Datum: 04.04.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Technischer Ausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2018
2 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Shkodran Popaj zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage, König-Otto-Straße, Fl.Nr. 47/25
3 Bauantrag von Frau Marion Schmidt zur Errichtung einer Garage und zur Erweiterung der Terrasse, Franz-Prantl-Straße 20, Fl.Nr. 847/5
4 Bauantrag von Herrn Anton Brunschmid zur Nutzungsänderung der ehem. Bäckerei Brunschmid, Laden und Bäckerei werden eine Wohnung, Sanierung der Wohnungen (3 WE) im 1. u. 2. OG, Abbruch Remise, Neubau Carport, Franz-Huber-Straße 26, Fl.Nr. 832/2
5 Anfrage von Herrn Jürgen Scheich und Frau Monika Scheich-Gottlieb auf Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-West", Marblingstraße 24, Fl.Nr. 271/129
6 Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Franz Regauer zum Abbruch des bestehenden und Errichtung eines neuen Holzspänebunkers mit Überdachung der Nebenerwerbssäge bzw. Maschinenhalle, Auweg 26, Fl.Nr. 404
7 Antrag auf Vorbescheid von Herrn Silvio Franzke und Frau Sandy Kosche zum Abbruch eines Lagergebäudes und 3 Garagen, Neubau eines Geschäftsgebäudes mit Betriebswohnung, Thierseestraße 199, Fl.Nr. 1442/6
8 Bauantrag von Herrn Marius Riedl zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Klausfeldweg 20, Fl.Nr. 64/7
9 Anfrage der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für das Grundstück Fl.Nr. 882/16 in Mühlbach
10 Anfrage der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für die Grundstück Fl.Nrn. 890/20 und 890/22 in Mühlbach
11 Anfrage der Firma PLAN_A zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 895/11 an der Mühlenstraße
12 Bauantrag von Herrn Johannes Danner zum Neubau eines Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter, Fl.Nrn 740 und 739
13 Bauantrag von Herrn Herbert Gruber und Herrn Christof Gruber zur Nutzungsänderung im Erdgeschoss (Einbau von drei Wohnungen) am bestehenden Anwesen Dorfstraße 5, Fl.Nr. 26

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1. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Der Niederschrift der letzten Sitzung vom 07.03.2018 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Shkodran Popaj zum Neubau eines 5-Familienhauses mit Tiefgarage, König-Otto-Straße, Fl.Nr. 47/25

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Erschließung erfolgt durch die König-Otto-Straße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der weiteren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. die Errichtung einer notwendigen Gehsteigabsenkung sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.

Der Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt. Vor der nächsten Sitzung soll am Grundstück eine Ortsbesichtigung stattfinden. Der Bauherr soll den Umfang des Baukörpers auf dem Grundstück (Größe/Höhe) darstellen.
Das geplante Haus ist an der König-Otto-Straße 17,10 m breit. Der Planer wird gebeten zu prüfen, ob die ½ Abstandsfläche zulässig ist?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Bauantrag von Frau Marion Schmidt zur Errichtung einer Garage und zur Erweiterung der Terrasse, Franz-Prantl-Straße 20, Fl.Nr. 847/5

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 3

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Mühlbach an der Franz-Prantl-Straße" (allgemeines Wohngebiet).
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen dieses Bebauungsplanes.
  • Überbaubare Fläche: Die Garage wurde von der Grenze abgerückt. Die Terrasse überschreitet die Baugrenzen.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Mühlbachs. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird einer Befreiung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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4. Bauantrag von Herrn Anton Brunschmid zur Nutzungsänderung der ehem. Bäckerei Brunschmid, Laden und Bäckerei werden eine Wohnung, Sanierung der Wohnungen (3 WE) im 1. u. 2. OG, Abbruch Remise, Neubau Carport, Franz-Huber-Straße 26, Fl.Nr. 832/2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Mühlbachs. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Es werden mehr als drei Wohnungen errichtet. Es ist deshalb gemäß Art. 7 Abs. 2 BayBO auf dem Baugrundstück oder in unmittelbarer Nähe auf einem anderen geeigneten Grundstück, dessen dauerhafte Nutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert sein muss, ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen.


Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Von den Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften bezüglich des Abstands Straße/Carport (2,10 m) wird einer Befreiung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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5. Anfrage von Herrn Jürgen Scheich und Frau Monika Scheich-Gottlieb auf Änderung des Teilbebauungsplanes Nr. 3 "Kohlstatt-West", Marblingstraße 24, Fl.Nr. 271/129

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 5

Beschluss

Herr Jürgen Scheich und Frau Monika Scheich-Gottlieb haben folgenden Antrag gestellt:

wir sind Eigentümer des Grundstücks in Kiefersfelden, Marblingstraße 24 und beabsichtigen auf dem Grundstück in 2018/2019 ein Einfamilienhaus zu errichten und dann nach Kiefersfelden umzuziehen.
Lt. der 4. Änderung des Teilbebauungsplans Nr. 3 „Kohlstatt-West“ sind u. a. folgende Bauvoraussetzungen zwingend vorgegeben:
1. Zwei Vollgeschoße
2. Satteldach für die Hauptgebäude mit 18 - 26 Grad Dachneigung

Wir möchten uns erkundigen, ob die Gemeinde Kiefersfelden evtl. folgenden Änderungen des Bebauungsplanes in Erwägung ziehen könnte:
  • Ebenerdiges Gebäude (Bungalow)
  • Statt Satteldach ein Walmdach oder ein Pultdach - diese Dachvarianten könnten wir uns auch bei einem zweigeschossigen Gebäude vorstellen -.

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag nicht stattzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung von Herrn Franz Regauer zum Abbruch des bestehenden und Errichtung eines neuen Holzspänebunkers mit Überdachung der Nebenerwerbssäge bzw. Maschinenhalle, Auweg 26, Fl.Nr. 404

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 6

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und liegt im Außenbereich.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Nachbargebäude Auweg 22, 24 und 26 sind in der Denkmalliste eingetragen:

„Auweg 22. Wandmalerei, drei Wandgemälde an der südlichen Giebelseite des Bauernhauses, 2. Hälfte 18. Jh.
nachqualifiziert
Auweg 24; Auweg 26. Bauernhaus, Einfirsthof, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbauobergeschoss, Laube und verbretterter Hochlaube, Firstpfette bez. 1719;
ehem. Zuhaus, zweigeschossiger Satteldachbau init Zierbundgiebel und Außentreppe, 1. Hälfte 19. Jh., Ehem. Getreidekasten, zweigeschossiger Holzbau mit Flachsatteldach, teilweise Blockbauwänden, Laube und verbretterter Hochlaube, 18. Jh.
nachqualifiziert
Auweg 26. Zuhaus, zweigeschossiger Flachsatteldachbau mit Blockbauobergeschoss und Laube, Firstpfette bez. 1722.
nachqualifiziert“

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.
Die erteilte Baugenehmigung (BG-2006-787 / Kiefersfelden) ist am 26.08.2017 abgelaufen. Der Bauherr hatte es versäumt, die Verlängerung zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid von Herrn Silvio Franzke und Frau Sandy Kosche zum Abbruch eines Lagergebäudes und 3 Garagen, Neubau eines Geschäftsgebäudes mit Betriebswohnung, Thierseestraße 199, Fl.Nr. 1442/6

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 7

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Gewerbegebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Thierseestraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das Bauvorhaben liegt im 60 m-Bereich des Kieferbaches. Eine wasserrechtliche Genehmigung nach Art. 59 Abs. 1 Bayerisches Wassergesetz -BayWG- ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erforderlich.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Von den Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften bezüglich der Stellplätze im Vorgartenbereich wird einer Befreiung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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8. Bauantrag von Herrn Marius Riedl zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport, Klausfeldweg 20, Fl.Nr. 64/7

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 8

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Wohnbaufläche ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Klausfeldweg und die Pendlingstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.
Von den Festsetzungen der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften wird bezüglich des Stellplatzes und der Garage im Vorgartenbereich einer Befreiung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Anfrage der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für das Grundstück Fl.Nr. 882/16 in Mühlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 9

Beschluss

Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfrage der Firma PLAN_A, Florian Aicher, Ingenieurbüro für Bauwesen, zu einer vereinfachten Bebauungsplanänderung für die Grundstück Fl.Nrn. 890/20 und 890/22 in Mühlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 10

Beschluss

Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. Anfrage der Firma PLAN_A zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 895/11 an der Mühlenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 11

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Mischgebiet ausgewiesen und liegt im Innenbereich. Das Bauvorhaben ist nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch die Mühlenstraße, die Abwasserbeseitigung durch die gemeindliche Schmutzwasserkanalisation und Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Für das Bauvorhaben sind mindestens zwei Stellplätze pro Wohneinheit zu errichten. Die Anzahl der wei­teren Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!


Das geplante Haus muss südlich der Linie des Nordwestecks des Hauses Mühlenstraße 6 und des Nordwestecks des Hauses Mühlenstraße 8 liegen (s. beiliegender Lageplan – grün gestrichelte Linie).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

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12. Bauantrag von Herrn Johannes Danner zum Neubau eines Stahlbeton-Rundbehälters zur Verwendung als Güllebehälter, Fl.Nrn 740 und 739

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö beschließend 12

Beschluss

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Landwirtschaftliche Fläche (seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiese/Sumpf) ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Inntal-Süd.

Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen! 


Dem Antrag auf Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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13. Bauantrag von Herrn Herbert Gruber und Herrn Christof Gruber zur Nutzungsänderung im Erdgeschoss (Einbau von drei Wohnungen) am bestehenden Anwesen Dorfstraße 5, Fl.Nr. 26

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.04.2018 ö 13

Beschluss

Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:47 Uhr