 25.07.2018 (öffentlicher Teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25 und 912/26) und Bergweg in Mühlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans gem. §§ 8 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für den Bereich zwischen Bergweg, Mühlauer Straße und Franz-Huber-Straße in Mühlbach (Fläche ca. 2 ha). Das Gebiet ist im Lageplan, der als Anlage Nr. 1 dieser Niederschrift beiliegt, gekennzeichnet.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird umgrenzt:

  1. im Norden: von der Mühlauer Straße sowie der nördl. Grenze der Flurnummern 912/25 und 912/26
  2. im Osten: von der Gemeindegrenze am Ende der Mühlauer Straße (nördl.Teil) und dem Anwesen Franz-Huber-Str. 8; Fl.Nr. 815  (südl. Teil)
  3. im Westen: von der Einmündung des Bergweges in die Mühlauer Straße
  4. im Süden: vom Bergweg sowie der Franz-Huber-Str. bis zum Anwesen Haus Nr. 8

Ziel der Bauleitplanung ist die Sicherstellung und Bewahrung des prägenden Landschaftsbildes dieser weithin sichtbaren Hanglage und die Berücksichtigung der besonderen topografischen Gegebenheiten bei der Darstellung von Bauflächen (Pkt. 8.2.2 und Pkt. 7.4 der Begründung zum neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kiefersfelden).

Mit der Planerstellung einschl. Begründung und Umweltbericht soll der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, München, beauftragt werden.

Dieser Gemeinderatsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Beschlussfassung über eine Veränderungssperre gem. §§ 14 ff. Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25 u. 912/26) und Bergweg in Mühlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Mühlauer Straße (einschl. Fl.Nrn. 912/25 u. 912/26), Bergweg und Franz-Huber-Straße in Mühlbach, wie sie als Anlage Nr. 2 dieser Niederschrift beiliegt. Die Grenzen des Geltungsbereichs sind im der Satzung beiliegenden Lageplan gekennzeichnet. Die Anlage Nr. 2 ist Bestandteil des Beschlusses.

Planungsziel ist die Sicherstellung der im neuen Flächennutzungsplan der Gemeinde Kiefersfelden unter Punkt 7.4 und 8.2.2 genannten Ziele. Diese sind die Sicherstellung und Bewahrung des prägenden Landschaftsbildes dieser weithin sichtbaren Hanglage und die Berücksichtigung der besonderen topografischen Gegebenheiten bei der Darstellung von Bauflächen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Hans Felder zum Neubau eines 4-Spänner-Wohngebäudes (III) mit 4 Wohneinheiten und für die Errichtung von 3 Garagen, 3 Carports und 2 Stellplätzen, Franz-Prantl-Straße 31 + 33, Fl.Nr. 852

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö 5

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Franz-Huber-Straße und die Franz-Prantl-Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Mühlbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Weitere Auflagen und Bedingungen, insbesondere zur Gestaltung, behält sich die Ge­meinde im Baugenehmigungsverfahren vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Örtliche Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2017 Vorlage des Prüfungsberichtes und Feststellung der Jahresrechnung 2017 der Gemeinde Kiefersfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö 6

Beschluss

Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung durchgeführt wurde und diese zu keinen grundsätzlichen Beanstandungen Anlass gab, beschließt der Gemeinderat, die Jahresrechnung 2017 gemäß Art. 12 GO festzustellen. Das Ergebnis der Jahresrechnung 2017 sowie die Niederschrift über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2017 liegen als Anlage Nr. 3 dieser Niederschrift bei und sind Bestandteil des Beschlusses. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben der Jahresrechnung 2017 werden genehmigt. Die Entlastung der Verwaltung wird hiermit erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Beendigung der Mitgliedschaft bei der Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden; hier: Entbindung der von der Gemeinde Kiefersfelden entsandten Mitgliedern der Kommission von ihrem Ehrenamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, auf Wunsch des Obmanns der Lawinenkommission Oberaudorf – Kiefersfelden, Herrn Hans Berger, die Entbindung der durch die Gemeinde Kiefersfelden in die Lawinenkommission entsandten Mitglieder von Ihrem Ehrenamt mit sofortiger Wirkung. Es sind dies:

  • Herr Engelbert Fuchs
  • Herr Andreas Horn
  • Herr Peter Aderer
  • Herr Helmut Weidel
  • Herr Roman Weidel sen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.08.2018 ö informativ 8
Datenstand vom 15.06.2023 08:28 Uhr